Paypal KSP Forderung direkt Anwaltsgebühren und horrende Kosten

10. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)
Paypal KSP Forderung direkt Anwaltsgebühren und horrende Kosten

Hallo,
ich wende mich an dieses Forum da ich schon einige diverse Fälle über Paypal/KSP zuvor verfolgt hatte. Da ich nun selbst in der Situation bin suche ich folgenden Rat: Zahlen oder auf Vergleich hoffen?

Der Fall: Ich wurde über eine Schenkung via Paypal betrogen und hatte dies Paypal versucht zu erläutern. Ich weiss, dass die Schenkung nicht intelligent war jedoch ist das oftmals üblich und dass Paypal sich komplett verschliesst hätte ich nicht erwartet. Als ich meinen Perso zur Verifizierung an paypal gesendet hatte, da mein Konto temporär geschlossen wurde, kam es zu einer permanenten Sperre da ich zum Jahr der Kontoeröffnung noch nicht volljährig gewesen bin. Ich fürchtete, dass auch somit meine Daten nicht mehr existieren würden und ich zivilrechtlich gegen den Betrüger nicht vorgehen könne. Somit ließ ich den Betrag nach 3-4 Wochen zurückbuchen und es kam erstmal nichts. Nach einem Monat dann eine Mail von paypal mit dem Negativsaldogeblubber ohne Name und Email da mein Konto gelöscht wurde und das im System wohl Fehler bereitet hatte.
Anschliessend kam es zu Telefonterror über die 0353 Nummern aus England oder Irland. Daraufhin wurde nicht reagiert da ich es einfach nicht eingesehen habe nachdem was Paypal ignoriert und abgezogen hatte.

Nun finde ich am Montag folgende Email (war im Spamordner):

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir zeigen an, dass wir das vorbezeichnete Unternehmen vertreten.

Sie schulden unserer Auftraggeberin einen Betrag in Höhe von EUR 50,00.

Es handelt sich um einen Negativsaldo auf Ihrem PayPal-Nutzerkonto.

Das PayPal Konto wurde am XXXXXXX zu der E-Mailadresse "XXXXXX" eingerichtet und für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Negativsaldo beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 45,00 und Gebühren seitens PayPal in Höhe von EUR 5,00.

Wir fordern Sie auf, den Betrag von EUR 50,00 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

06.07.2015

auf unser Konto eingeht.

Sofern Sie nicht rechtzeitig überweisen, sind Sie verpflichtet, zusätzlich zu dem Betrag von EUR 50,00 auch die Verzugskosten in Höhe von mindestens EUR 69,00 zu bezahlen.

Überweisen Sie an:
Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN DE55200700240090173600
BIC DEUTDEDBHAM
Betrag: EUR 50,00
Verw. -zweck: XXXX


Mit freundlichen Grüßen

KSP
Rechtsanwälte

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 0800 / 1016783

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 90173600
Bankverbindung international: IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM


Natürlich war es an diesem Tag schon zu spät, denn diese Email lag auch schon im Kasten und komischerweise kam diese an:
Zitat:
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXXX

Sehr geehrter Herr XXXX,

Sie haben unsere Mahnung vom 30.06.2015 nicht zum Anlass genommen, die Forderung rechtzeitig zu bezahlen.

Wie dargelegt, handelt es sich hierbei um einen Negativsaldo auf Ihrem Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "XXXX".

Sie befinden sich nun mit dem Ausgleich des Betrages von EUR 50,00 im Zahlungsverzug und schulden nun auch die Verzugskosten einschließlich unserer Vergütung (§§ 280 , 286 BGB ).

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 120,20 so zu überweisen, dass dieser spätestens bis zum

13.07.2015

auf unserem Konto eingeht.

Überweisen Sie an:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN DE55200700240090173600
BIC DEUTDEDBHAM
Betrag: EUR 120,20
Verw. -zweck: XXXX

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 50,00
zzgl. Verzugszinsen seit dem 06.07.2015
i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Anwaltsgebühr* EUR 58,50
Auslagenpauschale* EUR 11,70
--------------------
Gesamtbetrag EUR 120,20

Nach fruchtlosem Ablauf der o.a. Frist werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären.

Zahlen Sie also jetzt, um sich diese Mehrkosten zu ersparen!

Bei allen Fragen oder Anliegen zu dieser Forderung erreichen Sie uns:

1. telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 (montags - donnerstags von 08.00 Uhr - 19.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr)
2. per E-Mail: paypal@ksp.de
3. im Internet unter www.serviceportal.ksp.de hier können Sie auch mit uns chatten.


Mit freundlichen Grüßen

XXXX
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HRB 110678

Tel.: 0800 / 1016783

Bankverbindung: Deutsche Bank PGK Hamburg, BLZ 20070024, Konto 90173600
Bankverbindung international: IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM


Diese Email kam gestern postalisch bei mir zu Hause an.

Warum erst jetzt? Nachdem die Anwaltskosten drauf sind? Ich möchte das nicht zahlen... die normale Schuld hätte ich ja irgendwann eingesehen aber jetzt kommen die so unlegitim daher und meinen einfach so mir nochmal 50€ abknöpfen zu wollen. Da ich gelesen habe dass die irgendwann ein Vergleichsangebot schicken wollte ich mich hier erkundigen ob eurer profunden Meinung nach das nicht in die Hose geht. Es gibt viele Fälle bei denen nach diesen Drohungen am Ende ein Bettelbrief gekommen ist und ich würde ja evtl. zahlen aber nur um meine Ruhe zu haben. Dafür sind aber nochmal 50€ einfach UNGERECHTFERTIGT, da erst nachdem die Gebühren drauf waren eine schriftliche Nachricht erfolgte. Das ist unverschämt. Ich muss bis Montag bezahlt haben ansonsten kommen laut Nachricht ja mehr Kosten auf mich zu...

Ich bedanke mich im Voraus,
mfg

P.S. In keinen bekannten Fällen in diesem Forum wurden Anwaltsgebühren verrechnet, maximal Pauschalen oder Verzugszinsen/Vorgerichtliche Kosten. Wie sieht das bei einem Vergleich aus? Ich kann mir nicht vorstellen dass man die Anwaltskosten einfach so erstatten kann.

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie genau muss man sich diesen Betrug denn vorstellen?
Mir fehlt da noch recht die Vorstellung, ob die Rücklastschrift berechtigt war oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie genau muss man sich diesen Betrug denn vorstellen?
Mir fehlt da noch recht die Vorstellung, ob die Rücklastschrift berechtigt war oder nicht.

Ich habe den Fall ausgiebig geschrieben. Habe Geld bezahlt, nichts bekommen und PayPal nichts unternommen und mein Konto gelöscht. Der Rest wird oben beschrieben. Ich will nur wissen ob ich auf einen Vergleich warten soll. Es ist nicht der erste Fall über KSP.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde über eine Schenkung via Paypal betrogen


Schenkung? Wieso benutzt man dafür Paypal?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In den Urteilsdatenbanken sowie in den einschlägigen Verbraucherplattforen gibt es nicht einen einzigen Hinweis das Inkasso bzw RA Gebühren (KSP/BFS/Infoscore) im Zuusammenhang mit payal eingeklagt wurden

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Fall ausgiebig geschrieben

Ne, nicht wirklich.
Erst schreibst du von einer Schenkung, dann plötzlich, dass du etwas gekauft hast.
Man kann drauf vertrauen, dass Paypal/KSP nie klagt. Auch könnte man Paypal/KSP die Vorbehalte machen, dass es hier ggf. um Käuferschutz geht o.ä. und sie falsch entschieden haben.

Wenn du aber insgesamt im Unrecht bist und zu Unrecht den betrag zurückgebucht hast, ist das ein wackeliges Konstrukt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Wenn ich mich richtig erinnere, kosten "Schenkungen" keine oder weniger Paypal-Gebühren als entgeltliche Transaktionen. Man schlägt daher ein "Geschenk" via Paypal vor, um Gebühren zu sparen - oder halt um andere Leute zu betrügen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Die Hauptforderung halte ich auch mit hoher Wahrscheinlichkeit für begründet. Du hast - unrichtigerweise - einen Kauf als Schenkung deklariert. Da ist es nicht das Problem von Paypal, wenn du die Gegenleistung für das angebliche "Geschenk" nicht erhältst. Auch der unsägliche Käuferschutz von Paypal greift dann halt nicht. Man sollte Paypal sowieso nicht benutzen. Angesichts der zahlreichen weiteren Zahlungsmethoden ist Paypal überflüssig und teuer und angesichts der Inkasso-Methoden meiner Meinung nach auch unseriös.

Für die Mahnung des Rechtsanwalts würde ich 16,07 EUR ansetzen (13 EUR zzgl Umsatzsteuer, ich vermute mal, dass Paypal nicht vorsteuerabzugsberechtig ist). Das ist der Tarif für ein "Schreiben einfacher Art" im Sinne des Rechtanwaltsvergütungsgesetzes. Eine solche EDV-generierte e-Mail ist keinesfalls mehr als ein Schreiben einfacher Art. Damit sind die gut bedient. Dazu vielleicht noch ein paar Euro für Auslagen und Zinsen.

Man könnte auch argumentieren (und ist von Gerichten auch schon so entschieden worden), dass ein Zahlungsdienstleister (!!!) einfachste Mahnungen (!!!) auch selbst verschicken kann und hierfür nicht jedesmal eine gesonderte anwaltliche Beratung braucht.



-- Editiert von Guybrush Threepwood am 11.07.2015 11:59

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, also nochmal: Ich habe mich leider dazu überreden lassen per Schenkung für etwas zu bezahlen und wusste nicht dass PayPals Schutz da nicht greift. PayPal selbst hat mir dann versichert dass sie bei einer zivilrechtlichen Sache die Informationen bereitstellen würden. Leider wurde das Konto wie gesagt gesperrt und ich hatte Bedenken mein Geld jemals wieder zu bekommen.

Eigentlich ist meine Frage aber nicht davon abhängig sondern: Was wird passieren? Soll ich auf ein Vergleichsangebot hoffen oder zahlen? Wenn ihr euch zu Fällen hier zur KSP umschaut werdet ihr feststellen dass JEDER zu Unrecht das Geld zurückgebucht hat weil er DENKT es wurde zu Unrecht entschieden seitens Paypal. Da aber die Forderung dieselbe ist kommt es doch nicht darauf an ob man recht hat oder nicht sondern was PayPal machen wird.

Was meint PayPal mit gerichtliche Schritte nach Ablauf der Frist? Wird das Eintreffen?
Ich würde die Schuld zahlen aber eben nicht mit der Anwaltsgebühr. Das ist unerhört. Die Nachricht ohne Gebühr kam nicht postalisch und hätte ich sie nicht erst nach der Frist im Spamordner gefunden würde ich hier gar nicht schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Du irrst. Wenn eine berechtigte Forderung besteht und eine rechtmäßige Abtretung der Forderung möglich ist, wird KSP/Paypal die Sache durchziehen und wer klug ist zahlt vor einer Gerichtsverhandlung.
Ist die Forderung des Zahlungsempfängers jedoch strittig, kann keine korrekte Abtretung erfolgen und die Maßnahmen von Paypal laufen ins Leere, da der Beklagte den Anspruch bestreiten wird. Ohne berechtigte Forderung (aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen) gegen Dich würde ich gar nichts zahlen! Allerdings würde ich prüfen, ob die getürkte Sache mit Schenkung und Betrug glaubhaft zu machen ist, z.B. durch Emails.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Du irrst. Wenn eine berechtigte Forderung besteht und eine rechtmäßige Abtretung der Forderung möglich ist, wird KSP/Paypal die Sache durchziehen und wer klug ist zahlt vor einer Gerichtsverhandlung.

Hat noch nie eine Gerichtsverhandlung gegeben
Selbst absolut unstrittige Forderungen werden nicht eingeklagt
Spätestens nach erfolgtem MB Widerspruch ist immer Ende der fahnenstange

Lasse mich aber belehren
Poste ein nachprüfbares AZ ( Egal ob abgetreten oder nicht)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Spätestens nach erfolgtem MB Widerspruch ist immer Ende der fahnenstange

Naja, fast.
Da kommen dann noch einige Drohbriefe die die Rücknahme des Widerspruchs fordern.
Das sollte man natürlich auf keinen Fall machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Grüsse,
Vorab danke für eure Meinungen und Tipps. Ich würde gerne Widerspruch einlegen und dazu diesen Baukasten verwenden:
http://www.widerspruch.org/mahnbescheid-widerspruch/

Was soll ich als Begründung nehmen? Ich habe per Schenkung bezahlt und nichts erhalten, PayPal versicherte mir bei Zivilklage Informationszugang um es zu belegen da sie nicht per Käuferschutz haften wollten. Da das Konto gelöscht wurde gab es keinen Zugang zu den Abrechnungen mehr -> keine Antwort von PayPal -> Lastschrift zurückgegeben da sonst keine andere Möglichkeit

Wenn PayPal nicht so widersprüchlich gehandelt hätte wäre es auch nie so gekommen. Aber zu sagen man kann zivil vorgehen aber einem dann den Zugang zu nehmen ist ein Witz zumal PayPal sich das Geld einfach vom Empfänger hätte nehmen können, habe ja direkt nach der Schenkung gemeldet dass ich betrogen wurde.

Natürlich schulde ich im Endeffekt PayPal das Geld, jedoch nur weil sie einem jegliche Aufklärung unmöglich gemacht haben. Da es eine Schenkung ist könnten sie das Geld ohne Begründung vom Empfänger einziehen. Der hat bestimmt nicht nur einmal sowas gemacht und ist bei PayPal sicher mehrmals gemeldet worden. Es ging um ein Spiel und sein Profil stellte sich danach als Nachahmer des echten Anbieters heraus. Das juckte Paypal nicht.

Ich bedanke mich,
Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Kuttlekurt am 14.07.2015 00:03

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Poste ein nachprüfbares AZ ( Egal ob abgetreten oder nicht)

Wenn ich über die betreffenden Posts stolpere, dann sende ich Dir den link. ;)
Übrigens nicht missverstehen! Strittige Zahlungsforderungen von PP: >95% Erfolgsaussichten gegen Paypal.
Berechtigte Forderungen - tja da streiten sich Kaffeesatz und Kristallkugel. Also meine Prognose : salomonische 50:50.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich über die betreffenden Posts stolpere, dann sende ich Dir den link. ;)

Hattest Du mir glaube ich schon mal in einem anderen Forum versprochen :engel:

Zitat:
Strittige Zahlungsforderungen von PP: >95% Erfolgsaussichten gegen Paypal.
Berechtigte Forderungen - tja da streiten sich Kaffeesatz und Kristallkugel. Also meine Prognose : salomonische 50:50.

Es wird ja überhaupt nicht geklagt
Egal wie unstrittig

Die einzige Sorge die pp haben könnte ist das sich das im großen Rahmen rumspricht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Da bisher immer noch keine Antwort kam melde ich mich nochmal.

Kann ich diesem nicht gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen? Oder sollte ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten? Ich weiß nicht einmal wohin ich diesen im Moment schicken soll. Ist ja nur der Brief der KSP?

Da ich von einer 2 Wochenfrist gelesen habe bitte ich um Antwort,
Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Kuttlekurt am 16.07.2015 12:50

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt von einem gericht, nicht von der KSP. Solange du keinen Brief von einem gericht bekommst, ist das alles nur Papier, was man mit Achselzucken zur Kenntnis nehmen und abheften kann.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Nun kam nach Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids wieder eine Aufforderung 196€ zu zahlen oder es komme durch den Widerspruch zu einer Klage, dessen Kosten bei Obsiegen des Mandanten zu tragen wären. Ich dachte es kommt nicht zur Klage? Was mache ich jetzt?

Sie wollen außerdem dass ich dem Widerspruch widerspreche.

-- Editiert von Kuttlekurt am 30.09.2015 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kinder wollen auch viel und bekommen nicht alles, was sie wollen.

Zitat:
Ich dachte es kommt nicht zur Klage?

Noch ist es nicht dazu gekommen und ob es jemals so weit kommt, steht doch in den Sternen.

Ich zitiere mich mal selbst:
Zitat:
Wenn du aber insgesamt im Unrecht bist und zu Unrecht den betrag zurückgebucht hast, ist das ein wackeliges Konstrukt.

Mir ist immer noch nicht ganz klar, ob das alles nun in Ordnung war oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mir ist immer noch nicht ganz klar, ob das alles nun in Ordnung war oder nicht.


So wie ich das lese eher nicht.

Der TE hat 50€ für eine SCHENKUNG bezahlt, was in sich schon mal widersprüchlich ist.
Sollte dieser Konstrukt zur Umgehung von Paypalgebühren abgeschlossen worden sein,
könnte man auch von einem Betrug sprechen.
Und der Betrug liegt hier nicht zwischen Schenker und Beschenktem , sondern zwischen dem TE und Paypal.

Eine Schenkung unterliegt folgendem -> [link=http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html]§ 518 BGB [/link]
Bedeutet knapp für den TE, dass in seinem Fall eine Schenkung erst mit Übergabe der Ware zustande gekommen wäre, also hat der TE hier 50 € an irgend wen in der Welt verschenkt und hat KEINEN Anspruch auf eine Gegenleistung.

Sollte KSP tatsächlich klagen, denke ich das auf den TE hier noch enorme Kosten zukommen werden,

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Verkäufer wollte damals dass ich per Family & Friends bezahle. Mir war zu diesem Zeitpunkt nicht klar dass es sich um eine Schenkung handelt oder kein Käuferschutz greift. In der dazugehörigen App dafür wurde nicht darauf hingewiesen als ich es ausgewählt habe. Paypal war nicht bereit das Geld von seinem auf meinen Account zurückzubuchen und hat mich gesperrt. Warum sollte ich das Geld nicht zurückholen dürfen wenn es eine SCHENKUNG war? Ich habe ja gesagt es war aus versehen. Paypal wären hier keine Kosten entstanden.

Was hätte ich bitte sonst tun sollen als die Lastschrift aufgrund Aussichtslosigkeit zurückzugeben?

-- Editiert von Kuttlekurt am 30.09.2015 14:09

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Kuttlekurt):
Warum sollte ich das Geld nicht zurückholen dürfen wenn es eine SCHENKUNG war?


Weil Sie Geld verschenkt haben!
An den Widerruf einer Schenkung sind ebenfalls Bedingungen geknüpft -> [link=http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html]§ 530 BGB [/link]

Zitat:
Was hätte ich bitte sonst tun sollen als die Lastschrift aufgrund Aussichtslosigkeit zurückzugeben?


Den Betrag als Lehrgeld (für was auch immer) ausbuchen können.....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Nun kam nach Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids wieder eine Aufforderung 196€ zu zahlen oder es komme durch den Widerspruch zu einer Klage, dessen Kosten bei Obsiegen des Mandanten zu tragen wären. Ich dachte es kommt nicht zur Klage? Was mache ich jetzt?

Sie wollen außerdem dass ich dem Widerspruch widerspreche.


Diese Antwort der Gegenseite ist normal ( macht eigentlich jede Kanzlei)
Wie bereits gesagt : Die klagen nicht !
Gibt keinen einzigen Hinweis in den Foren und in den Verbraucherplattforen

Ergo : Nerven bewaren und den Widerspruch nicht zurückziehen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kuttlekurt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 10x hilfreich)

Letzte Woche kam nun ein "einmaliges Vergleichsangebot". Der Brief begann mit: "in obiger Forderungsangelegenheit hatten wir Sie..."

Die Mandantin würde mir einen erheblichen Nachlass aber nur unter diesem Aktenzeichen anbieten. Wenn bis Montag nicht überwiesen wurde wird es vor Gericht "durchgesetzt". Laut Brief müsse ich statt 180€ nur noch 108€ zahlen. Dadurch wäre die Schuld beglichen aber das paypalkonto geschlossen. Ist mir egal da es eh aus anderen gründen (s.o.) gesperrt wurde. Was sollte ich tun?

Klar ist es deutlich weniger als 190€, jedoch ist der ausgangsbetrag 48€ gewesen und viele bekamen bei Paypal Vergleichsangebote die etwas unter der eigentlichen Forderung lagen. Ich zahle ja so um die 60€ für ihre Arbeit.

Was sollte ich tun? Spekulieren auf besseren Vergleich?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
AWard
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich persönlich bin auch auf der Suche nach einem dringenden Rat. Habe ein ähnliches Problem. Vor ca. 1,5 Monaten wurde ich von "JustFab" "abgezockt" und bin dadurch bei PayPal ins 79,90€ Minus geraten. Daraufhin bekam ich einen Mahnbrief von KSP, ich solle 170,74€ bezahlen mit der Drohung, sie würden ansonsten ein gerichtliches Verfahren gegen mich einleiten. Diesem Schreiben habe ich widersprochen. Heute kam eine SMS..."Morgen wird der gerichtliche Mahnbescheid gegen Sie beantragt. Um dies zu vermeiden, melden Sie sich unter 0800/..." In allen anderen Foren lese ich nur, dass man KSP erfahrungsgemäß ignorieren und erst recht nicht auf ihre mysteriösen Forderungen eingehen soll. Angst besteht aber trotzdem meinerseits.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Thema reicht doch...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Selbst wenn: ein mahnbescheid von paypal bedeutet nicht viel
Fristgemäß Widerspruch und gut ist

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Thomas62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

an alle Forenteilnehmer , wir meine Frau und ich hatten jetzt auch das fragwürdige Vergnügen mehere Schreiben der KSP Kanzlei zu lesen die an unseren Sohn gerichtet waren. Dabei handelte es sich um Telefonrechnungen die von unserem Sohn nicht Ordnungsgemäss an telefonica verrichtet wurden. Unser Sohn hat da er noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügt leider die Höhe des monatlichen Beitrages überschätzt. Nachdem die ersten Nachforderungen von o2 per Post kamen rieten wir Ihm o2 zu kündigen.Auf Anfrage wurde das uns von unserem Sohn bestätigt leider stellte sich später heraus das eine telefonische Kündigung trotz Meldungen im Internet bei o2 nicht möglich sei. Was passierte der Vertrag verlängerte sich um 2 Jahre, dieser Vertrag wurde nun vorzeitig von o2 gekündigt allerdings mit der Forderungen nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. All das wurde unserem Sohn weder von o2 noch von der Telefonica mitgeteilt das überliess einer doch sehr zweifelhaften Anwaltskanzlei der KSP.

Als ich mir dann einschaltete und versuchte eine vernünftige Lösung mit o2 bzw. der Telefonica zu vereinbaren war da nur noch Stillstand angesagt d.h. man überliess alles weitere der Kanzlei KSP.
Nun gut das darf jedes Unternehmen tun das bleibt die freie Unternehmerentscheidung, aber wir sind als Kunden auch frei in unserer Entscheidungen.
Also schaute ich umgekehrt welche Unternehmen lassen die KSP für sich arbeiten.Ich behalte es mir vor jede Gesellschaft davon in Kenntnis zu setzen das ich in Zukunft auf Dienstleistungen oder Produkte der jeweiligen Unternehmen verzichten kann.
So werde ich in Zukunft z.B. auf Dienste von Vodafone, o2 , Sky Deutschland und die Telefonica u.v.m. verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Einmal reicht doch... Du musst deswegen nicht jeden KSP-Beitrag rauskramen und spammen.

Zwei Dinge fallen mir auf:

1. Ein Vertrag kann sich unmöglich um 2 Jahre verlängern. Höchstens um ein weiteres Jahr. Das ist im BGB für Dauerschuldverhältnisse so fixiert. Wenn es keinen Neuvertrag gab oder eine Vertragsänderung (hier scheiden sich die Geister), ist eine Verlängerung um 2 Jahre verboten!

2. Sehe ich das richtig, dass ihr von O2 eine Kündigungsbestätigung erhalten habt, aber dies dann später revidiert wurde, da man telefonisch nicht kündigen könne? Habt ihr das wirklich so schriftlich?

Wie ist der aktuelle Stand? Habt ihr bzw. euer Sohn die Forderung beglichen? Wie hoch ist die Forderung? Wie gesagt ist eine Verlängerung um 2 Jahre Humbug. Auch dürfte, sei mal angenommen, das sei alles korrekt, die "Vorfälligkeitsentschädigung" nur 50% der Grundgebühr betragen (eigentlich wäre es ein Schadensersatz). handy-Ratenkauf ist davon losgelöst.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Thomas62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr geehrter mepeisen,
:-)) einmal reicht doch , wo finde ich denn meinen zweiten Beitrag dann werde ich Ihn gern löschen.

leider kann ich Dir nicht im Detail alles durchgängig beantworten da ich vermutlich nicht alle Schreiben von unserem Sohn bekommen habe.
Nur soviel ich hatte gütlich bei o2 und der Telefonica angefragt eine Antwort bekam ich über die KSP da ich von der Telefonica bzw.. als Anbieter die offenen Beträge erwartet hätte, hätte ich genaueres wiedergeben können.
Ich werde mich auf Grund Deiner Hinweise noch einmal intensiver mit der Gesamtsituation vertraut machen, vielen Dank für Deine Anregungen.
Nun selbst wenn es mir gelingen sollte mit den zuvor genannten Gesellschaften zu einer vernünftigen Einigung zu kommen, so kommt mir doch keine Gesellschaft von diesen mehr in Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zunächst einmal den Sohn noch einmal ins Gebet nehmen, alle Briefpost vorzulegen, die er so bekommen hat von O2 und der Kanzlei. Um mal zu schauen, was man auch alles schriftlich hat. Die Verweigerung der telefonischen Kündigung wäre gut. Warum? 1. Ist damit schon einmal klar, dass der Sohn kündigen wollte und die Kündigung dort bekannt ist. 2. gibt es diverse Urteile, wonach zu hohe Hürden bei Kündigungen genau dann unwirksam sein könnten, wenn der Vertragsabschluss über das Internet/ Telefon möglich ist.

Um die Leute bei KSP zu beschäftigen würde ich eine exakte Aufschlüsselung und Begründung der gesamtem Forderung verlangen samt Rechnungskopien und Mahnkopien. Begründer über §43d BRAO (siehe Google).

Und dann kann man euch Tipps geben, wie weit man sich wehrt oder nicht, ob ein Anwalt eine Idee ist oder er auch nichts tun kann.

Die allgemeine Erfahrung ist, dass Telekommunikationsunternehmen (wirklich alle) immer extrem überziehen mit den Forderungen. Sobald mal klar ist, was die überhaupt fordern dürfen, könnt ihr ja mit eurem Sohn klären, wie das gehandhabt wird.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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