Guten Tag zusammen!
habe heute einen Brief von KSP bekommen ueber einen Betrag von 180,xx. Wenn ich auf Paypal gehe sind da immer noch 100,xx Minus diese sind entstanden durch 2 verkäufe meinerseits ins Ausland ueber Ebay wo die Käufer nach langen hin und her mir das Geld sozusagen aus der Tasche gezogen haben. Keine Ware zurück Geld weg. Natuerlich gleiche ich diesen Betrag nicht aus wenn der TOLLE Käuferschutz von Ebay es nichtmals schafft den Artikel zurückzuführen aber dem Käufer das Geld gutzuschreiben. Jetzt meine Frage! Wenn ich die 100 Euro ausgleiche ueber den normalen Vorgang von Paypal koennen die KSP mir die Gebühren trotzdem in Rechnung Stellen? GRüße
Paypal Forderung über KSP. Rechtsanwälte
Post vom Inkassobüro?
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Merk dir: PayPal ist Mist.
Da das eigentlich PayPals Privatvergnügen ist, Geld einfach so zurückzubuchen, würde ich der Forderung gesamt widersprechen.
Wenn du PayPal nutzen weiter möchtest, musst du wohl den gesamten Betrag zahlen (ich würde noch den Mahnkosten widersprechen).
-- Editiert von The Mentalist am 09.06.2017 17:34
Ich würde überhaupt nichts an Paypal überweisen.
Dass Paypal den Käufern das Geld erstattet hat, ist das Privatvergnügen von Paypal. Du musst dafür nicht haften.
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Ich würde überhaupt nichts an Paypal überweisen.
Dass Paypal den Käufern das Geld erstattet hat, ist das Privatvergnügen von Paypal. Du musst dafür nicht haften.
Hallo,
es besteht immer noch die Möglickeit bei Paypal Beschwerde gegen die Rückzahlung einzuleiten.
Wenn du die Sachen mit Nachweis verschickt hast muss auch der Verkäufer einen Nachweis schicken das er die Sachen zrückgeschickt hat. Ich vermute mal der Käufer hat Beschwerde eingeleitet und du hast darauf nicht reagiert ( In Paypal , zb keine Sendungsnummer hinterlegt) Dann schliesst Paypal den Fall nach ein paar Tagen zu deinen Ungunsten.
Trotzdem kannst du imer noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen !
Das würde ich erstmal versuchen
Hier wäre zu ergänzen, dass Paypal nicht Gott ist. Selbst wenn Paypal der Meinung ist, Geld zurück zu schicken, können die nicht einfach gegen das BGB verstoßen und dann so tun als habe man Schulden.
Das meint Mentalist mit "Privatvergnügen".
Vor Gericht bekommen sie diese Schulden nicht durchgesetzt, sofern man den Versand als Privatperson nachweisen kann.
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