Paypal Erstattung nach (teilweiser) Falschlieferung - was passiert jetzt?

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
winSharp93
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Paypal Erstattung nach (teilweiser) Falschlieferung - was passiert jetzt?

Hallo zusammen,

Verbraucher V kauft im Onlineshop von Unternehmer U Artikel A, B, C und D und bezahlt via Paypal.
Geliefert werden Artikel A, B, C und Y mit dem Hinweis, dass Artikel D gerade nicht verfügbar, aber ja "ähnlich" zu Artikel D sei. Folglich sei es im Interesse von V, dass er Artikel Y erhalte. Berechnet werden die gesendeten Artikel (A, B, C und Y) und der Differenzbetrag wird via Paypal erstattet (Artikel Y ist geringfügig günstiger als Artikel D).

V schreibt eine E-Mail und bittet um Nachlieferung von Artikel D, da er Artikel Y nicht als äquivalenten Ersatz zu Artikel D sieht. Er gibt an, dass Artikel Y gerne wieder abgeholt werden darf und weist darauf hin, dass er nicht für Artikel Y bezahlen möchte (da er diesen Artikel nicht bestellt hat).
U teilt daraufhin mit, dass man aufgrund des Aufwandes grundsätzlich keine Nachlieferungen durchführe. Die Angelegenheit sei erledigt und V müsse damit leben, dass er Artikel Y erhalten und bezahlt hat.

V erklärt den Rücktritt vom kompletten Kaufvertrag (mit Hinweis auf die mangelhafte Lieferung und die Weigerung von U, Ersatz zu liefern), da er kein Interesse an einer Teillieferung hat (aus verschiedenen Gründen).
V bittet Paypal um Hilfe. Da U nicht reagiert, entscheidet Paypal, den gesamten Kaufpreis zu erstatten. Keine Reaktion von U; auch keine Aufforderung, die Artikel zurückzusenden.

Nun hat V sein Geld zurück, aber weiterhin die Artikel A, B, C und Y zu Hause liegen.

Womit muss V nun rechnen / wie sollte er vorgehen?
Evtl. einer Mahnung über den Kaufpreis der Artikel A, B und C? Wäre das rechtens?
Wie lange muss er die Artikel aufbewahren, bevor er sie "entsorgt"?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von winSharp93):
V erklärt den Rücktritt vom kompletten Kaufvertrag

In Form des gesetzlichen Widerrufsrechts oder wie genau?
Der Rücktritt ist dem Händler zugestellt worden, was sagt der Zustellnachweis?



Zitat (von winSharp93):
Womit muss V nun rechnen / wie sollte er vorgehen?

Das der Händler ihm für weitere Käufe sperrt, das der Händler den Kaufbetrag per Inkasso, Anwalt, Gericht einfordert.



Zitat (von winSharp93):
Evtl. einer Mahnung über den Kaufpreis der Artikel A, B und C? Wäre das rechtens?

Ja, das wäre rechtens.
Ob es dann auch durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt



Zitat (von winSharp93):
Wie lange muss er die Artikel aufbewahren, bevor er sie "entsorgt"?

Man sollte sich erst mal fragen, ob man nicht zur Rücksendung verpflichtet wäre.
Ansonsten gilt keine Aufbewahrungspflicht, man müsste dann nur Schadenersatz leisten, wenn die Artikel nicht mehr Ursprungszustand vorhanden sind.
Ansprüche auf Herausgabe und/oder Schadenersatz sind zum 01.01.2021 verjährt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mariacolonia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde zunächst einmal die konfliklösung von PayPal nutzen. Das kann den Shop schon dazu bringen, erstmal zu antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
winSharp93
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

danke für deine klare Antwort!

Rücktritt erfolgte nach §437/440BGB: U hat mitgeteilt, dass er aufgrund des organisatorischen Aufwandes grundsätzlich keine Ersatzlieferungen vornimmt. Zustellung ist über das Käuferschutztool von Paypal erfolgt (und die Nachricht dort dokumentiert).

>> Man sollte sich erst mal fragen, ob man nicht zur Rücksendung verpflichtet wäre.

Wie sehr müsste sich denn V darum bemühen (angenommen, er habe U mehrfach mitgeteilt, dass er dazu bereit ist, eine Rücksendung auf Kosten des V durchzuführen)?

>> Ansonsten gilt keine Aufbewahrungspflicht, man müsste dann nur Schadenersatz leisten, wenn die Artikel nicht mehr Ursprungszustand vorhanden sind.

Ok, also umgekehrt: Schadensersatzansprüche kann V nur vermeiden, wenn er die Artikel so lange aufhebt, bis sie U entweder zurückfordert bzw. die Verjährung eingetreten ist.

---

Kleines Update: U hat V nun eine Zahlunsgerinnerung (ohne Mahngebühren) geschickt über den kompletten Rechnungsbetrag (also Artikel A, B, C sowie des nicht bestellten Artikel Y). V hat per FAX und per E-Mail Widerspruch über den kompletten Betrag eingelegt und eine Zahlung unter Vorbehalt über Artikel A, B und C geleistet, die er in dem Schreiben nun zurückfordert.

--

@mariacolonia: Genau das hat V genutzt. U hat nicht geantwortet (keinerlei Reaktion) und somit wurde der Konflikt von Paypal zugunsten des V geschlossen. Aber natürlich hat Paypal hier nicht die Funktion eines Gerichtes / Schlichters - daher dieses Posting.

0x Hilfreiche Antwort

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