Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen virtuelle Güter im Wert von 1000€+ über PayPal verkauft.
Die Zahlung erfolgte über Friends & Family.
Das Geld habe ich direkt auf mein Bankkonto abbuchen lassen.
Nun wurden die Beträge wegen unbefugtem Kontozugriff von meinem Guthaben abgezogen, das jetzt im - ist.
Ich habe telefonisch mit PayPal Rücksprache gehalten, der Berater des Verkäuferschutzes sagt, dass es bei Zahlungen über Friends & Family keinen Käuferschutz gibt und der Schaden an mir hängen bleibt.
Da ich die virtuellen Güter übergeben habe, will ich den - Betrag natürlich nicht bezahlen.
Jetz stellt sich die Frage, wie ich am Besten vorgehen sollte. Kann PayPal mich auf den Betrag verklagen?
Viele Grüße,
Andy
-- Editier von Andy113 am 10.09.2017 17:38
PayPal Zahlungen von geklauten Konten erhalten
10. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. September 2017 | 17:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Zahlungen von geklauten Konten erhalten
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. September 2017 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119343 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatDas Geld habe ich direkt auf mein Bankkonto abbuchen lassen. :
ZitatNun wurden die Beträge wegen unbefugtem Kontozugriff von meinem Guthaben abgezogen :
Der Logik nach müsste der Stand dann doch "0" gewesen sein?
ZitatKann PayPal mich auf den Betrag verklagen? :
Klar.
Haben sie nur bisher nur noch nie gemacht ...
#2
Antwort vom 10. September 2017 | 18:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Guthaben war nach der Abbuchung auf 0€.
Da die Zahlung aber von dem anderen Konto als unbefugt gemeldet wurde, wurde der Betrag von meinem Guthaben abgezogen.
D.h. ich soll alle Zahlungsaufforderung o.ä. von PayPal ignorieren?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. September 2017 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119343 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatD.h. ich soll alle Zahlungsaufforderung o.ä. von PayPal ignorieren? :
Ja, denn Paypal wird erfahrungsgemäß auch alle Deine Eingaben ignorieren.
Irgendwann kommt dann das Inkasso.
Dem kann man dann 1x ein Einschreiben mit entsprechenden Inhalt schicken.
Nicht ignorieren sollte man Post von Gericht - wenn denn welche kommt.
Und jetzt?
Schon
266.488
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten