PayPal Konto im Minus, was tun?

21. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
PayPal Konto im Minus, was tun?

Hallo liebe Forengemeinde.

Ich habe da ein Problem mit PayPal, werde mal alles schön der Reihe nach erzählen:

Ich habe über eBay ein iPhone verkauft, welches bei mir 100% funktionierte. Der Käufer zahlte per PayPal, das Geld überwies ich natürlich auf mein Girokonto und verschickte das iPhone versichert.

Nun schickte mir der Käufer über eBay eine Nachricht, dass das iPhobne nicht funktionieren würde, also nicht der Beschreibung entsprechen würde.

Ich widersprach dem natürlich, da es bei mir ja funktionierte.

Jetzt hat er diesen Fall bei PayPal gemeldet, die mich darüber informierten, dass der Käufer sein Geld zurück erstattet haben möchte.

Dieses habe ich abgelehnt und dabei gesehen, dass mein Kontostand bei PayPal genau diese Summe als Minus aufweist.

Jetzt meine Frage: was kann denn nun passieren? Ich sehe es nicht ein, dem Käufer das Geld zu erstatten, da ich nicht weiss, was mit dem Handy auf dem Transport, oder auch beim Käufer geschehen ist.

Das Geld habe ich natürlich auch nicht mehr.

Wenn der Käufer nun weiter darauf beharrt und den Käuferschutz aktiviert, was kann da auf mich zukommen? Ich habe schon viel gelesen über PayPal, würde auch zur Not auf diesen Service komplett verzichten in Zukunft.

Danke für Eure Hilfe und entschuldigt bitte den langen Text.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Die Beweislast liegt bei Dir:

Kannst Du nachweisen , dass das Gerät noch bei Dir funktioniert hat?

Wenn ja, bist Du aus dem Schneider raus, wenn nein, wurde zu Recht der Käuferschutz beantragt; falls Ja, muss die Gegenseite nun mittels Gutachter (siehe AGBs bei Käuferschutz) nachweisen dass der Defekt nicht durch IHN verursacht wurde

Ich würde mich mit PayPal in Verbindung setzen denen den Sachverhalt schildern und dann vorsorglich sämtliche Forderungen zurückweisen.

Wenn Du 100%-ig sicher bist und nachweisen kannst dass alles i.O. war würde ich gegend en Käufer Strafanzeige wegen Betruges stellen. Das wirkt immer.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

PayPal entscheidet nach eigenem Verständnis nur über den Käuferschutzantrag selbst. Zu mehr wäre es ohnehin nicht berechtigt.

Ansonsten verweist PayPal auf den Rechtsweg.


quote:
6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&...locale.x=de_DE

quote:
Jetzt meine Frage: was kann denn nun passieren? Ich sehe es nicht ein, dem Käufer das Geld zu erstatten, da ich nicht weiss, was mit dem Handy auf dem Transport, oder auch beim Käufer geschehen ist.


Zunächst befinden wir uns ja in der Phase der Konfliktlösung. Was jetzt passiert, darauf hast du keinen Einfluss.

Wenn PayPal dem Käufer aufgibt, ein Gutachten vorzulegen, indem bestätigt wird, dass das iPhone nicht funktioniert und der Käufer kommt dem nach, wird es mit aller Wahrscheinlichkeit für den Käufer entscheiden.

Der Käufer müsste also irgendwem etwas vorlegen, was vielleicht in etwa so aussieht, wie ein kaputtes iPhone, ob es deins ist, spielt keine Rolle, dafür interessiert sich bei PayPal niemand. PayPal entscheidet nur nach AGB und Aktenlage.

Wenn also für den Käufer entschieden würde, wäre dein Konto entsprechend im Minus.Du hast ja anscheinend das Geld schon auf dein Bankkonto überwiesen und ausgegeben. Du wirst also zum Ausgleich des Kontos aufgefordert. Reagierst du nicht, wird man ein Inkassobüro einschalten, wahrscheinlich die KSP.

In der Vergangenheit war es so, dass nie geklagt wurde, wenn die Droh- und Bettelbriefe vom Inkassobüro nicht erfolgreich waren, wurde hier und da ein Mahnbescheid beantragt, widersprach der Schuldner, war Schluss.

Es handelt sich um eine nahezu unüberschaubar große Anzahl von Fällen, wo PayPal aufgab. Jetzt sollen angeblich 3 Klagen anhängig sein, es sind unbewiesene Behauptungen. Kann sein, kann nicht sein. Urteile gibt es nicht, auch sonst ist nichts weiteres bekannt. Vielleicht will PayPal es mal versuchen, jedenfalls wurden bisher Millionen abgeschrieben, nur weil man sich nicht in die Karten gucken lassen und seine AGB von einem ordentlichen Gericht überprüfen lassen will. Das Geschäft läuft auch so gut.

Wie es in deinem Fall sein wird, weiß keiner, es gibt keine Garantie. Zuerst einmal würde ich die Entscheidung PayPals abwarten.



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-- Editiert am 21.06.2010 14:13

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Erst mal danke für Eure Einschätzungen. Wenn der Käufer jetzt also ein defektes iPhone vorweisen kann (aus welchen Gründen auch immer) habe ich also das Nachsehen.
Ich schätze mal, dass meine Frau als Zeuge nicht ausreichen wird, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Ich schätze mal, dass meine Frau als Zeuge nicht ausreichen wird, oder?


Für PayPal ist das vollkommen uninteressant. Das wäre dann interessant für ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht.

Stell es dir einfach so vor:

Die Entscheidung von PayPal betrifft nur den Antrag über den Käuferschutz. Es ist ein vereinfachtes Verfahren, etwas andres ist nicht möglich.

PayPal kann nicht, im Gegensatz zu einem Gericht, Zeugen vorladen etc.

Im Grunde ist es ein Käuferschutz. PayPal sagt in etwa: "Wenn der Käufer das Gutachten vorlegt, wird für ihn entschieden, egal was der Verkäufer sagt."

Der private Verkäufer haftet im Gegensatz zu den rechtlichen Vorschriften auch für einen Transportschaden, es ist für PayPal egal, warum der Artikel beschädigt ist, es kommt nur darauf an, dass er beschädigt ist. Und es gibt die 45 Tage Regel.

quote:
3.6 Der Käufer meldet innerhalb von 45 Tagen, nachdem die Zahlung auf der PayPal-Website eingeleitet wurde, den Konflikt und versucht, diesen mit dem Verkäufer unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, stellt der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter Konfliktlösungen möglich.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Hat der Käufer also den Artikel funktionierend bekommen und er funktioniert nach 4 Wochen nicht mehr, weil er aus dem 5. Stock auf die Straße gefallen ist, kann der Käufer immer noch den Käuferschutzantrag stellen.

Wenn für den Käufer entschieden wird, was nicht immer der Fall ist, PayPal entscheidet oft nach Gutdünken, ist das Geld futsch. Im besten Fall beauftragt PayPal jetzt den Käufer, den Artikel zurückzuschicken. Tut er das nicht, kann er keinen Versandnachweis vorlegen, bekommt er das Geld nicht erstattet. Der Artikel muss auch ankommen. Wenn der Käufer jetzt einen Stein verschickt, anstatt eines iPhones und der Verkäufer bemängelt das, verweist PayPal auf den Rechtsweg, der Verkäufer kann den Käufer ja verklagen. Manchmal trägt PayPal auch dem Verkäufer auf, eine Strafanzeige zu erstatten gegen den Käufer, macht das der Verkäufer, kriegt er sein Geld wieder.


Egal aber, wie es ausgeht, es betrifft nur PayPal und den Vertrag mit dem Käufer und Verkäufer, aber nicht den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

Das heißt: Wenn der Verkäufer sich im Recht fühlt, kann er immer noch den Käufer vor einem ordentlichen Gericht verklagen, jetzt gelten andere Spielregeln, es geht um deutsches Recht.

Viele begehen den Irrtum und glauben, die Entscheidung von PayPal wäre endgültig und wundern sich, wenn anschließend eine Strafanzeige oder eine Klage ins Haus flattert. Da gibt es nichts zu wundern, PayPal spielt nur Sandkastengericht.

Es ist wie beim 100m Lauf --> Fehlstart --> Kommando zurück (Verkäufer kriegt die Ware zurück, der Käufer das Geld).

Und dann geht es richtig los...

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, das habe ich nun so weit verstanden. Gesetz den Fall, PayPal erstattet dem Käufer die Summe, mein Konto bleibt also im Minus. Wie gross sind die Chancen, dass PayPal an sein Geld, in dem Fall also von mir (und das würde ich nicht einsehen) rechtlich zurück fordern kann?
Versteht mich bitte nicht falsch, nur da ich keinen Rechtschutz habe . . .

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Wie gross sind die Chancen, dass PayPal an sein Geld, in dem Fall also von mir (und das würde ich nicht einsehen) rechtlich zurück fordern kann?


Das kann kein Mensch beurteilen, weil es so ein Verfahren bisher noch nicht gegeben hat, es gibt keine Gerichtsentscheidung darüber, ob die PayPal AGB rechtswirksam sind oder nicht, weil PayPal zumindest bisher jeder Konfrontation vor einem ordentlichen Gericht aus dem Weg gegangen ist.

Habe gerade vor einigen Tagen noch einen Bericht gelesen, wo tatsächlich ein PayPal-User eine Klage in Luxemburg eingereicht hatte, das, was alle aufgrund der Kostensituation so scheuen, PayPal hat sofort bei Klageeinreichung über EUR 3.000,00 an Anwaltskosten erstattet und natürlich auch das eingefrorene Geld zurückbezahlt, mit der Behauptung, es wäre alles nur ein Irrtum gewesen, der Vorgang wäre irrtümlicherweise nach USA Kriterien bearbeitet worden.

Das alles sind aber nur Erfahrungen aus der Vergangenheit, eine Garantie,dass PayPal niemals klagt, gibt es nicht. Es spricht aber manches dafür, dass PayPal es dabei belässt. Verliert PayPal die Klage, wird es eine Lawine auslösen, jeder Verkäufer will sein Geld zurück.



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-- Editiert am 21.06.2010 17:03

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Na gut, dann werde ich das jetzt alles mal auf mich zukommen lassen.
Kann mich nur ärgern, dass ich erst letztes Jahr meine Rechtschutz gekündigt habe . . .
Nochmal erst mal danke für die Antworten.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

So, der Käufer hat nun den Käuferschutz beantragt. PayPal erwartet von mir bis zum 02. Juli eine Antwort, ob ich damit einverstanden bin, dass das Geld erstattet wird, er den Artikel halten darf, oder an mir zurücksenden muss, oder ob ich dem widerspreche.
Wie gesagt, geht es mir nun nur darum, ob PayPAl mich zur Kasse beten kann, was ich aber nicht machen will.
Soll ich es jetzt darauf ankommen lassen? Vor allem wenn, dann will ich den Artikel natürlich zurück haben . . .
Was tun?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

In jedem Fall widersprechen. Der Käufer muss nun so eine Art Gutachten vorlegen.

Wenn er das kann und wenn PayPal für ihn entscheidet, muss er ohnehin den Artikel zurücksenden. Habe mich noch einmal vergewissert.

quote:
paypal.felix@ebay.de (0) 21.05.2010 15:38

Grundsätzlich ist der Käufer bei einem Antrag auf "weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab" in der Bringschuld, d. h. wir fordern eine schriftliche Darstellung des angeblichen Schadens etc. an - das muss keine offizielles Gutachten sein - aber von unabhängigen Institutionen/Geschäften/Unternehmen (mit Angabe von Adresse) verfasst sein, die sich mit der Materie auskennen.

Und da die Ware in diesem Fall weiterverkauft wurde, werden wir diesen Fall auch für dich schliessen - wie du schon korrekt angegeben hast, verlangt PayPal in solchen Käuferschutzfällen die Rücksendung der Ware an den Verkäufer.

Danke & Gruss,

Felix


http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=354825&search=search&start=30&numResults=30

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lassiter34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, dann mache ich das mal. Aber ich werde den Käufer etwas ärgern (weil ich verärgert bin) und mir damit ein wenig Zeit lassen. Nicht das ich gemein wäre oder so.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PayPal-Webhilfe
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo lassiter34,


ich arbeite bei PayPal und bin auf Ihr Problem aufmerksam geworden. Ich möchte Ihnen gerne helfen. Schreiben Sie mir bitte daher an webhilfe@paypal.com, damit ich mit Ihnen in Kontakt treten kann. So können wir Ihr Problem hoffentlich schnell und unkompliziert lösen.

Viele Grüße aus Dreilinden
Ihr PayPal-Webhilfe Team


Disclaimer:
Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.



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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Wenn der Käufer jetzt also ein defektes iPhone vorweisen kann (aus welchen Gründen auch immer) habe ich also das Nachsehen.



Naja der K. sollte nicht irgendein def. Handy vorlegen sondern das bei dir gekaufte.....

Die Seriennumme oder IMEI hast du dir hoffentlich aufgeschrieben?!

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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

2x Hilfreiche Antwort

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