Pausenzeiten

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gast007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenzeiten

Hallo,
das Gesetz besagt:
"'Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Wenn aber der Arbeitgeber pauschal immer 1 Std. Pausenzeit anrechnet, die MA aber nur 30 Min Pause machen wollen(und dementsprechend auch abgezogen bekommen!) - ausgehend von einer Arbeitszeit von 8 Std.
Angeblich würde das Gleichheitsprinzip widersprechen.
Gibt es eine Möglichkeit, da etwas zu tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Gast, irgendwie widerspricht sich deine Aussage

quote:
Wenn aber der Arbeitgeber pauschal immer 1 Std. Pausenzeit anrechnet , die MA aber nur 30 Min Pause machen wollen (und dementsprechend auch abgezogen bekommen!) - ausgehend von einer Arbeitszeit von 8 Std.


Bekommen die Mitarbeiter nun 1 h oder 30 min angerechent/abgezogen?

MfG

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#2
 Von 
Gast007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

entschuldigung!
den AN wird prinzipiell immer 1 std abgezogen.

es gibt aber AN, die tatsächlich nur 30 min machen möchten und dann auch nur 30 min abgezogen bekommen möchten.

"früher" war es möglich, dass dem AN auf antrag nur 30 min abgezogen werden. heute ist das nicht mehr möglich - es widersreche den gleichheitsprinzip.

jetzt etewa verständlicher?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber anordnet bzw. regelt 1 h Pause zu machen, dann haben sich alle Betroffenen danach zu richten. Die Vorgabe im Gesetz ist eine Mindestvorgabe. Das heißt nicht , dass der AG nicht mehr Pause anweisen bzw. regeln darf.

Der AN kann hier nicht von sich aus entscheiden, weniger Pause zu machen und dann erwarten, dass diese bezahlt wird oder er ein Anrecht hätte dafür früher zu gehen oder sich das als Überstunden aufzuschreiben.
Wenn also jetzt - auch auf Antrag hin - so ein 'Privileg' nicht mehr gewährt wird, seh ich daran nichts unrechtmäßiges.

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#4
 Von 
Gast007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wenn der Arbeitgeber anordnet bzw. regelt 1 h Pause zu machen, dann haben sich alle Betroffenen danach zu richten. Die Vorgabe im Gesetz ist eine Mindestvorgabe. Das heißt nicht, dass der AG nicht mehr Pause anweisen bzw. regeln darf."
-> d.h. wenn der AG entscheidet, es werden 90 Min Pause angeordnet, so hat das AN hinzunehmen?
kann ich nicht glauben... immerhin geht es tatssächlich um wöchentlich 2,5 std.
kann der AG den AN damit "zwingen" 60 min pause zu machen??

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#5
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

es ist nicht relevant, ob du das glauben kannst oder nicht.

das ist völlig in Ordnung, wenn der AG das so machen will.
bei 60 Minuten sehe ich da noch kein Problem.
Das wird auch in vielen Betrieben so gemacht

Aber bei 90 Minuten würde ich mich nach einem anderen Arbeitsplatz umschauen, weil das schon sehr lange ist und eigentlich Zeitverschwendung.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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