Pausenzeiten - Muss Wegezeit zusätzlich zur Pause gegeben werden?

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
buzzifuzz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenzeiten - Muss Wegezeit zusätzlich zur Pause gegeben werden?

Hallo, brauche Hilfe!!!!

Ich arbeite am Flughafen und unsere Pausenräume sind nicht immer schnell zu erreichen.
Manchmal braucht man fast 10 Min. hin und wieder 10 Min. zurück zum Einsatzort. Wir dürfen auch keine Taschen mit nehmen, so dass wir gezwungen sind in den Raum zu gehen.

Meine Frage nun: Muss die Wegezeit zusätzlich zur Pause gegeben werden oder ist die Wegezeit incl.

Wenn Ihr mir dann noch sagen könnt in welchem § dies verankert ist.

Danke für eure Hilfe!!!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo buzzifuzz im Arbeitszeitgesetz ist nichts von Wegezeiten zur Pause geregelt, nur die Mindestpausendauer bei bestimmter Arbeitszeit.

Wieviel Pause habt ihr denn bei wieviel Stunden Arbeitszeit pro Tag?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
buzzifuzz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir haben eine Pause von 35 Minuten bei einer Arbeitszeit von unter 9 Stunden und bei 9 bis 10 Stunden 40 Minuten und bei 10 Stunden 45 Minuten Pause

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Gesetzlich geregelt sind die Pausen im Arbeitszeitgesetz (§ 4). Danach habt ihr zumindest bei den 9 h Arbeitszeit etwas mehr Pause als gesetzlich vorgeschrieben. Wieso da nochmal ein Unterschied gemacht wird bei 9-10 und ab 10 h ist mir jetzt unklar, weil ab 9 h Arbeitszeit 45 min Pause Vorschrift sind und eine (reine) Arbeitszeit über 10 h eigentlich nicht sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich schliesse mich der Frage einmal an, um keinen neuen Thread aufzumachen, wenn's erlaubt ist.

Als Grundlage soll § 4 Arbeitszeitgesetz gelten.

Der AG behauptet, wenn der AN um 8.15 Uhr zur Arbeit erscheint und um 17.45 diese wieder verlässt, habe er 45 Minuten Pause zu machen. Ist dies richtig?

Ich sehe das anders. Wenn der AN 45 Min Pause machen würde, würde er nur 8 h 45 min arbeiten, und hätte zudem gar keinen Anspruch auf die 45 min Pause. IMHO macht der Arbeitnehmer 30 min Pause und somit verlängert sich seine Arbeitszeit um 15 Minuten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

JoeyNickel, die 30 min ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestzeit und natürlich kann der Arbeitgeber (ebenfalls im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes und unter Einhaltung von Ruhezeiten) längere Pausen anordnen bzw. vereinbaren. Wenn also in dem Fall die Arbeitszeit so vereinbart ist bzw. nichts konkretes vereinabrt ist (z.B. im Arbeitsvertrag steht nur XX h/Woche), dann kann das der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechtes so anordnen und der Arbeitnehmer kann nicht einfach die Pause verkürzen und behaupten 'Damit ist meine Arbeitszeit ne Viertelstunde länger.'

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Das steht in unserer Betriebsvereinbarung:
-----------
Die Mittagspause kann in einem.Zeitrahmen von täglich 11:30 bis 14:00 Uhr durchgeführt werden. Gemäß des gültigen Arbeitszeitgesetzes ist täglich eine 1/2 Stunde Pause ab einer täglichen Bruttoarbeitszeit von 6 Stunden und 30 Minuten durchzuführen und in Abzug zu bringen.

Des weiteren ist ab einer täglichen Bruttoarbeitszeit von 9 Stunden und 45 Minuten zusätzlich eine weitere 1/4Stunde Pause durchzuführen.
----------

Ist ja auch richtig so. Nur kann es dann nicht sein, daß wir angewiesen werden, bei 9 Stunden Bruttoarbeitszeit 45 min einzutragen, oder? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.'

Die Betriebsordnung ist etwas missverständlich, aber bei einer Arbeitszeit ab 9 h ist eine Pause von 45 min lt. Gesetz vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz 'darf' auch bei weniger als 9 h Arbeitszeit mehr Pause angeordnet werden.
Diejenigen, die diese Betriebsvereinbarung verfasst haben, hätten sich vielleicht mal beraten lassen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maous
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hab da auch mal ne Frage. Wenn ich eine Regelarbeitszeit von 40 Std die Woche habe und von MO-Do 8,5 Std am Tag und Fr 6 Std arbeite brauche ich doch von Mo-Fr nur max 30 Minuten Pause machen!? Wie sieht das aus, wenn ich die Regelarbeitszeit durch Überstunden im Ausnahmefall überschreite und länger als neun Stunden arbeite, muss ich die Pausenzeit auf 45 Minuten verlängern oder brauch man das bei unregelmäßiger Überschreitung der 9 Stundengrenze nicht?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen