Pausenpflicht beim Minijob?

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenpflicht beim Minijob?

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Pausenregelung bei einem Minijob. Ich arbeie bei einem Pizzalieferservice auf nebenbei auf 450 EUR Basis.
Jetzt war ich gestern wieder dort arbeiten und da wurde uns Mitarbeitern mitgeteilt, dass es Aufgrund einer Auflage des Amtes für Arbeitsschutzes für uns Mitarbeiter Pflicht ist, alle 3,25 Stunden eine Pause von 15 Minuten zu machen. D.h. .bei z.B. 7 Stunden Arbeit müssen wir 30 Minuten Pause machen.

Diese Pause wird den Mitarbeitern am Ende der Schicht automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Ich habe jetzt schon im Internet geschaut, aber nirgendwo habe ich etwas zu so einer Regelung gefunden?

Stimmt das mit den 3,25 Stunden? Oder ist das eine Masche des Arbeitgebers um Lohn zu sparen. Denn er weiß ganz genau, dass wahrscheinlich 90 % keine so eine Pause machen werden.

Im voraus vielen Dank für Antworten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Das kann man so nicht beantworten. Die Frage ist, ob über oder unter 6 Stunden gearbeitet wird.

wirdwerden

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#2
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist unterschiedlich.... Wenn man von den Abendschichten ausgeht... es kann sein, dass man z.B. von 18 Uhr bis 22 Uhr arbeit... es kann aber auch sein, von 18 Uhr bis 1.30 Uhr... (wobei da dann auch keine Nachtzuschläge gezahlt werden)

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Amt_f%C3%BCr_Arbeitsschutz

Diese Auflage würde ich gerne sehen wollen.
Und ich wüsste gerne, wie ein Amt eine Auflage begründen wollte, das über das einschlägige Gesetz (AzG) hinausgeht.
Also: glaube ich nicht.
Glaube ich vor allem nicht, weil der AG selbst die zeitliche Lage von Pausen festlegen kann, solange die Mindestvorgaben des Gesetzgebers eingehalten sind. Es braucht keine 'Auflage'.

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#4
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es denn für einen Arbeitnehmer die Flicht eine Pause zu machen?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von DougHH78):
dass es Aufgrund einer Auflage des Amtes für Arbeitsschutzes

Dann möge man doch diese Auflage mal bitte vorlegen?
Das Amt hat das dem AG ja sicherlich schriftlich mitgeteilt ...



Zitat (von blaubär+):
Und ich wüsste gerne, wie ein Amt eine Auflage begründen wollte, das über das einschlägige Gesetz (AzG) hinausgeht.

Och, da gibt es einige Möglichkeiten.
Für Stahlkocher, Asbest-Sanierer, ...

Auch für Pizzabäcker wäre das denkbar, wenn die direkt am 400°C heißen Ofen agieren.
Aber nicht für die Auslieferer, Spülhilfen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Wenn ich das jetzt alles richtig lese, muss ich bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden keine Pause machen. Sondern nur, wenn ich 6 oder mehr Stunden arbeite.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Das ist so nicht richtig. Nach dem Gesetz ist die Pause vorgeschrieben nach 6 Stunden. Dein Arbeitgeber kann aber durchaus festlegen, dass nach drei Stunden eine Pause von 15 Minuten zu nehmen ist. Das ist sein Direktionsrecht, und wenn er das so anordnet, gilt das auch

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#9
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Arbeitgeber dürfen mehr Pausen anordnen als gesetzlich vorgesehen sind, aber eben nicht weniger. Der Arbeitgeber darf durchaus Pausen nach von ihm festgelegten Zeitabschnitten anordnen, auch das fällt unter sein Direktionsrecht.
Die gesetzliche Regelung ist eine Mindestregelung, mehr darf man immer.
Sie könnten ganz einfach mal die Frage, ob es so eine Regelung gibt an das Amt per Mail stellen und die Antwort Ihrem Chef zeigen.
Sie könnten auch konsequent die Pausen einhalten und dabei den Arbeitsplatz verlassen. Das darf man ja. Glaube irgenwie nicht, dass der Chef das wirklich will.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#11
 Von 
DougHH78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitgeber sagt aber, das wenn gerade viel los ist, die Pause erst später genommen werden soll. Wenn ich dann aber z. B nur vier Stunden arbeite wird das nichts mehr. Die 15 Minuten werden aber trotzdem abgezogen

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn ihr, du und deine Kollegen, die Pausen konsequent einhaltet, wozu ihr dann das Recht auch habt, weil der Arbeitgeber die Pause ja schließlich anordnet, wird euer Arbeitgeber unter Stress geraten. Und dann wird er vielleicht einsehen, dass seine Pausenregelung vielleicht doch nicht so toll ist, wie er dachte. Der Witz der Sache ist, dass ihr euch auf euren Vorteil besinnt, um den Arbeitgeber zu beeinflussen. Dieses Herumgeeiere mit Ja und Aber wird euch nicht helfen.

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