Pauschbetrag bei behindertem Kind und geschiedenen Eltern

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
EngelchenundTiger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschbetrag bei behindertem Kind und geschiedenen Eltern

Hallo!
Ich bin mit meiner Frau seit 2013 verheiratet, wir leben aber schon seit 2011 zusammen. Sie hat ihren Sohn aus erster Ehe mitgebracht, auch er wohnt seit 2011 bei uns. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, das das Kind eine Entwicklungsstörung hat und wir haben ihn untersuchen lassen. Er hat frühkindlichen Autismus, ADHS und diverse Nebenerkrankungen. Das Kind hat ganz aktuell einen Schwerbehindertenausweis mit GDB 50 und dem Eintrag "H" bekommen, gültig rückwirkend bis 2009. Wir würden gerne den steuerlichen Pauschbetrag rückwirkend beantragen. Da der leibliche Vater des Kindes sich nicht für sein Kind interessiert und keinerlei Kontakt zu ihm hat, Unterhalt nur über der von uns eingerichteten Beistandschaft bezahlt, derzeit einen Antrag eingereicht hat, um die Unterhaltszahlungen zu reduzieren und nicht für Sonderausgabe (Zahnspangen diverser Art, Zusatzbehandlungspaket) aufkommt, wäre es uns nicht recht, dass der leibliche Vater die Hälfte des Pauschbetrages angerechnet bekommt und davon profitiert. Wir haben den Pflegeaufwand und die zusätzlichen Kosten, also finden wir es nur recht, wenn wir den vollen Pauschbetrag bekommen.

Wer bekommt für welchen Zeitraum welchen Anteil des Pauschbetrages laut aktueller Rechtslage ?
(Geburt des Kindes 2004, Auszug Mutter mit Kind 2010, Umzug nach Bayern zu mir 2011, Hochzeit 2013, Schwerbehindertenausweis aktuell erhalten, gültig ab 2009).

Welche Möglichkeiten haben wir, die volle Anrechnung des Pauschbetrages zu erreichen, bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für ihre Antworten.

-- Editiert von Moderator am 27.04.2016 21:28

-- Thema wurde verschoben am 27.04.2016 21:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wir haben den Pflegeaufwand und die zusätzlichen Kosten, also finden wir es nur recht, wenn wir den vollen Pauschbetrag bekommen. Das ist aber ziemlich egal, wie Sie das finden - er steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Man kann das anderweitig aufteilen, wenn man das gemeinsam beantragt. Ob der Kindsvater daran Interesse hat?
Der - allerdings viel niedrigere - Pflege-Pauschbetrag steht Ihrer Frau hingegen zu. Für 2009/2010 dürfte da allerdings auch die hälftige Aufteilung anfallen.

-- Editiert von muemmel am 27.04.2016 21:41

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nachtrag: Seit 2012 wird der Pauschbetrag auf ein Elternteil komplett übertragen, wenn dieses auch den Kinderfreibetrag komplett hat - steht zumindest hier: http://www.iusconsulting.de/de/portal-eintrag/behinderten-pauschbetrag

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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