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Pauschalurlauber besser gegen Pleiten geschützt - 1/1
AFP vom 3.9.2001   2642 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Pauschalurlauber besser gegen Pleiten geschützt

- Ab Samstag tritt neues Reisevertragsrecht in Kraft

Pauschalurlauber aus Deutschland sind nun besser gegen Pleiten von Reiseveranstaltern geschützt: Mit dem am Samstag in Kraft tretenden neuen Reisevertragsrecht werde die Stellung von Kunden insolventer Veranstalter oder auch Reisebüros deutlich gestärkt, sagte die Reise-Expertin der Verbraucherzentrale NRW, Beate Wagner. Auch für Reisen von Gastschülern etwa in die USA gälten nun kundenfreundlichere Regeln.




Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises bei einer Pleite ihres Veranstalters hatten Urlauber schon bislang nach Paragraf 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Problematisch war Wagner zufolge, dass das Aussehen der dafür notwendigen Sicherungsscheine nicht einheitlich geregelt war. Sie seien "oft auf der Rückseite von Reisebestätigungen versteckt", bemängelt die Reiseexpertin. Sei dort dann ein Haftungsausschluss festgelegt, bleibe dies den Urlaubern verborgen. Durch das neue Reiserecht kann das Bundesjustizministerium nun eine Verordnung für einheitliches Aussehen der wichtigen Dokumente erlassen. Zudem müssten die Reisebüros überprüfen, ob der Sicherungsschein überhaupt gültig sei und nicht etwa eine bereits abgelaufene Befristung für den Versicherungsschutz enthalte, sagte Wagner.

Urlauber seien darüber hinaus ausdrücklich abgesichert, wenn der insolvente Veranstalter Versicherungsprämien nicht gezahlt hatte, betonte Wagner. Hier habe es in der Vergangenheit Fälle gegeben, bei denen die Versicherer mit Verweis auf die fehlenden Beiträge eine Zahlung an Urlauber verweigert hätten.

Auch wenn das Reisebüro nun selbst in Konkurs geht, müssen Urlauber nicht mehr fürchten, dass ein bereits gezahlter Preis für eine Reise verloren geht. "Der Kunde muss kein zweites Mal zahlen", sagte Wagner. "Die Insolvenz des Reisebüros muss sich der Veranstalter zurechnen lassen."

Auch Gastschüler seien nun besser gestellt, sagte die Reise-Expertin. Bislang sei oft strittig gewesen, ob für sie überhaupt Pauschalreiserecht gelte. Dies sei nun klargestellt. Damit habe der Veranstalter zusätzliche Informationspflichten. So müsse der Schüler spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt etwa Name und Adresse der Gastfamilie erfahren; ansonsten könne er "völlig folgenlos von der Reise zurücktreten".

31. August 2001 - 20.59 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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