Meine Tätigkeit ist viel mit Reisen verbunden. Im Arbeits-
vertrag ist ein nicht sehr üppiger Lohn vereinbart + feste monatliche "Pauschalspesen" und "Fahrtkostenpauschale". Es ist aber nirgends niedergeschrieben,
für was diese beiden Pauschalen sind bzw. wann es diese gibt oder auch nicht gibt. Habe ich also auch bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf diese fest vereinbarten Pauschalen, obwohl ich hier natürlich dann keine Belastun gen mit Spesen + Fahrtkosten habe?
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"Sepp"
-- Editiert von nnahoj am 14.07.2008 22:32:26
Pauschalspesen + Fahrtkostenpauschale
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'1Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen.
'
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Gäbs die Pauschalen auch, wenn du nicht reisen müsstest?
Im Zwiefelsfalle wäre eine Überprüfung durch einen Anwalt anzuraten.
... *pauschal* heißt doch wohl ohne detaillierte abrechnung. mal werden die pauschalen besser hinkommen, mal weniger, aber übers jahr sollte es in etwa passen. wenn du nun für drei tage au bist, sollte sich daran nichts ändern, wenn aber einen ganzen monat, dann schon.
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Die beiden Pauschalen werden unabhängig vom tatsächlichen Kostenanfall bezahlt, also auch wenn ich mal z.B. eine oder zwei Wochen Urlaub habe.
Ich danke Euch herzlich, die mir schon eine Antwort zukommen liessen.
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"Sepp"
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