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Pauschalreise oder Individualreise?
Seite 1 - vom 31.08.2006

Pauschalreise oder Individualreise?

Von Rechtsanwalt Wilhelm Meyer

Der Autor
Wilhelm Meyer, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Reiserecht, Familienrecht und hat Interessensschwerpunkte: Zivilrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht.
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Niemand mag „Massentourismus“, dabei hat er zum Schutz der Verbraucher das „Reiserecht“ geschaffen, das gegenüber der Individualreise einige Vorteile hat:

Vor Reiseantritt kann der Reisende ohne jede Begründung und formlos

  • eine andere Person reisen lassen, die der Reiseveranstalter nur in Ausnahmefällen abweisen darf,
  • den Reisevertrag wirksam kündigen (allerdings gegen Zahlung von Stornokosten),

zum Thema
bei 123recht.net:
Reiserecht »  Fluggastrechte

Während der Reise

  • muss der Reiseveranstalter seine Versprechen aus dem Prospekt einhalten, der Individualreisende kauft häufig die „Katze im Sack,“
  • hat der Reisende bei höherer Gewalt den Anspruch auf Rückbeförderung, wobei er nur die Hälfte der Mehrkosten trägt.

Nach der Reise

  • kann der Reise die Folgen einer mangelhaften Reise vor einem deutschen Gericht einklagen, wobei deutsches Recht angewandt und nach hiesigen Maßstäben darüber entschieden wird, wann eine Baustelle im Hotel als Reisemangel gilt.

    Verklagen Sie mal einen thailändischen Hotelier in Thailand!

Dramatisch wird der Unterschied, wenn sich im Urlaub ein Unfall ereignet. Der Individualreisende hat außerhalb der EU kaum eine Chance auf angemessenen Ersatz für Körperschäden. Wenn es dagegen dem Pauschalreisenden gelingt, seinem Reiseveranstalter einen Vertragsverstoß oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen, hat er den Schutz der deutschen Rechtsordnung, egal wo sich der Unfall ereignete.

Merke:

Reiserecht

ist

Recht auf Reisen

Recht reist mit!


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