Pauschalreise Flugzeiten

10. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Luckynumber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise Flugzeiten

Hallo liebe 123recht-Community!

Ich habe vor einem Monat über Holidaycheck eine Türkeireise für September gebucht. Der Hinflug sollte am 12.09.2014 um 03:40 von Köln aus stattfinden. Nun habe ich letzte Woche einen Bescheid über die Flugzeitenänderung erhalten vom Reiseveranstalter. Die neue Abflugzeit ist nun 16:55 (12.09.2014). Somit geht mir ein ganzer Tag verloren und ich hätte diese Reise unter den Konditionen niemals gebucht. Nach Rückfrage bei meinem Reiseveranstalter und Reisebüro wurde mir klar geschildert, dass ich keinerlei Anrecht auf kostenlose Stornierung bzw. Flugumbuchung habe. Auf meinen Hinweis, dass ein BGH-Urteil (10.12.2013) diesbezüglich existiere, wurde mir gesagt dies sei wegen fehlender Urteilsverkündung noch schwebend unwirksam u. daher für die Anbieter nicht bindend.

Seht Ihr hier mögliche rechtliche Ansprüche, die geltend gemacht werden können o. ist man dieser Willkür ausgesetzt?

Ich bedanke mich recht herzlich für Eure Antworten!

Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
wurde mir gesagt dies sei wegen fehlender Urteilsverkündung noch schwebend unwirksam u. daher für die Anbieter nicht bindend.


ha ha ha! Man müsste noch einmal genau ins Urteil schauen.
Ich würde den Reiseveranstalter mal auffordern, diese Aussage schriftlich zu geben.
Gab es schon eine Anzahlung?
Schriftlich per Einschreiben würde ich vom Reiseveranstalter verlangen, dass auf ein zeitnahen Ersatzflug kostenlos umgebucht wird.
Falls das nicht gescheht, könnte man sich überlegen, selbst einen Ersatzlfug zu buchen und das Geld beim Reiseveranstalter einklagen.


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