Pauschalpreis oder doch nicht?

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Pauschalpreis oder doch nicht?


Hallo,

ich habe bitte eine Frage bzgl. einem Pauschalpreis bzw. ob dieser nachträglich erhöht werden darf.

Es wurde ein Badezimmer renoviert, welches eigentlich aus zwei Gewerken bestanden hat (Sanitär und Fliesen). Es wurde jedoch für beide Gerweke ein Ansprechpartner gewünscht, wonach auch gesucht wurde. Ein Installateur hat dann angeboten, dass er den Auftrag übernimmt und er den Fliesenleger beauftragt. Der Fliesenleger war bei der Besichtigung mit dabei und hat auch sein Angebot (ausgestellt auf den Bauherrn) abgegeben. In selbigem Angebot gab es Bedarfspositionen. Ferner stand am Ende des Angebots: "Folgende zusätzliche Leistungen können Sie von uns erwarten: Festpreisgarantie

Der Santärbetrieb hat ebenfalls ein Angebot über sein Gewerk abgegeben.

Da es gewünscht war einen Ansprechpartner bzw. Auftragnehmer zu haben, hat der Sanitärbetrieb den kompletten Auftrag übernommen. Hierzu hat er eine Mail gesendet, in welcher ein Pauschalpreis für beide Gewerke genannt wurde. Von selbigem Betrag waren 50% als Anzahlung fällig, welche an den Installateur geflossen sind.

Nun ist die Schlussrechnung gekommen und es gibt eine deutliche Preissteigerung, welche damit begründet wird, dass es sich um die genannten Bedarfspositionen des Fliesenlegers handeln würde.

Angenommen wurde laut meinem Verständnis jedoch nicht das jeweilige Angebot ansich, sondern das via Mail gemachte Angebot zum Pauschalpreis.

Ich bitte um Ihre Einschätzung, wie das nun rechtlich ausschaut. Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kannst Du das Angebot, anonymisiert natürlich (damit weder Du noch einer der Betriebe zu erkennen sind) hier einstellen?

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Kannst Du das Angebot, anonymisiert natürlich (damit weder Du noch einer der Betriebe zu erkennen sind) hier einstellen?


Nun es wurden die Angebote vorab via Mail mittels anhängender PDF zugesendet. Daraufhin gab es eine kleine Änderung am Angebot des Installateurs (es wurde eine angebotene Option gewünscht) und hiernach ist folgender Satz als Mail gekommen.

Sehr geehrter Herr xyz,

anbei das überarbeitete Angebot (es war nur das geänderte vom Installateur beigefügt).

Demnach wäre unser Pauschalpreis für beide Gewerke xx.xxx,xx € netto, 3 % Skonto wie bereits angekündigt.

Es wurde aufgrund dieser Mail der Auftrag vergeben. Die Angebote müsste ich erst entsprechend bearbeiten, was ich in der Mittagspause allerdings nicht bewerkstelligen kann.


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#3
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

"Pauschalpreis für beide Gewerke" klingt erst einmal eindeutig.

Ich würde mich darauf berufen und nur den Pauschalpreis bezahlen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Vereinbarung eines Pauschalpreises schließt nicht aus, dass Sonderwünsche extra zu vergüten sind.

Aus diesem Satz wird nicht wirklich deutlich,

Zitat (von Bebbi1971):
es gibt eine deutliche Preissteigerung, welche damit begründet wird, dass es sich um die genannten Bedarfspositionen des Fliesenlegers handeln würde.
ob das, was Du mit Bedarfspositionen umschreibst, vereinbart und ausgeführt wurde.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Es wurde nur bestellt, was im finalen (geänderten) Angebot stand. Dies zum Pauschalpreis, welcher via Mail zusammen mit dem Angebot versendet und in selbiger nochmals festgehalten wurde. Genau dieses angebot und dieser Pauschalpreis wurde angenommen ... nicht mehr und nicht weniger.

Es wurde z.B. kein neuer Wasserfilter gewünscht, welcher für ein neues Bad auch nicht zwingend erforderlich scheint. Ferner wurden vorsorglich Kupferrohre getauscht, was ebenfalls nicht gewünscht war. Da dies in Abwesenheit geschehen ist, konnte auch hinsichtlich der ausführung nichts davon bemerkt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Nun ist die Schlussrechnung gekommen und es gibt eine deutliche Preissteigerung, welche damit begründet wird, dass es sich um die genannten Bedarfspositionen des Fliesenlegers handeln würde.


Zitat (von Bebbi1971):
Ferner wurden vorsorglich Kupferrohre getauscht, was ebenfalls nicht gewünscht war.


A) Finde den Widerspruch.
B) kann sich so etwas vor Ort ergeben. Dafür gibt es zu akzeptierende Tolleranzen. Ein Stück Kupferrohr zu wechseln, kann nicht die Welt kosten.

Ansonsten würde ich mir durch Rückfrage beim FL Klarheit verschaffen, wieso er mehr verlangt, als im Angebot steht.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass hier die Forderung nach dem Differenzpreis noch nicht vernünftig erklärt ist.

Berry

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