Pauschalpreis auf Teufel komm raus? Zimmermannarbeit

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
TopSecret1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalpreis auf Teufel komm raus? Zimmermannarbeit

Hallo allerseits :-)
Ich habe heute eine Anfrage, und ich bin auf eure Meinungen gespannt.
In einer Fachwerkscheune sollte ein alter Zwischenboden entfernt werden (bestehend aus einer Lehmfüllung zwischen alten Eichenbalken), und eine neue, begradigte Decke sollte mit neuen Balken und OSB-Platten eingezogen werden. Die Lehmfüllung hatten wir vorher in Eigenregie entfernt, so dass der Zimmermann nur noch die Hölzer entfernen musste.
Wir haben einen Kostenvoranschlag bekommen, in diesem stand u.a. "Ausbau Hölzer" 1100 Euro, sowie weitere Posten. Wir wussten nicht genau, warum der Ausbau so teuer sein sollte, aber wir sind davon ausgegangen, dass der Zimmermann die Erfahrung hatte und er wusste, warum der Preis so hoch war, und haben ihm vertraut.
Wir haben dem Zimmermann den Auftrag erteilt und es wurden die "Hölzer" ausgebaut. Zwei seiner Mitarbeiter (ein Zimmermanngeselle und ein gelernter Dachdecker) haben schließlich genau eine Stunde gebraucht, um die Hölzer auszubauen (reguläre Facharbeiterstunde 48,60 Euro).
Angesichts dieser Tatsache, dass die beiden nur eine Stunde gebraucht haben, waren wir völlig irritiert, dass 1100 Euro für diese Arbeit pauschal in Rechung gestellt wurden.
So fragten wir beim Zimmermann nach: Er hätte uns einen Pauschalpreis angeboten, und er hätte ja nicht wissen können, dass die Hölzer nur aufgelegt waren, und so schnell abgingen. Bei anderen Baustellen macht er auch Pauschalpreise, und da hat er manchmal Pech und muss viel drauflegen, weil er die Situation falsch einschätzte. Er machte mir klar, dass es nun mein persönliches Pech sei, dass ich für 2 Stunden Arbeit 1100 Euro bezahlen muss, und vom Preis abweichen wird er auch nicht, weil ihm sonst "seine Frau den Kopf abreißt".
Nun meine Fragen: Darf er uns einen Pauschalpreis machen, wenn er die Gegebenheiten nicht gut genug kennt? Kann es sein, dass man sich so dermaßen verschätzt? Immerhin bedeuten 1100 Euro ca. 22 Facharbeiterstunden - und benötigt wurden tatsächlich 2 Stunden.
Da vom Lehmfachwerk (Gefache) etwas entfernt werden musste, um die Balken auszubauen, wurde zusätzlich zu den 1100 Euro 1 Facharbeiterstunde in Rechung gestellt. Wäre das nicht sowieso ein Teilaspekt vom "Ausbau Hölzer" gewesen und mit dem sagenhaft hohen Pauschalpreis abgedeckt gewesen?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Kati


-- Editier von TopSecret1976 am 15.10.2015 22:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Das ist tatsächlich euer Pech.
Ist zwar nicht die feine englische Art des Zimmermanns, aber er hat halt ne schottische Frau.

Wie heißt es so schön, Vertragsfreiheit.....


Zitat:
Wir wussten nicht genau, warum der Ausbau so teuer sein sollte, aber wir sind davon ausgegangen, dass der Zimmermann die Erfahrung hatte und er wusste, warum der Preis so hoch war, und haben ihm vertraut.


Die Erfahrung des Zimmermanns zeigt, dass es in der Regel deutlich teuer und arbeitsaufwändiger ist einen solchen Boden zu entfernen (lange dicke Nägel / Schrauben, Verzahnungen, Verleimungen etc.).
Hier hat er sich geirrt, zu seinem Vorteil.
Hätte er 200 € gesagt und die Leute wären 2 Tage damit beschäftigt gewesen,
hättet ihr wohl auch nicht freiwillig mehr bezahlt. Das ist das Risiko bei Pauschalen, einer zahlt meistens drauf.

Aber warum fragt man nicht bevor man für den Auftrag unterschreibt, oder besteht auf Abrechnung nach Stundensatz (da sollte aber jemand neben stehen und schauen, dass auch gearbeitet wird)?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TopSecret1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, der Zimmermann darf uns einfach einen Pauschalpreis machen, ohne dass er die Gegebenheiten zur Genüge kennt, bzw. prüft? Ihm sind da keine Grenzen gesetzt?
Und er darf Zusatzarbeiten, die zum Angebot gehören, nach Belieben zusätzlich zum Pauschalangebot in Rechnung stellen?

Bei solchen Freiheiten kann ich als Verbraucher nur den Kopf schütteln, und der Zimmermann trägt leider nicht dazu bei, dass der Kunde dem Handwerk in Zukunft Vertrauen schenkt.

Man muss sich das mal vorstellen: Wir müssen für diese Arbeit für 4 Manntage (2 Mitarbeiter an 2 Tagen) ca. 3700 Euro Lohnkosten bezahlen! Tut mir leid, aber ich empfinde das als Wucher.
Der Zimmermann hat eingeräumt, dass er das Angebot auch auf Stundenlohn hätte anbieten/abrechnen können, aber dann hätten die Mitarbeiter womöglich länger gebraucht ...

Macht es Sinn, in diesem Fall einen Schlichter einzuschalten? Oder liege ich mit meiner Einschätzung der Dinge völlig daneben?
Danke und viele Grüße, Kati

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von TopSecret1976):
Das heißt, der Zimmermann darf uns einfach einen Pauschalpreis machen, ohne dass er die Gegebenheiten zur Genüge kennt, bzw. prüft? Ihm sind da keine Grenzen gesetzt?


Richtig, denn euch bleibt es ja frei das Angebot dankend abzulehnen.

Zitat:
Und er darf Zusatzarbeiten, die zum Angebot gehören, nach Belieben zusätzlich zum Pauschalangebot in Rechnung stellen?


Das widerspricht sich.
Entweder die Arbeiten gehören zum Angebot und sind mit der Pauschale abgedeckt, oder es sind Zusatzarbeiten die gesondert abgerechnet werden. Es sei denn es steht im Angebot, dass Zusatzarbeiten gesondert in Rechnung gestellt werden,

Zitat:
Macht es Sinn, in diesem Fall einen Schlichter einzuschalten?


Ein Versuch ist es jedenfalls wert, es geht ja doch um eine Menge Geld. ;)

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
In Hinblick auf ein Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer (Zimmermann) und einem Verbraucher lässt sich hier die Frage stellen, ob dieses Verhalten nicht "sittenwidrig" im Sinne des §138 Abs.1 BGB
ist. Die Antwort könnte mit recht guter Chance lauten: ja.
Zitat:Macht es Sinn, in diesem Fall einen Schlichter einzuschalten?
Absolut, und wenn das nichts bringt, sollte man die Sache mit einem Anwalt besprechen.


Auf welcher Grundlage? Er hat ein Pauschalangebot (!) gemacht. Und der Kunde konnte das Angebot vorher (!) ansehen.

Insofern besteht keine Rechtsgrundlage für deine Aussage.

In so einer Situation hätte der Handwerker durchaus anders reagieren können. Aber das heißt nicht, dass er nicht recht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TopSecret1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Pauschalangebot war eigentlich nicht wirklich ein Komplett-Pauschalangebot.
Ein paar Posten hat er pauschal angeboten, andere Posten nach m2-Preis, andere Posten wiederum nach abgerechneten Stunden. So kam dann ein Gesamtangebot zustande, von dem ich dachte, es würde nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, zumal von "pauschal" nur einmal im Angebot die Rede war, nämlich im Zusammenhang mit der Entsorgung von den Hölzern (dafür wollte er 400 Euro haben, obwohl das Holz - alte Eichenbalken - einen Marktwert von 200-400 Euro hatte!). Ansonsten hat er immer nur von "EP Stk." oder "1 Stk." gesprochen.
Für mich war es klar, dass - wenn noch nicht mal die Quadratmeterzahl im Angebot stimmte - er auch nicht von einem Pauschalpreis sprechen kann. Wie kann er ein Pauschalangebot für 34 m2 machen, und am Ende sind es tatsächlich 27 m2? Ich finde die Rechnungspraxis des Zimmermanns im Nachhinein sehr undurchsichtig und willkürlich.
Für eine andere Teilarbeit hat er übrigens 1.575 Euro pauschal in Rechnung gestellt, für die nach meiner Schätzung ca. 10-15 Mannstunden benötigt wurden.
Eine andere Teilarbeit hat er mit 12 Facharbeiterstunden angeboten, tatsächlich wurden es dann 11,75 Stunden. Hier bewies er ein gutes Händchen, bei den Pauschalangeboten hat er die Situation völlig falsch eingeschätzt.

Wie schon gesagt, alles sehr undurchsichtig...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
In Hinblick auf ein Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer (Zimmermann) und einem Verbraucher lässt sich hier die Frage stellen, ob dieses Verhalten nicht "sittenwidrig" im Sinne des §138 Abs.1 BGB
ist. Die Antwort könnte mit recht guter Chance lauten: ja.
Zitat:Macht es Sinn, in diesem Fall einen Schlichter einzuschalten?
Absolut, und wenn das nichts bringt, sollte man die Sache mit einem Anwalt besprechen.


Einen Fall des § 138 Abs. 1 BGB sehe ich nicht.
Wenn, dann könnte man einen Fall des § 138 Abs. 2 BGB sehen.
Hier mangelt es m.M.n aber am subjektiven Tatbestand.

Gruß, Fabian.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Also ich fasse zusammen: Ihr wolltet Balken entfernt haben, diese Arbeit war euch anfangs 1.100,- € wert. Ihr habt den Auftrag erteilt. Nach getaner Arbeit des Handwerkers war euch seine Arbeit im nachhinein keine 1.100 mehr Wert?
Aber ihr habt doch erhalten was ihr wolltet? Die Arbeit wurde doch korrekt durchgeführt? Die Balken sind weg!
In Zukunft wäre das Einholen von mehreren Angeboten zum Vergleich wirklich sinnvoll.

-- Editiert von shotgunbaby am 17.10.2015 13:24

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