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Pauschalmiete?

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>Pauschalmiete?

quote:
es kam, wie es kommen mußte - es gab eine Nebenkostenabrechnung.
Also eigentlich sogar drei.
Für 2010, für 2011 und für 2012.

Für 2010 kann der vermeiter jedenfalls keine Nachforderungen stellen. Erstattungen muss er dennoch leisten.

Für 2011 ist eine Abrechnung möglich, jedoch würde mich interessieren, wie der Vermieter das mit den gegebenen Randbedingungen gemacht hat.

Für 2012 kann noch gar nicht abgerechnet werden, da für eine ordnungsgemäße Abrechnung das Kalenderjahr erst einmal zu Ende sein muss.

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von hh am 04.06.2012 18:13
Status: Tao (24152 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 373 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
quote:
Für 2010 kann der vermeiter jedenfalls keine Nachforderungen stellen. Erstattungen muss er dennoch leisten.

Okay, danke.

quote:
Für 2011 ist eine Abrechnung möglich, jedoch würde mich interessieren, wie der Vermieter das mit den gegebenen Randbedingungen gemacht hat.

Tja, gute Frage. Er hat die Öllieferungen durch die Quadratmeter gerechnet. Allerdings ist da auch eine Lieferung dabei, die er 7 Monate vor meinem Einzug erhalten hat.

Mit dem warmen Wasser verhält es sich ähnlich. Das wird über die Ölheizung erwärmt und es gibt eine Wasseruhr in der Wohnung, die aber nie abgelesen wurde.

Die Stromabrechnung ist mir nicht ganz klar. Er hat Abschläge gezahlt (ziemlich hohe sogar), auf der Abrechnung des Versorgers steht aber weder eine Zählernummer noch irgendwelche Zählerstände. Da steht einfach nur "Verbrauchsstelle EG". Ist mir nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Müßte nicht, wenn ein Zähler vorhanden ist, nach tatsächlichem Verbauch abgerechnet werden?

Dann gibt es einen Posten "Allgemeinstrom". Gut, Treppenhaus würde mir einleuchten, aber:
Der VM bekommt regelmäßig die Reste aus einer Schreinerei, die er dann fast jedes Wochenende mit einer elektrischen Kreissäge klein macht, damit er Brennholz hat. Diesen Strom bezieht er aus dem Keller und diese Steckdosen müßten als "Allgemeinstrom" mitrechnen. Heißt also, dass ich seine stundenlangen "Brennholzgewinnungssägearbeiten" mitbezahlen soll! Ist mir nicht ganz klar!

Außerdem hat er Sachen von 2008 reingerechnet, handschriftlich auf die Rechnungskopie "für 4 Jahre" geschrieben und den Betrag eben auf vier Jahre verteilt. Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig?
Mir wäre so, als dürften solche Posten nur in dem Jahr mit in die NK, in dem sie angefallen sind (hier Grubenentleerung).

Dann war in 2011 angeblich 5 Mal der Schornsteinfeger da!
Das Haus besteht aus einem Altbau und einem Neuanbau und hat daher auch zwei getrennte Schornsteine. Da alle Wohnungen auch über Ofenanschlüsse verfügen, müssen die natürlich beide gereinigt werden, das leuchtet mir ja ein, aber muß ich auch für die Reinigung eines Schornsteins zahlen, den ich gar nicht mitnutzte, weil er im Altbau des Hauses liegt, in dem ich ja nicht wohnte?

Das Haus bekommt Frischwasser über einen Bach hinter dem Haus, daher wird das Wasser regelmäßig auf Sauberkeit getestet. Gehört sowas auch in die NK-Abrechnung?
Genau wie die Proben aus dem hauseigenen Klärteich, gehört das da auch rein?

Versicherungen, Steuer und sowas ist klar, das hat er anteilig berechnet.

quote:
Für 2012 kann noch gar nicht abgerechnet werden, da für eine ordnungsgemäße Abrechnung das Kalenderjahr erst einmal zu Ende sein muss.

Das hatte ich mir fast gedacht, danke.
Er hat sämtliche Werte dort geschätzt, hat er sogar so vermerkt.

Das kann ja noch eine lustige Angelegenheit werden....

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von Frau Mahlzahn am 04.06.2012 22:14
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Ich glaube das KEINE der Abrechnungen des Vermieters einer richterlichen Überprüfung standhalten wird.

Das der Vermieter sich nicht darum gekümmert hat, das er rechtskonform dem Mieter nimmt was ihm zusteht ist zwar dumm gelaufen, jedoch alleinige Schuld des Vermieters.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 05.06.2012 00:18
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
@HeavenlyHigh

Ich wollte für den Strom beim Anbieter einen Vertrag abschließen, wie man das eben so kennt - das wollte der VM nicht, eben mit der Begründung, dass der Strom für das Haus über die Solarzellen auf dem Dach produziert wird und es keinen Vertrag mit einem Versorger gibt.
Dass das nicht stimmte, ist ja nun nicht meine Schuld! Ich war durchaus gewillt den von mir verbrauchten Strom selbst zu zahlen (anders kenne ich das auch nicht).

Und warum sollte ich z.B. die Sägearbeiten des VM mitzahlen? Hätte ich was von dem Brennholz gehabt, dann könnte ich das ja noch irgendwie verstehen - hatte ich aber nicht! Ich habe das Holz für meinen Ofen selbst gekauft.

Und wie definierst du Einliegerwohnung?
Im Haus gibt es im ganzen vier Wohnungen. Zwei davon werden vom VM selbst bewohnt (das OG), die Dritte bewohnt die SchwiMu des VM und in der Vierten wohnte ich (beides EG).

****************

Falls noch jemand was genaueres weiß, freue ich mich über (sinnvolle) Antworten

LG


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von Frau Mahlzahn am 05.06.2012 09:30
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Da steht 1.1. - 31.5.12 drauf. Und eben, dass er die Werte anhand der Vorjahresverbräuche geschätzt hat.


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von Frau Mahlzahn am 05.06.2012 10:41
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Wie kommst du darauf? Da steht Nebenkostenabrechnung drauf und die sieht genau so aus wie die anderen Abrechnungen.

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von Frau Mahlzahn am 05.06.2012 10:47
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Aha, ich sehe hier diese Abrechnung vor mir, in der er extra vermerkt hat, dass er "Ausgehend von 2011" die Werte eingetragen hat und diese abrechnen will.
Da steht nichts davon, dass das eine Art Abschlagzahlung sein soll und dass da noch eine "ordentliche Abrechnung" kommt.

Wie dem auch sei - ich bin wirklich gespannt, was der Anwalt zu der ganzen Sache sagt.

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von Frau Mahlzahn am 05.06.2012 10:58
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Hallo mal wieder,

nochmal eine Frage:

Der VM hat als Wohnfläche des Hauses nur drei Wohnungen angegeben - die 4. hat er einfach mal unter den Tisch fallen lassen!
Auch der Keller, welcher ja durchaus beheizt werden kann, kommt bei den Quadratmetern nicht vor.

Was ist da nun richtig?

Da der VM ja alles nach qm abrechnen will, müßte er doch ALLE qm der Hauses angeben, die als Wohnfläche zählen, oder etwa nicht?
Zählt der Keller da auch dazu?

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von Frau Mahlzahn am 10.06.2012 19:35
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Sind denn im Keller auch Wohnungen?

Dann würden diese mitzählen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 10.06.2012 20:20
Status: Tao (21129 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Pauschalmiete?
Nein, also zählt der nicht mit, gut.

Aber ansonsten muß doch alles an Wohnfläche dazuzählen, oder?
Also ALLE Wohnungen im Haus und nicht nur drei davon?

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von Frau Mahlzahn am 10.06.2012 20:25
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)


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