>Pauschalmiete?
quote:
Für 2010 kann der vermeiter jedenfalls keine Nachforderungen stellen. Erstattungen muss er dennoch leisten.
Okay, danke.
quote:
Für 2011 ist eine Abrechnung möglich, jedoch würde mich interessieren, wie der Vermieter das mit den gegebenen Randbedingungen gemacht hat.
Tja, gute Frage. Er hat die Öllieferungen durch die Quadratmeter gerechnet. Allerdings ist da auch eine Lieferung dabei, die er 7 Monate vor meinem Einzug erhalten hat.
Mit dem warmen Wasser verhält es sich ähnlich. Das wird über die Ölheizung erwärmt und es gibt eine Wasseruhr in der Wohnung, die aber nie abgelesen wurde.
Die Stromabrechnung ist mir nicht ganz klar. Er hat Abschläge gezahlt (ziemlich hohe sogar), auf der Abrechnung des Versorgers steht aber weder eine Zählernummer noch irgendwelche Zählerstände. Da steht einfach nur "Verbrauchsstelle EG". Ist mir nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Müßte nicht, wenn ein Zähler vorhanden ist, nach tatsächlichem Verbauch abgerechnet werden?
Dann gibt es einen Posten "Allgemeinstrom". Gut, Treppenhaus würde mir einleuchten, aber:
Der VM bekommt regelmäßig die Reste aus einer Schreinerei, die er dann fast jedes Wochenende mit einer elektrischen Kreissäge klein macht, damit er Brennholz hat. Diesen Strom bezieht er aus dem Keller und diese Steckdosen müßten als "Allgemeinstrom" mitrechnen. Heißt also, dass ich seine stundenlangen "Brennholzgewinnungssägearbeiten" mitbezahlen soll! Ist mir nicht ganz klar!
Außerdem hat er Sachen von 2008 reingerechnet, handschriftlich auf die Rechnungskopie "für 4 Jahre" geschrieben und den Betrag eben auf vier Jahre verteilt. Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig?
Mir wäre so, als dürften solche Posten nur in dem Jahr mit in die NK, in dem sie angefallen sind (hier Grubenentleerung).
Dann war in 2011 angeblich 5 Mal der Schornsteinfeger da!
Das Haus besteht aus einem Altbau und einem Neuanbau und hat daher auch zwei getrennte Schornsteine. Da alle Wohnungen auch über Ofenanschlüsse verfügen, müssen die natürlich beide gereinigt werden, das leuchtet mir ja ein, aber muß ich auch für die Reinigung eines Schornsteins zahlen, den ich gar nicht mitnutzte, weil er im Altbau des Hauses liegt, in dem ich ja nicht wohnte?
Das Haus bekommt Frischwasser über einen Bach hinter dem Haus, daher wird das Wasser regelmäßig auf Sauberkeit getestet. Gehört sowas auch in die NK-Abrechnung?
Genau wie die Proben aus dem hauseigenen Klärteich, gehört das da auch rein?
Versicherungen, Steuer und sowas ist klar, das hat er anteilig berechnet.
quote:
Für 2012 kann noch gar nicht abgerechnet werden, da für eine ordnungsgemäße Abrechnung das Kalenderjahr erst einmal zu Ende sein muss.
Das hatte ich mir fast gedacht, danke.
Er hat sämtliche Werte dort geschätzt, hat er sogar so vermerkt.
Das kann ja noch eine lustige Angelegenheit werden....
-----------------
""
von Frau Mahlzahn am 04.06.2012 22:14
Status: Junior (72 Beiträge)
Userwertung:
1,0 von 5
(von 1 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden