Pauschalangebot von Handwerker zu hoch

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
gymmo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalangebot von Handwerker zu hoch

Aufgrund von Gasdruckerhöhung waren Änderungsarbeiten am Gaszähler vorzunehmen.
Hatte mir 2 Angebote eingeholt(Pauschal,Detailliert).
Auftrag mit Pauschalangebot erteilt
Sollte Betrag nach Arbeitsausführung in Höhe von 700,-Eur bezahlen,welches mir aber zun hoch erschien.
Aufgrund des anderen Angebots,in dem alle Positionen detailliert aufgeführt waren,habe ich mir die ungefähre
Kosten errechnet und bin inkl.MWst auf 550,-Euro gekommen.Der handwerker hatte den Preis um 50,-Euro auf 650,-Euro reduziert,nachdem ich eine Rechnung verlangt hatte.Der Preis ist aber immer noch zu hoch,
Man muß doch die Möglichkeit haben,die Kosten prüfen zu lassen,sonst kann der Handwerker mit Pauschalangeboten seine
erhöhte Preise in einem solchen Angebot verstecken und der Kunde zahlen moß.Sowas müßte verboten werden.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gymmo):
Sollte Betrag nach Arbeitsausführung in Höhe von 700,-Eur bezahlen,welches mir aber zun hoch erschien

Und bei Auftragserteilung erschien es warum genau nicht zu hoch? Trotz des detaillierten Vergleichsangebotes?



Zitat (von gymmo):
Man muß doch die Möglichkeit haben,die Kosten prüfen zu lassen,sonst kann der Handwerker mit Pauschalangeboten seine erhöhte Preise in einem solchen Angebot verstecken

Nein, denn gerade das sit ja die Eigenschaft eines Pauschalangebotes.
Eventuell mal einen Duden nehmen und "Pauschalangebot" bzw. "pauschal" nachschlagen.



Zitat (von gymmo):
Sowas müßte verboten werden.

Warum? Was kann der Handwerker für Fehlentscheidungen des Auftraggebers?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber hier läuft doch etwas ganz falsch!!!

Kein Mensch hat dich gezwungen den Auftrag an den Handwerker mit dem Pauschalangebot zu vergeben, dass hast du ganz alleine entschieden!

Zitat:
Aufgrund des anderen Angebots,in dem alle Positionen detailliert aufgeführt waren,habe ich mir die ungefähre
Kosten errechnet und bin inkl.MWst auf 550,-Euro gekommen.
Aha, wie war dir das denn möglich? Du kennst also die Stundensätze des Handwerkers mit dem Pauschalangebot, du eknnst also dan bestimmt ebenso auch dessen EInkaufspreise für Materialien, ebenso wie den Gewinn den er auf Materialpreise aufschlägt (was ganz klar und notwendig ist)? Wenn du al das doch nicht kennen solltest, dann vergleiche nicht DInge miteinander von denen du keine genauen Infos hast.

Zitat:
Der handwerker hatte den Preis um 50,-Euro auf 650,-Euro reduziert
Ein Entgegenkommen des Handwerkers, für das du so schon sehr glücklich sein solltest!

Zitat:
nachdem ich eine Rechnung verlangt hatte
War das überhaupt ein Bestandteil des Vertrages? Wenn nicjt hättest du nur ein Anrecht auf eine Quittung über den bezahlten Betrag, eine Rechnung hätte er dir auch kostenpflichtig ausstellen können!

Sorry, aber hier tut mir eher der Handwerker leid bei dier Geschichte...

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von gymmo):
Auftrag mit Pauschalangebot erteilt

Und warum will man jetzt bitte sich nicht mehr an den Vertrag halten?
Zitat (von gymmo):
inkl.MWst auf 550,-Euro gekommen

Nun man hat sich für den Pauschalpreis entschieden, was wäre wenn die eigene Berechnung nun 1000€ ergeben hätte, und der Handwerker hätte die Differenz nach gefordert. Wäre das für den Kunden dann auch OK?

Anscheinend hat man den Sinn von Pauschalangeboten nicht verstanden, denn es bietet für den Kunden die Sicherheit eben auch nicht mehr zu bezahlen, egal was der Handwerker an mehr Aufwand hat.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Sorry, aber hier tut mir eher der Handwerker leid bei dier Geschichte...

Dem kann man sich nur Anschließen.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von gymmo):
Auftrag mit Pauschalangebot erteilt
Verträge sind einzuhalten

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Der handwerker hatte den Preis um 50,-Euro auf 650,-Euro reduziert,nachdem ich eine Rechnung verlangt hatte.


Möchtest du dem unbedarften Leser damit suggerieren, dass Schwarzarbeit vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gymmo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gymmo):
Sollte Betrag nach Arbeitsausführung in Höhe von 700,-Eur bezahlen,welches mir aber zun hoch erschien

Und bei Auftragserteilung erschien es warum genau nicht zu hoch? Trotz des detaillierten Vergleichsangebotes?



Zitat (von gymmo):
Man muß doch die Möglichkeit haben,die Kosten prüfen zu lassen,sonst kann der Handwerker mit Pauschalangeboten seine erhöhte Preise in einem solchen Angebot verstecken

Nein, denn gerade das sit ja die Eigenschaft eines Pauschalangebotes.
Eventuell mal einen Duden nehmen und "Pauschalangebot" bzw. "pauschal" nachschlagen.



Zitat (von gymmo):
Sowas müßte verboten werden.

Warum? Was kann der Handwerker für Fehlentscheidungen des Auftraggebers?


Du bist vielleicht naiv.Was denkst Du,warum der Handwerker ein Pauschalangebot verschickt.Wenn Du logisch denken kannst,dann kommst Du vielleicht drauf

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Sorry, aber naiv bist nur Du selber! er sagt dir, dass die Arbeit die du bekommen hast im übrigen auch nicht deutlich qualitativer ist?

Wenn man so denken würde wie du gerade eben, dann lass dir eines gesagt sein, es gibt bestimmt Jemanden der bereit wäre deinen Job auch für weniger Geld zu machen, statt deiner überteuerten Lohnansprüche...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gymmo):
Was denkst Du,warum der Handwerker ein Pauschalangebot verschickt.

Irrelevant.

Wenn man ein Pauschalangebot angenommen hat, dann hat man das akzeptiert.

Wenn man erst hinterher mit dem denken anfängt ist das schlicht Pech, aber kein Grund den Vertragspartner um seinen Lohn zu prellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von gymmo):
Du bist vielleicht naiv.Was denkst Du,warum der Handwerker ein Pauschalangebot verschickt.Wenn Du logisch denken kannst,dann kommst Du vielleicht drauf

Andere User, als naiv zu bezeichnen ist unterste Schublade.
Wer logisch denken kann, der kennt die Unterschiede, zwischen einem Pauschalangebot und einem Angebot nach Aufwand. Man kann jederzeit einen Auftrag nach Aufwand, also tatsächlichem Materialaufwand und verbrauchter Zeit erteilen, nur trägt man eben dann selbst das Risiko, wenn mal eine Schraube sich nicht lösen lässt usw, und der Handwerker dann mal zwei Stunden mehr braucht.
Aber klar das will man im Nachhinein wohl bewusst nicht verstehen, und auf die Frage von oben, ob man auch bereit gewesen wäre, wenn der Aufwand dann weit höher gewesen wäre, ob man dann mehr bezahlt hätte.

Genau der Typ von Kunde, wie hier, welcher dann eine nach Vertrag erbrachte Leistung nicht bezahlen will, und sich aufführt wie beim türkischen Basar, ist mit der Grund, warum viele Handwerker schon von Hause aus nichts mehr mit Privatkunden abgeben.

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