Patientenverfügung - die richtige Formulierung

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Worauf ist bei der Formulierung des Patientenwillens zu achten?

Teil 4 meiner Artikelreihe befasst sich mit der Frage, worauf bei der Formulierung einer Patientenverfügung zu achten ist, um etwaige Probleme bei der Umsetzung zu vermeiden.

Da es bei der Abfassung einer Patientenverfügung eine Vielzahl von Regelungsalternativen gibt, kann es kein einheitliches Formular, sondern nur Textbausteine als Überlegungshilfe geben. Entsprechende Textbausteine finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de.

Sie selber sollten sich über den Regelungsumfang gründlich Gedanken machen und dies am besten mit Ihrem Hausarzt oder einem sonstigen Vertrauten (z. B. mit Familienangehörigen oder dem späteren Bevollmächtigten) besprechen. Solch eine Beratung bei der Erstellung der Verfügung ist sehr zu empfehlen, denn sie schafft Klarheit über das Gewollte und vermeidet Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen.

Bei einer bereits bestehenden Krankheit oder aber einer schweren Erkrankung sollte die Verfügung mit dem behandelnden Arzt besprochen und vor allem auf die konkrete Krankheitssituation bezogen werden.

Ihre persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen können als Ergänzung und Interpretationshilfe der Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verfügung „in gesunden Tagen“ erstellt wird. Denn meistens beruhen die in der Verfügung festgelegten Wünsche im Hinblick auf das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen in schwierigen Krankheitssituationen auf diesen persönlichen Vor- und Einstellungen.

Auch können damit Auslegungsprobleme in Situationen, die nicht der in der Verfügung beschriebenen genau entsprechen, minimiert werden.

Und auch hier gilt wieder, dass es für Ihre persönlichen Wertvorstellungen keine vorgegebenen Textbausteine gibt. Vielmehr sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihren Vertrauten suchen und klären, ob Sie sich nachvollziehbar und verständlich ausgedrückt haben.

Wann die Patientenverfügung überhaupt zum Einsatz kommt, erfahren Sie in Teil 5 meiner Artikelreihe. 

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