Patientenverfügung - Sicherheit durch Vorsorge
Mehr zum Thema: Erbrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Betreuer, VollmachtWarum die individuelle Patientenverfügungen für Ihre Sicherheit sorgt
Beispiel: Patient kann Willen wirksam erklären
Sie gehen wegen einem Schnupfen zum Arzt. Der Arzt verschreibt Ihnen ein Medikament, mit dem Sie einverstanden sind. Rechtlich willigen Sie damit in die vom Arzt vorgeschlagene Behandlungsmaßnahme ein.
Gegenbeispiel: Patient kann Willen nicht mehr wirksam erklären
Was passiert aber, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Altersdemenz Ihren Willen selbst nicht (mehr) verständlich äußern oder bilden können? Eine Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, insbesondere auch lebenserhaltende Maßnahmen, ist dann nicht mehr möglich. Vom Gericht muss dann ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, der an Ihrer Stelle seine Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine medizinische Maßnahme abgibt.
Ob die getroffenen Entscheidungen Ihrem Willen oder auch nur dem Willen Ihrer Angehörigen entsprechen, ist unsicher. In der Praxis stehen Entscheidungen eines fremden Betreuers oft im Gegensatz zu familiären Ansichten. Es entstehen wahre Familienkrisen, wenn auch die Ehefrau oder die Eltern nicht mehr über ärztliche Eingriffe am Körper des Partners oder des Kindes entscheiden dürfen!
Wenn man in ein Krankenhaus geht, ist es sinnvoll, die Patientenverfügung als Gesamtes abzugeben beim Personal.
Und es fehlt zum Teil das Wissen, dass nicht automatisch Familienangehörige entscheiden müssen.
Mit einer Vorsorgevollmacht ist nicht unbedingt eine gesetzliche Betreuung verbunden, Dazu isst der Staat viel zu knapp bei Kasse.