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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung erstellen und beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung erstellen und beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 204
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung erstellen und beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren enthält folgende Leistung: Preis
€159,00
inkl. MwSt.
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Sie möchten es verhindern, dass fremde Menschen über Sie und Ihr Vermögen entscheiden, wenn Sie dieses nicht mehr selber regeln können?
Sie möchten selber bestimmen, wer die Person sein wird, die sich um Sie, Ihre Angelegenheiten - sei es rechtlich oder gesundheitlich - kümmert?
Dann ist eine Vorsorgevollmacht - und Betreuungsverfügung unbedingt erforderlich.
Zudem möchten Sie auch entscheiden, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen dürfen, wenn Sie dieses nicht mehr selber regelen können? Auch dies können Sie anhand der sogenannten Patientenverfügung regeln.
Wir beraten Sie, sprechen die einzelnen Punkte mit Ihnen telefonisch durch und senden Ihnen die Ausfertigung per Email oder Post zu.
Zusätzlich trage ich Ihre Vollmacht/Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister ein, sodass hierauf die Gerichte im Bedarfsfall sofort zugreifen können, mehr dazu unter http://www.vorsorgeregister.de/.
Die Gebühren für die Eintragung sind in dem Preis mitenthalten.
Über eine Beauftragung würde ich mich sehr
freuen.
Ihre Dr. Corina Seiter
Sie möchten selber bestimmen, wer die Person sein wird, die sich um Sie, Ihre Angelegenheiten - sei es rechtlich oder gesundheitlich - kümmert?
Dann ist eine Vorsorgevollmacht - und Betreuungsverfügung unbedingt erforderlich.
Zudem möchten Sie auch entscheiden, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen dürfen, wenn Sie dieses nicht mehr selber regelen können? Auch dies können Sie anhand der sogenannten Patientenverfügung regeln.
Wir beraten Sie, sprechen die einzelnen Punkte mit Ihnen telefonisch durch und senden Ihnen die Ausfertigung per Email oder Post zu.
Zusätzlich trage ich Ihre Vollmacht/Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister ein, sodass hierauf die Gerichte im Bedarfsfall sofort zugreifen können, mehr dazu unter http://www.vorsorgeregister.de/.
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