Passage im Mietvertrag - Anzahl der Personen in der Wohnung

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ralf1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Passage im Mietvertrag - Anzahl der Personen in der Wohnung

Hallo,

wir sind gerade dabei einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Es handelt sich wohl um einen Standard Wohnraummietvertrag. Uns wundert nur der folgende Abschnitt:

Die Parteien vereinbaren, dass höchstens zwei Personen in die Mietsache einziehen. [...] Er versichert, dass er nicht beabsichtigt, eine weitere Person aufzunehmen.

Wir beabsichtigen auch nur mit zwei Personen in diese Wohnung einzuziehen. Wie sieht aber die Situation aus, wenn wir irgendwann ein Kind bekommen!? Wäre dies Vertragsbruch und Grund für eine Kündigung!? Der Wohnraum wäre bei über 100m² auch mehr als ausreichend für dann drei Personen.

Weiß jemand Rat!?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich denke, es geht darum, dass der VM nicht möchte, dass ihr untervermietet.
Nur, ablehnen kann er das im Vorfeld nicht.

Wenn Kinder kommen, müssen die zum VM gebracht werden. Nee, quatsch. Kinder dürfen natürlich, auch ohne Absprache mit dem VM, angeschafft werden.

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