Pass abgelaufen, neuer erst im Januar fertig
Hallo.
Es ist so das mein Süd-Afrikanischer Pass abgelaufen ist und ich dies nicht mitgekriegt hatte. Nun ist es so das dieser erst wenn alles gut kommt im Januar bei mir ist.
Ich besitze eine unbefristete Aufenthaltsgenemigung welche nach dem neuen Aufenthaltsgesetzt als Niederlassungserlaubnis weiterläuft.
Nun ist es so das meine Kreisverwaltung fragt ob ich doch bitte den neuen verlängerte pass vorzeige den ich natürlich erst im Januar habe.......
Heist dass das ich im mom illigal hier bin da meine Aufenthaltserlaubnis in einem abgelaufenen Pass ist und ich keinen gültigen Pass habe?
Besteht die möglichkeit das ich ausgewiesen werden könnte?
Wie hoch wir das Bußgeld sein?
Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung hier in Deutschland.
Ich würde mich sehr um Hilfe freuen.
MFG
Petete
von Petet am 14.10.2008 21:54
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