Pass abgelaufen, unbefristete Aufenthaltserlaubnis

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
d0zer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 12x hilfreich)
Pass abgelaufen, unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Hallo liebe Community,

ich habe eine kurze Frage an euch.

Ich bin bosnischer Staatsbürger und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Nun wollte ich wegen bevorstehendem Urlaub meinen Pass checken. Ich habe festegestellt, dass dieser seit Ende Mai abgelaufen ist. Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ist die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nun erloschen/unwirksam?

Aufgrund des abgelaufenen Passes werde ich den Urlaub nicht antreten und Deutschland auch nicht verlassen.

Kann mir jemand was dazu sagen? Ein neuer Pass wird in den nächsten Tagen beantragt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Die Niederlassungserlaubnis ist nicht erloschen. Mit einem abgelaufenen Pass könnte es jedoch schwierig werden, an manchen Stellen klarzumachen, dass man diesen Titel besitzt.

Einziges ausländerrechtliches Problem wäre der Verstoß gegen die Passpflicht nach § 3 AufenthG . Deshalb ist es gut, schnellstmöglich den neuen Pass zu beantragen. Das ist alles aber eher im harmlosen Bereich, wenn es überhaupt bemerkt wird.

Wenn der neue Pass da ist, solltest du bei der ABH einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Der gilt dann unabhängig von der Laufzeit des Passes (den man aber auch dennoch braucht).

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb501885-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Seit wann das denn ist Eat Unabhängig von passes Gültigkeit, ist die jetzt gekoppelt an Gültigkeit des passes oder nicht?

8x Hilfreiche Antwort

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