Partypoker/Partycasino bzw. Pay-Pro.com zulässig

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Modena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Partypoker/Partycasino bzw. Pay-Pro.com zulässig

Hallo an alle...

Ich brauche mal einen rechtlichen Hinweis.
Ich habe in der letzten Zeit bei Partycasion sprich Partypoker Geld eingezahlt und wie soll es sein auch verloren. Darauf hin habe ich jegliche Abbuchungen zurück buchen lassen.

Jetzt fordert pay-pro.com (die scheinen die Forderungen ein treiben) die Überweisung der zurück gebuchten Summen und drohen mit Mahnkosten die erheblich höcher sind als die Einzahlungen.

Der Sitz von Partypoker bzw. Partycasion ist in Gibralter und der Sitz vom Pay-pro.com ist mir nicht bekannt. Diese haben nicht mal ein Impressum auf Ihrer Internetseite.

Was kann ich erwarten? Haben diese nach Deutschemrecht die Möglichkeit Rechtlich gegen mich vorzugehen?

Ich danke euch im Vorraus für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast das also wissentlich gemacht und auch vorsätzlich den Anbieter geschädigt, weil du nicht gewonnen hast. So etwas nennt man auch Betrug...

Die generelle Frage ist immer, ob der Anbieter eine Lizenz hat und erst wenn er die hätte, wären die Forderungen betreibbar. Ändert nichts dran, dass du womöglich Betrug begangen hast.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich erwarten? Haben diese nach Deutschemrecht die Möglichkeit Rechtlich gegen mich vorzugehen? <hr size=1 noshade>



Das ergibt sich ganz einfach aus § 762 I BGB :

Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.


Das gilt für beide Seiten, Spielschulden sind deshalb nicht einklagbar.

Ein strafbarer Betrug liegt hier nicht vor.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.


Wenn die Gegenseite eine Lizenz hat, wohl schon (ansonsten müßte ich auch in einem lizensierten deutschen Casino oder beim Lotto nichts zahlen bzw. könnte meine Überweisungen zurückholen).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>(ansonsten müßte ich auch in einem lizensierten deutschen Casino oder beim Lotto nichts zahlen bzw. könnte meine Überweisungen zurückholen). <hr size=1 noshade>


Das folgt aus § 762 I 2 BGB :

Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Deshalb werden Lastschriften normalerweise nicht akzeptiert, eine Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Modena
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Hinweise bzgl. der §762

Soviel ich weis, hat Partypoker keine Lizenz in Deutschland, kann dies aber nicht genau sagen, da ich auf der Internetseite nichts gefunden habe.
vllt. weis einer von euch mehr?

Pay-pro.com ist so ne Sache, kein Impressum oder anderweitige infos auf der Seite.
Eigentlich bin ich ja kein direkter Kunde bei Partypoker sondern erstmal bei pay-pro, diese leiten das eingezahlte Geld an partypoker weiter, so wie ich dieses system verstehe.

hat einer mehr Erfahrung?

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2x Hilfreiche Antwort

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