Parteigründung finanzieren durch Crowdfunding
Ist es legal wenn man eine Partei gründen will seine Parteigründung auch durch Crowdfunding zu finanzieren zum Beispiel auf der Seite von Startnext?
Kleine Anregung an die Mods und Forum Betreiber: Wäre doch schön wenn man hier auch eine Gruppe für „Parteirecht" einführen würde.
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Parteigründung finanzieren durch Crowdfunding
20. November 2014
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Frage vom 20. November 2014 | 18:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 5x hilfreich)
Parteigründung finanzieren durch Crowdfunding
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#1
Antwort vom 21. November 2014 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wäre doch schön wenn man hier auch eine Gruppe für „Parteirecht" einführen würde. <hr size=1 noshade>
Da das so ziemlich die erste Frage zu dem Thema seit Monaten ist, wird sich das wohl nicht lohnen.
quote:<hr size=1 noshade>Ist es legal wenn man eine Partei gründen will seine Parteigründung auch durch Crowdfunding zu finanzieren <hr size=1 noshade>
Man muß hier unterscheiden.
Generell muß eine Partei ihre Finanzierung offenlegen, §23 I PartG .
Bei Spenden ist §25 PartG zu beachten; hier würde u.a. §25 II (6) PartG oder §25 II (3) PartG interessant, wenn die Spenden "quasi-anonym aus dem Internet" kommen.
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