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Parlamentarier müssen verbotene Zahlungen an den Staat abführen
Seite 1 - AFP vom 13.03.2008

Parlamentarier müssen verbotene Zahlungen an den Staat abführen

Niedersächsische SPD-Abgeordnete kassierten Gehalt von VW

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik müssen zwei ehemalige Parlamentarier zuvor erhaltene verbotene Zahlungen an den Staat abführen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg verurteilte am Donnerstag die beiden früheren niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Ingo Viereck und Hans-Hermann Wendhausen dazu, die neben ihren Diäten über einen Zeitraum von zehn Jahren von ihrem alten Arbeitgeber VW ohne Gegenleistung erhaltenen Gehälter abzuführen. Dabei geht es um eine Summe von insgesamt mehr als 400.000 Euro. Revision gegen das Urteil ließ der achte Senat nicht zu.

Dass Gericht bestätigte zudem, das Abgeordnetengesetz des Bundeslandes sei verfassungskonform. Niedersachsen hatte schon vor 30 Jahren dieses Gesetz so scharf gefasst wie kein anderes Bundesland. Festgelegt ist darin, dass es für Abgeordnete neben den Diäten keine Zahlungen ohne angemessene Gegenleistung geben darf. Ferner dürfen diese Zahlungen nicht mit dem Mandat zusammenhängen.

Der Senat korrigierte allerdings die abzuführenden Summen deutlich nach unten. Anders als zuvor in erster Instanz das Verwaltungsgericht Braunschweig veranschlagte es nicht die im Zeitraum von zehn Jahren von VW gezahlten Bruttogehälter, sondern die Nettosummen. So muss Viereck 177.000 Euro bezahlen, Wendhausen 241.000 Euro. Geklagt auf Zahlung hatte bereits im Jahr 2005 der damalige Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU).

Der VW-Konzern hat eingeräumt, dass es seit 1990 eine firmeninterne Richtlinie gab, wonach Mitarbeiter des Unternehmens als Landtags- und Bundestagsabgeordnete weiterhin ihr volles Gehalt bekamen und dem Unternehmen keine Rechenschaft ablegen mussten über mögliche entsprechende Tätigkeiten. Diese Richtlinie wurde aber später ersatzlos gestrichen.

Die Anwälte der beiden Ex-Abgeordneten argumentierten, die Verpflichtung zur Rückzahlung verstoße gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, da Selbstständige wie Anwälte oder Ärzte nicht gezwungen werden könnten, ihre Einnahmequellen offen zu legen. Dazu stellte das Gericht fest, die strengen niedersächsischen Regelungen behandelten alle Abgeordneten gleich, "unabhängig davon, ob sie selbstständig sind oder sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.

13. März 2008 - 16.17 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Wiebke Dalkmann, Berlin
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