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Parkzeitüberschreitung

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>Parkzeitüberschreitung

Ein interessanter Aspekt. Die Parkplätze an Bahnhöfen sind mitunter aber auch durch Video überwacht, wodurch u. U, eine Identifizierung des Fahrers möglich wäre. Wie lange werden die Videos aufgehoben?


von Freudenfeuer am 17.06.2008 19:33
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
So-die Firma Contipark!!!
Habe mich über diesen Parkplatzbetreiber riesig geärgert. Ich habe, wie vorgeschrieben, meinen Parkschein am Parkscheinautomat gezogen (habe natürlich nicht darauf geachtet, von wem der Parkplatz betrieben wird!!) Wer macht das auch schon!!! Jedenfalls habe ich am 23.04. meine Schwester nach Fulda an den Bahnhof bringen wollen, wir haben einen Parkschein gezogen, Höchstparkzeit 2 Stunden. Wäre bis 15.04 Uhr bezahlt. Der Zug meiner Schwester hatte Verspätung-demnach wurde es auch etwas später, als ich wieder zu meinem Auto kam. Beim meinem Pkw war ich dann um 15.27 Uhr. Ich bin nach Hause gefahren. Am 05.06. erhielt ich dann ein Schreiben der Firma Contipark, mit der Aufforderung, 43,70 € zu zahlen (6,00 € Tagesentgelt; 20,00 € Vertragsstrafe; 10,20 € Halterermittlungskosten;7,50 € Mahngebühren). Hierauf habe ich dann 26,00 € überwiesen. Für meinen Bedarf schon eine recht hohe Strafgebühr für eine Parkzeitüberschreitung. Ich habe die Parkzeit überschritten, daß ist richtig, aber kaufen wollte ich den Parkplatz nicht!!! Nach diesem Schreiben erhielt ich dann am 10.07. ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen, indem ich nun noch 33,89€ bezahlen soll. Ich finde, daß geht jetzt entschieden zu weit. Habe die Sache meiner vertrauten Anwältin übergeben!!! Diese sagte mir, daß ich wohl Pech haben würde. Ich bin aber der Meinung, daß man sich hier vielleicht zusammentun sollte, und gegen solche Vorgehensweisen etwas zu unternehmen.


von lillifee02 am 16.07.2008 22:13
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Hallo lillifee,

wo ist denn der Strafzettel geblieben ? Wenn gar keiner am Auto angebracht wurde, sind die Halterermittlungskosten imho nicht dein Verschulden.
Und für die Mahngebühren sehe ich bei den bekannten Fakten auch keine Berechtigung.

Demnach waren die 26 Euro ausreichend, nur hättest du dem Unternehmen die teilweise Zurückweisung der Forderung mitteilen sollen.

MfG Stefan



von reckoner am 17.07.2008 00:39
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Danke für Deine Nachricht. Wie gesagt, einen Strafzettel habe ich nicht am Auto gehabt. Habe erst mit dem Schreiben von einer Parkzeitüberschreitung erfahren. Stimmt - ich hätte nach dem ersten Schreiben von der Firma Contipark reagieren müssen. Aber dennoch bin ich der Meinung, dass man sich so etwas nicht gefallen lassen muß - weiß aber nicht so genau, wie man dagegen vorgeht, ohne sich nicht in irgendeiner Form strafbar zu machen!!!


-----------------
"Lillifee"


von lillifee02 am 17.07.2008 13:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Hallo Lillifee,

achso, es gab mehrere Briefe. Dann ist die Mahngebühr wohl leider auch OK.

Strafbar machst du dich mit Sicherheit nicht, könnte aber noch teurer werden. Daher würde ich (mit einem mulmigen Gefühl) doch bezahlen.

Vielleicht lohnt sich ja eine Beschwerde an die DB AG (so wie bei davifai). Imho liegt auch bei der Bahn ein mitverschulden, da der Zug Verspätung hatte. Ist klar, dass die für solche Folgeschäden nicht haften, und du deiner Schadenminderungpflicht auch nicht genüge getan hast (man muss halt nachlösen oder wegfahren). Aber eventuell springt ja doch ein Gutschein dabei raus.

MfG Stefan



von reckoner am 17.07.2008 13:54
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Ich habe auch mal eine Frage zum Thema Parken bei ContiPark.

Gibt es hier auch sowas wie Formvorraussetzungen und Formfehler?
Hatte heute, als ich ganz kurz (weniger wie 5 minuten) geparkt habe um eben fix über die straße zur bank zu laufen, einen Ticket von ContiPark dran.
allerdings fehlt hier die Uhrzeit, in der mir der Verstoß zur last gelegt wird.

Ist das Ticket somit ungültig wegen Formfehler oder muss die Uhrzeit nich angegeben werden?

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""


von Andorades am 27.11.2009 14:19
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Nein, die Uhrzeit muss nicht auf dem Ticket stehen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 27.11.2009 15:37
Status: Tao (5592 Beiträge)
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