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Parkzeitüberschreitung

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Parkzeitüberschreitung

Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ob mein Problem tatsächlich in das Verkehrsrecht fällt.

In der letzten Woche habe ich mein Auto drei Tage auf einem ausschließlich für Bahnreisende verfügbaren Bundesbahnparkplatz abgestellt und hierfür auch einen entsprechenden Parkschein gezogen.

Die Deutsche Bahn lässt diesen Parkplatz von der CONTIPARK PARKGARAGEN GMBH in Berlin betreuen, bzw. hat die Parkgebührenerhebung dorthin outgesourct.

Infolge einer kurzfristig erforderlichen Reiseverlängerung musste ich die Parkzeit um 45 Minuten überschreiten. Hierfür berechnet mir CONTIPARK mit einer Art Strafzettel den dreifachen Stundensatz (= 3,00 EUR) und eine Vertragsstrafe von 20,00 EUR, insgesamt also 23,00 EUR.

Mir kommt diese Strafe unangemessen hoch vor, wenn ich bedenke, dass die lokalen staatlichen Stellen von Parksündern nur 5,00 - 10,00 EUR verlangen. Weiß hier jemand Bescheid: muss ich diese Strafe bezahlen? Ist sie rechtens? INTERCONTI verweist hierbei auf entsprechende Ziffern der beim Parkscheinautomaten aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen.

Gruß
David

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von davifai am 22.04.2007 02:38
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Parkzeitüberschreitung
Hallo davifai,


rein aus dem Bauch heraus sage ich mal: Ärgerlich, aber rechtens. Mit dem Abstellen Ihres PKW auf dem entsprechenden Parkplatz und dem Ziehen des Parkscheins haben Sie die AGB des Betreibers/Betreuers akzeptiert. Wenn diese die entsprechenden Kosten vorsehen, dann werden Sie um die Zahlung erstmal nicht herumkommen, umso mehr, also Sie die Verlängerung der Reisezeit anscheinend zu vertreten haben (auch wenn das notwendig war).


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"


von DerRitter am 22.04.2007 17:13
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>Parkzeitüberschreitung
Das sehe ich genaus so.
Sie haben Ihr Fahrzeug auf dem Gelände abgestellt und damit die Bedingungen anerkannt.
Ist ärgerlich aber rechtens...


Ach ja, Entschuldigung für die pingellige Genauigkeit, aber die Deutsche "Bundesbahn" gibt es in der Form seit guten 10 Jahren nicht mehr ;-)


von Despi am 22.04.2007 17:33
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>Parkzeitüberschreitung
quote:
Ach ja, Entschuldigung für die pingellige Genauigkeit, aber die Deutsche Bundesbahn gibt es in der Form seit guten 10 Jahren nicht mehr ;-)

Also *das* ist wirklich pingelig...


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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"


von DerRitter am 22.04.2007 17:43
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>Parkzeitüberschreitung
Hallo Ritter und despi,

vielen Dank für Eure Einschätzung und natürlich auch den Hinweis auf die korrekte Rechtsform der Deutschen Bahn AG. (Ich bin leider ein Kind der "Generation Golf" und werde mich da wohl nicht mehr komplett umgewöhnen können.)

Dann werde ich mich mal bei meiner Bank einloggen und die Überweisung veranlassen.

Gruß
davifai

PS: Nichts desto trotz kann ich ja mal meinen Unmut bei der Deutschen Bahn AG äußern. Ich muss ohnehin eine Vorstandsbeschwerde schreiben, da die Bahncard Service AG infolge eines durch eine dortige Systemumstellung verursachten Fehlers seit vier Wochen versucht, die Gebühr für mein Bahncard zweimal einzufordern.


von davifai am 23.04.2007 16:23
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>Parkzeitüberschreitung
Als kleiner Nachtrag hier noch die Stellungnahme der ADAC-Rechtsberatung zur wortgleichen Anfrage:

"Sehr geehrter [...],

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Hierzu gibt es kein Grundsatzurteil, aber es könnte schon fraglich sein, ob diese Einstellbedingungen nicht teilweise ungültig sind.

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie sich in dieser Sache gerne persönlich durch einen ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen können. Weitere Hinweise hierzu, sowie die Anschriften von ADAC-Vertragsanwälten finden Sie auf unseren Internet-Seiten: www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung.

Mit freundlichen Grüßen
[...]
Juristische Zentrale
Schriftlicher Rechtsservice
ADAC-Zentrale München [...]"

Letzteres werde ich wohl doch nicht tun, da sich der Aufwand einer echten rechtlichen Auseinandersetzung bei einem streitigen Betrag von 23,00 EUR für eine Einzelperson kaum rechnen wird.

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von davifai am 24.04.2007 15:00
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Bußgeldbescheid nachträglich widersprechen?
mist, falschen Knopf gedrückt

Sorry

-- Editiert von Manou am 25.04.2007 21:59:19


von Manou am 25.04.2007 21:56
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>Parkzeitüberschreitung
Meine Vorstandsbeschwerde habe ich gerichtet

"An den Vorstand der
DEUTSCHEN BAHN AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin"

(Ich schreibe jetzt immer DB statt "Deutsche Bahn AG") Heute kam ein sehr freundlicher Anruf des damit beauftragten Mitarbeiters der Rechtsabteilung der DB. Contipark scheint eine Tochter der DB Bahncardservice zu sein, die aber völlig unabhängig operiert. Er dürfe mir deshalb keine direkte Gutschrift erteilen, würde mir aber zusammen mit der anderen Angelegenheit einen Reisegutschein über 50,00 EUR geben. Das liegt damit sogar etwa 20% über meinen Kosten und ist für mich O. K.

Da ich eine Beschwerde an Contipark gerichtet habe, sei dort auch noch eine Bearbeitung am Laufen. Ich habe ihn noch darauf hingewiesen, dass die Rechtsberatung des ADAC die Gültigkeit der Einsellbedingungen sehr fragwürdig sieht. Außerdem sei es eigentlich nicht zulässig auf einen Privatparkplatz mit dem blauen "P"-Schild (Stand in einem Verkehrsforum!) hinzuweisen, wenn hier nicht die Regelungen für öffentliche Parkplätze der jeweiligen Gebietskörperschaft gelten. Der Benutzer müsse dann nämlich davon ausgehen, dass auch Parkzeitüberschreitungen wie auf öffentlichen Parkplätzen geahndet werden. Der Mitarbeiter der DB wollte dies seinem Kollegen von Interconti noch mitteilen.

:-)

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von davifai am 07.05.2007 16:44
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>Parkzeitüberschreitung
Korrektur aus
http://de.wikipedia.org/wiki/DB_Bahnpark

Dort steht: "DB BahnPark GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG und des Parkhausbetreibers Contipark International. Aufgabe von DB BahnPark ist es, Parkhäuser und Parkflächen in der Nähe von Bahnhöfen zu planen und zu betreiben. Das Unternehmen soll an 460 Bahnhöfen Parkmöglichkeiten schaffen.

Die Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn DB Station&Service hält 51% der Anteile, Contipark 49%."


von davifai am 09.05.2007 11:09
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Parkzeitüberschreitung
Mir ist heute mit der Contipark etwas ähnliches passiert.

Habe auf einem Bahnhofsvorplatz mit Parkscheinautomat kurz in einer Parkbucht gehalten um mir eine Zeitschrift in der Bahnhofsbuchhandlung zu kaufen. Wegen einer kurzen Wartezeit an der Kasse hat es einige Minuten länger gedauert. Wenn es ein öffentlicher Parkbereich gewesen wäre, hätte ich möglicherweise ein Knöllchen bekommen. Pech gehabt.

Nun soll ich aber über die erhöhte Parkgebühr hinaus auch noch die oben schon angesprochene Vertragsstrafe von € 20,- zahlen. Die entsprechenden Einstellbedingungen kann man aber nur zur Kenntnis nehmen wenn man zum Parkscheinautomat geht. Sie sind sonst nirgendwo ausgehängt.

Es handelt sich genau gesagt auch um eine Stichstrasse mit einigen Parkbuchten am Strassenrand, die nur durch ein kleines Schild als privat bewirtschaftet gekennzeichnet sind.
Darf man hier nicht davon ausgehen dass die gleichen Regeln gelten wie im öffentlichen Verkehrsraum?

Ach noch was: Am Ende der Strasse (also am Bahnhofseingang) bestand Halteverbot. Wenn ich mich sozusagen "kackfrech" dort hingestellt hätte, hätte der Mitabeiter der Parkgesellschaft möglicherweise keine Möglichkeit gehabt gegen mich vorzugehen, oder? Ich stände ja dann nicht auf "seinen" Parkflächen.


von Firefighter1230 am 31.05.2008 13:20
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>Parkzeitüberschreitung
Ich bezweifle stark, dass die angeblichen Vertragsstrafen durchsetzbar sind.

Erstens ist es schon fraglich, ob diese wirksam vereinbart wurde, d.h. ob die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.

Zweitens: Vertragspartner des Vermieters kann ja nur der Fahrer des PKW sein, nicht der Halter. Eine Halterhaftung gibt es nur im Bereich der StVO, nicht im Bereich des Zivilrechts. Woher will also Contipark wissen, wer der Vertragspartner ist?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 17.06.2008 18:03
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