Parkzeitüberschreitung

22. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Parkzeitüberschreitung

Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ob mein Problem tatsächlich in das Verkehrsrecht fällt.

In der letzten Woche habe ich mein Auto drei Tage auf einem ausschließlich für Bahnreisende verfügbaren Bundesbahnparkplatz abgestellt und hierfür auch einen entsprechenden Parkschein gezogen.

Die Deutsche Bahn lässt diesen Parkplatz von der CONTIPARK PARKGARAGEN GMBH in Berlin betreuen, bzw. hat die Parkgebührenerhebung dorthin outgesourct.

Infolge einer kurzfristig erforderlichen Reiseverlängerung musste ich die Parkzeit um 45 Minuten überschreiten. Hierfür berechnet mir CONTIPARK mit einer Art Strafzettel den dreifachen Stundensatz (= 3,00 EUR) und eine Vertragsstrafe von 20,00 EUR, insgesamt also 23,00 EUR.

Mir kommt diese Strafe unangemessen hoch vor, wenn ich bedenke, dass die lokalen staatlichen Stellen von Parksündern nur 5,00 - 10,00 EUR verlangen. Weiß hier jemand Bescheid: muss ich diese Strafe bezahlen? Ist sie rechtens? INTERCONTI verweist hierbei auf entsprechende Ziffern der beim Parkscheinautomaten aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen.

Gruß
David

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo davifai,


rein aus dem Bauch heraus sage ich mal: Ärgerlich, aber rechtens. Mit dem Abstellen Ihres PKW auf dem entsprechenden Parkplatz und dem Ziehen des Parkscheins haben Sie die AGB des Betreibers/Betreuers akzeptiert. Wenn diese die entsprechenden Kosten vorsehen, dann werden Sie um die Zahlung erstmal nicht herumkommen, umso mehr, also Sie die Verlängerung der Reisezeit anscheinend zu vertreten haben (auch wenn das notwendig war).


MfG,

der Ritter

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Das sehe ich genaus so.
Sie haben Ihr Fahrzeug auf dem Gelände abgestellt und damit die Bedingungen anerkannt.
Ist ärgerlich aber rechtens...


Ach ja, Entschuldigung für die pingellige Genauigkeit, aber die Deutsche "Bundesbahn" gibt es in der Form seit guten 10 Jahren nicht mehr ;-)

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

quote:
Ach ja, Entschuldigung für die pingellige Genauigkeit, aber die Deutsche Bundesbahn gibt es in der Form seit guten 10 Jahren nicht mehr ;-)

Also *das* ist wirklich pingelig... :grins: :respekt: :grins:

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#4
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ritter und despi,

vielen Dank für Eure Einschätzung und natürlich auch den Hinweis auf die korrekte Rechtsform der Deutschen Bahn AG. (Ich bin leider ein Kind der "Generation Golf" und werde mich da wohl nicht mehr komplett umgewöhnen können.)

Dann werde ich mich mal bei meiner Bank einloggen und die Überweisung veranlassen.

Gruß
davifai

PS: Nichts desto trotz kann ich ja mal meinen Unmut bei der Deutschen Bahn AG äußern. Ich muss ohnehin eine Vorstandsbeschwerde schreiben, da die Bahncard Service AG infolge eines durch eine dortige Systemumstellung verursachten Fehlers seit vier Wochen versucht, die Gebühr für mein Bahncard zweimal einzufordern.

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#5
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Als kleiner Nachtrag hier noch die Stellungnahme der ADAC-Rechtsberatung zur wortgleichen Anfrage:

"Sehr geehrter [...],

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Hierzu gibt es kein Grundsatzurteil, aber es könnte schon fraglich sein, ob diese Einstellbedingungen nicht teilweise ungültig sind.

Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie sich in dieser Sache gerne persönlich durch einen ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen können. Weitere Hinweise hierzu, sowie die Anschriften von ADAC-Vertragsanwälten finden Sie auf unseren Internet-Seiten: www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung.

Mit freundlichen Grüßen
[...]
Juristische Zentrale
Schriftlicher Rechtsservice
ADAC-Zentrale München [...]"

Letzteres werde ich wohl doch nicht tun, da sich der Aufwand einer echten rechtlichen Auseinandersetzung bei einem streitigen Betrag von 23,00 EUR für eine Einzelperson kaum rechnen wird.

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#6
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

mist, falschen Knopf gedrückt :bang:

Sorry

-- Editiert von Manou am 25.04.2007 21:59:19

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#7
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Meine Vorstandsbeschwerde habe ich gerichtet

"An den Vorstand der
DEUTSCHEN BAHN AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin"

(Ich schreibe jetzt immer DB statt "Deutsche Bahn AG") Heute kam ein sehr freundlicher Anruf des damit beauftragten Mitarbeiters der Rechtsabteilung der DB. Contipark scheint eine Tochter der DB Bahncardservice zu sein, die aber völlig unabhängig operiert. Er dürfe mir deshalb keine direkte Gutschrift erteilen, würde mir aber zusammen mit der anderen Angelegenheit einen Reisegutschein über 50,00 EUR geben. Das liegt damit sogar etwa 20% über meinen Kosten und ist für mich O. K.

Da ich eine Beschwerde an Contipark gerichtet habe, sei dort auch noch eine Bearbeitung am Laufen. Ich habe ihn noch darauf hingewiesen, dass die Rechtsberatung des ADAC die Gültigkeit der Einsellbedingungen sehr fragwürdig sieht. Außerdem sei es eigentlich nicht zulässig auf einen Privatparkplatz mit dem blauen "P"-Schild (Stand in einem Verkehrsforum!) hinzuweisen, wenn hier nicht die Regelungen für öffentliche Parkplätze der jeweiligen Gebietskörperschaft gelten. Der Benutzer müsse dann nämlich davon ausgehen, dass auch Parkzeitüberschreitungen wie auf öffentlichen Parkplätzen geahndet werden. Der Mitarbeiter der DB wollte dies seinem Kollegen von Interconti noch mitteilen.

:-)

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#8
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Korrektur aus
http://de.wikipedia.org/wiki/DB_Bahnpark

Dort steht: "DB BahnPark GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG und des Parkhausbetreibers Contipark International. Aufgabe von DB BahnPark ist es, Parkhäuser und Parkflächen in der Nähe von Bahnhöfen zu planen und zu betreiben. Das Unternehmen soll an 460 Bahnhöfen Parkmöglichkeiten schaffen.

Die Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn DB Station&Service hält 51% der Anteile, Contipark 49%."

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#9
 Von 
Firefighter1230
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist heute mit der Contipark etwas ähnliches passiert.

Habe auf einem Bahnhofsvorplatz mit Parkscheinautomat kurz in einer Parkbucht gehalten um mir eine Zeitschrift in der Bahnhofsbuchhandlung zu kaufen. Wegen einer kurzen Wartezeit an der Kasse hat es einige Minuten länger gedauert. Wenn es ein öffentlicher Parkbereich gewesen wäre, hätte ich möglicherweise ein Knöllchen bekommen. Pech gehabt.

Nun soll ich aber über die erhöhte Parkgebühr hinaus auch noch die oben schon angesprochene Vertragsstrafe von € 20,- zahlen. Die entsprechenden Einstellbedingungen kann man aber nur zur Kenntnis nehmen wenn man zum Parkscheinautomat geht. Sie sind sonst nirgendwo ausgehängt.

Es handelt sich genau gesagt auch um eine Stichstrasse mit einigen Parkbuchten am Strassenrand, die nur durch ein kleines Schild als privat bewirtschaftet gekennzeichnet sind.
Darf man hier nicht davon ausgehen dass die gleichen Regeln gelten wie im öffentlichen Verkehrsraum?

Ach noch was: Am Ende der Strasse (also am Bahnhofseingang) bestand Halteverbot. Wenn ich mich sozusagen "kackfrech" dort hingestellt hätte, hätte der Mitabeiter der Parkgesellschaft möglicherweise keine Möglichkeit gehabt gegen mich vorzugehen, oder? Ich stände ja dann nicht auf "seinen" Parkflächen.

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich bezweifle stark, dass die angeblichen Vertragsstrafen durchsetzbar sind.

Erstens ist es schon fraglich, ob diese wirksam vereinbart wurde, d.h. ob die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.

Zweitens: Vertragspartner des Vermieters kann ja nur der Fahrer des PKW sein, nicht der Halter. Eine Halterhaftung gibt es nur im Bereich der StVO, nicht im Bereich des Zivilrechts. Woher will also Contipark wissen, wer der Vertragspartner ist?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ein interessanter Aspekt. Die Parkplätze an Bahnhöfen sind mitunter aber auch durch Video überwacht, wodurch u. U, eine Identifizierung des Fahrers möglich wäre. Wie lange werden die Videos aufgehoben?

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#12
 Von 
lillifee02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So-die Firma Contipark!!!
Habe mich über diesen Parkplatzbetreiber riesig geärgert. Ich habe, wie vorgeschrieben, meinen Parkschein am Parkscheinautomat gezogen (habe natürlich nicht darauf geachtet, von wem der Parkplatz betrieben wird!!) Wer macht das auch schon!!! Jedenfalls habe ich am 23.04. meine Schwester nach Fulda an den Bahnhof bringen wollen, wir haben einen Parkschein gezogen, Höchstparkzeit 2 Stunden. Wäre bis 15.04 Uhr bezahlt. Der Zug meiner Schwester hatte Verspätung-demnach wurde es auch etwas später, als ich wieder zu meinem Auto kam. Beim meinem Pkw war ich dann um 15.27 Uhr. Ich bin nach Hause gefahren. Am 05.06. erhielt ich dann ein Schreiben der Firma Contipark, mit der Aufforderung, 43,70 € zu zahlen (6,00 € Tagesentgelt; 20,00 € Vertragsstrafe; 10,20 € Halterermittlungskosten;7,50 € Mahngebühren). Hierauf habe ich dann 26,00 € überwiesen. Für meinen Bedarf schon eine recht hohe Strafgebühr für eine Parkzeitüberschreitung. Ich habe die Parkzeit überschritten, daß ist richtig, aber kaufen wollte ich den Parkplatz nicht!!! Nach diesem Schreiben erhielt ich dann am 10.07. ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen, indem ich nun noch 33,89€ bezahlen soll. Ich finde, daß geht jetzt entschieden zu weit. Habe die Sache meiner vertrauten Anwältin übergeben!!! Diese sagte mir, daß ich wohl Pech haben würde. Ich bin aber der Meinung, daß man sich hier vielleicht zusammentun sollte, und gegen solche Vorgehensweisen etwas zu unternehmen. :fight:

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo lillifee,

wo ist denn der Strafzettel geblieben ? Wenn gar keiner am Auto angebracht wurde, sind die Halterermittlungskosten imho nicht dein Verschulden.
Und für die Mahngebühren sehe ich bei den bekannten Fakten auch keine Berechtigung.

Demnach waren die 26 Euro ausreichend, nur hättest du dem Unternehmen die teilweise Zurückweisung der Forderung mitteilen sollen.

MfG Stefan

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#14
 Von 
lillifee02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Nachricht. Wie gesagt, einen Strafzettel habe ich nicht am Auto gehabt. Habe erst mit dem Schreiben von einer Parkzeitüberschreitung erfahren. Stimmt - ich hätte nach dem ersten Schreiben von der Firma Contipark reagieren müssen. Aber dennoch bin ich der Meinung, dass man sich so etwas nicht gefallen lassen muß - weiß aber nicht so genau, wie man dagegen vorgeht, ohne sich nicht in irgendeiner Form strafbar zu machen!!! :???:

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"Lillifee"

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo Lillifee,

achso, es gab mehrere Briefe. Dann ist die Mahngebühr wohl leider auch OK.

Strafbar machst du dich mit Sicherheit nicht, könnte aber noch teurer werden. Daher würde ich (mit einem mulmigen Gefühl) doch bezahlen.

Vielleicht lohnt sich ja eine Beschwerde an die DB AG (so wie bei davifai). Imho liegt auch bei der Bahn ein mitverschulden, da der Zug Verspätung hatte. Ist klar, dass die für solche Folgeschäden nicht haften, und du deiner Schadenminderungpflicht auch nicht genüge getan hast (man muss halt nachlösen oder wegfahren). Aber eventuell springt ja doch ein Gutschein dabei raus.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andorades
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe auch mal eine Frage zum Thema Parken bei ContiPark.

Gibt es hier auch sowas wie Formvorraussetzungen und Formfehler?
Hatte heute, als ich ganz kurz (weniger wie 5 minuten) geparkt habe um eben fix über die straße zur bank zu laufen, einen Ticket von ContiPark dran.
allerdings fehlt hier die Uhrzeit, in der mir der Verstoß zur last gelegt wird.

Ist das Ticket somit ungültig wegen Formfehler oder muss die Uhrzeit nich angegeben werden?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, die Uhrzeit muss nicht auf dem Ticket stehen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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