Liebes Forum,
bei der eigenen Recherche habe ich widersprüchliche Angaben gefunden: Ein städtischer Strafzettel wegen Parkens (21 Euro) in Österreich, wird der beim Halter des Fahrzeugs in Deutschland verfolgt bzw. vollstreckt?
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Parkverstoß in Österreich
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
von bear am 29.02.2012 00:19
Ein städtischer Strafzettel wegen Parkens (21 Euro) in Österreich, wird der beim Halter des Fahrzeugs in Deutschland verfolgt bzw. vollstreckt?
Mit Österreich besteht meines Wissens schon seit langem ein Abkommen, dass auch nicht an die sonst inder EU üblichen 70€ Grenze gebunden ist!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Das habe ich auch gelesen. Allerdings steht an anderen Stellen, daß praktisch nur oberhalb eines bestimmten Betrags (45 Euro oder so) vollstreckt wird.
Dazu kommt: Der Halter kann den Zugang eines unter den Scheibenwischer geklemmten Zettels bestreiten (kann leicht weggenommen werden). Also müßte die Gemeinde ihm den Verstoß erstmal rechtssicher vorwerfen. Bis dahin sollte doch noch keine Frist oder so laufen?
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
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Siehe Signatur.
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Dazu könnte ich etwas schreiben, verkneife es mir aber
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
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