Parkplatz

13. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Tina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz

Wenn man auf einen Parkplatz fährt und man sieht hinter sich eine freie Parklücke.
Man fährt zurück (zu dem Zeitpunkt ist kein Auto in Sicht das gerade ausparken will).
Auf einmal fährt aus einer Seitenparklücke ein Auto raus und fährt dem rückwärtseinparkende Auto in die Seite rein (auf der Höhe des Hinterrades)
Wie sieht in so einem Fall die Rechtslage aus?
Ich bin der Meinung, wenn jemand aus einer Parklücke rausfährt muß er sich vergewissern ob hinter ihm frei ist, oder?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sicherheit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Antwort:

Völlig falsch die Annahme - woher holen Sie diese Logik? emotionale Bauchvermutung?)

Wenn es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall kommt, (der Rückwärtsfahrende hat die besondere Rücksichts- und Sorgfaltspflicht) hat der Rückwärtsfahrende zu 99,99% Schuld!!!

Das ist gültige Rechtssprechung ...

Alles klar? - Dann klapts auch beim Rückwärtsfahren!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Natürlich hast Du grundsätzlich Recht, Mr. Sicherheit - aber so ein Fehler kann jedem passieren und es ist nur menschlich, wenn man die Schuld erst einmal beim Anderen sucht.

Vom Gegenteil kann man den anderen dann auch etwas "netter" überzeugen.

Alles klar Mr. Sicherheit? Dann klappts auch im Forum!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Günter Gras
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

äähhhhhhhh

ich entnehme der Frage, dass beide rückwärts gefahren sind. Und nun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mcneubert1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

So richtig liegt "Sicherheit" da nicht. Immerhin gehörte die "Rückwärtsfahrerin" zum fließenden Verkehr auf der Straße - daran ändert auch das Rückwärtsfahren nichts. Und wer sich in den fließenden Verkehr einordnen möchte - z.B. aus einer Parklücke herausfährt - den trifft auch eine besonder Sorgfaltspflicht und vorallem hat er dem fließenden Verkehr Vorrang zu gewähren.

Ich würde hier eine Schadensteilung von sogar 75% (Parkender) zu 25% (Rückwärtsfahrer) annehmen.

viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stehe mit dem Wagen auf einem Parkplatz.
Bevor ich die Tür öffne, vergewissere cih mich, ob kein Auto neben mir parken will.
Dann schaue ich kurz nach vorne, greife nach dem Türgriff und öffne die Tür ein wenig.
Von hinten muss sehr schnell ein anders Auto quer über den Parkplatz sehr dicht an meinen Wagen herangefahren sein. Es knallt gegen die Fahrertür.

Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen?

0x Hilfreiche Antwort

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