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Parkplatz Promille Dilemma

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Parkplatz Promille Dilemma

Hi@all,

folgendes ereignete sich gestern mittag auf einem Parkplatz.
Am Donnerstag aben, machte ich mich auf den Weg zu einer Party.
Mein Auto stellte ich wie immer auf einem Parkplatz ab, da ich dann am nächsten Tag für max. 8 Euro Standgebühr/pro Tag ihn ohne Strafzettel abholen kann.
Es wurde extrem lange und so kam ich erst gegen 14:30 Uhr aus der Kneipe.
Gut Betrunken, kaufte ich mir eine Pizza und einen Salat. Da ich keine Lust hatte mich in nen Park zum essen zu setzen und mein Wagen genau gegenüber der Haltestellte stand, entschloss ich mich dorthin zu gehen. Ich zahlte 8 Euro und setzte mich in meinen Wagen. Machte den Motor an und verspeisste meine Pizza.
Als ich mich grad über den Salat hermachen wollte, kam ein Polizeiauto und mir wurde zur Last gelegt, Betrunken Auto fahren zu wollen, weil Kollege PARKWÄCHTER meinte ich wolle betrunken Auto-fahren, als ich den Motor anliess. Es war kalt, deshalb lief der Motor und ich musste blasen.
1,9 ergab der Alktest. Ich war sehr kooperativ und machte alles mit. Blutabnahme, Angaben etc. dachte ja, ich hätte nichts falsch gemacht.
Als Sie mir dann was von MPU erzählten und 1500-1600 Euro Strafe, viel dann auch bei mir der Groschen. Ich bin seit 1995 im Besitz des Führerscheins, nie für gar nix Auffällig gewesen. Null Punkte, Unfallfrei und natürlich brauche ich den Schein. Ich habe eine Demenzkranke Oma um die ich mich kümmern muss, Einkäufe tätigen, Rezepte holen etc. Sie muss dann ins Heim und nur, weil ich im warmen ESSEN wollte? Geht das so einfach? Das kann doch nicht wirklich sein?
Oder??? Was passiert jetzt? Klaro, ich habe keine Fahrerlaubnis im Moment, deshalb Fahre ich auch nicht. Der nächste schritt, ist ein Anwalt. Hab mir schon spezies von hier, rausgesucht. Womit muss ich jetzt rechnen? Kosten?, da ich keine Rechtsschutz habe und auch momentan nur Zeitarbeiter bin. Zum Arbeiten brauch ich den Karren. So eine *******, tschuldigung.

Könnt ihr mir da was zu sagen????

Danke bis hierher ...

Ein verzweifelter Fettnäpfchentreter......

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von Karimos am 20.11.2010 22:15
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
quote:
Geht das so einfach? Das kann doch nicht wirklich sein?
Doch das geht so einfach! Du hättest den Motor keineswegs starten dürfen. Soll sogar auch schon Probleme gegeben haben, wenn man sich betrunken NUR hinters Steuer setzt und den Motor nicht anlässt, was da jetzt genau dran ist kann ich nicht sagen.

Jedoch Motor anlassen im angetrunkenen Zustand geht mal gar nicht...

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von lesen-denken-handeln am 21.11.2010 02:39
Status: Unsterblich (1238 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
Wie kalt ist es denn derzeit in Deutschland? Bin gerade im Ausland und weiß das nicht so genau. Ich habe aber gehört, dass der November bislang ausgesprochen mild sei. Ist es da wirklich notwendig und sinnvoll den Motor zu starten?

Strafbar ist es aber nicht den Motor in besoffenem Zustand zu starten. Um eine Straftat gem. 316 StGB begehen zu können ist es schon erforderlich das Fahrzeug im besoffenen Zustand zu führen. Wenige cm reichen dafür theoretisch schon aus.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Parkplatzwächter die Polizei gerufen. Er müsste dann ja auch bezeugen können ob Du gefahren bist oder nicht. Selbst wenn er Dich nicht die ganze Zeit über im Auge hatte, müsste er ja angeben können ob sich die Position Deines Fahrzeugs verändert hat, oder nicht.

Deine berufliche und private Situation interessiert die Justiz im Übrigen nicht. Wenn Du besoffen gefahren bist giltst Du als charakterlich zum Führen von KFZ ungeeignet. Dies hat dann den Entzug der Fahrerlaubnis, und ab 1,6 Promille auch eine MPU, zur Folge. Die Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen und beträgt ca. ein Monatsnetto. Ob die Schätzung der Polizisten realistisch ist kannst Du Dir jetzt selbst ausrechnen.

Kann Dir eine berauschte Fahrt nicht nachgewiesen werden ist das Verfahren einzustellen und der Führerschein wieder auszuhändigen. Auch eine MPU droht dann nicht. Zwar geht der Gesetzgeber ab 1,6 Promille von Alkoholmißbrauch aus. Aber so lange keine berauschte Fahrt bewiesen werden kann, kann auch kein mangelndes Trennungsvermögen nachgewiesen werden.

Wenn sich die Sache tatsächlich so wie hier beschrieben zugetragen haben sollte, würde ich mir die Sache mit dem Anwalt überlegen. Der Anwalt kostet eine Stange Geld für ein Verfahren, das möglicherweise ohnehin kurzfristig eingestellt werden wird.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."


von Freudenfeuer am 21.11.2010 03:35
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
Hallo Karimos,

war es denn so, dass du auch beim Eintreffen der Polizei noch mit laufendem Motor im Wagen gesessen bist?
Denn das würde deine Aussage, dass du nicht fahren sondern nur den Innenraum aufwärmen wolltest, untermauern. Die Polizei kam vermutlich erst ein paar Minuten nach dem Anruf, und wenn du wirklich hättest fahren wollten, wärst du wohl längst unterwegs gewesen.
Wie lange standest du denn dort mit laufendem Motor? War er schon warm? Und auch wichtig, hat die Polizei die Motortemperatur überprüft/protokolliert?

quote:
Ich zahlte 8 Euro und setzte mich in meinen Wagen.
Du hast also die Parkplatzgebühr bezahlt, habe ich das richtig verstanden?
Und ist es auf diesem Parkplatz nicht auch so, dass man danach dann sofort wegfahren muss (ich kenne z.B. eine Frist von 15 Minuten)?

Und dafür, dass du schon nachmittags volltrunken warst, solltest du dir eine plausible Erklärung zurechtlegen, so etwas macht oft einen schlechten Eindruck. Das mit der Party hört sich zumindest etwas seltsam an, aber OK, wenn es wirklich so war und du am Besten auch Zeugen dafür benennen könntest, kann man es schon glauben. Gibt es bei euch keine Sperrstunde? Wann (und wie lange) hast du denn geschlafen?

@Freudenfeuer: Bei uns ist es aktuell so um den Gefrierpunkt, sowohl tagsüber als auch nachts; passt also schon.

MfG Stefan



von reckoner am 22.11.2010 00:25
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
--- editiert vom Admin


von guest-12322.11.2010 10:53:59 am 22.11.2010 00:47
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
Hallo anthrax,

quote:
Ich würde mal zu einem Ra raten, da du gute Chancen haben dürftest, nur auf einem Privatgelände fahren wolltest, was auch besoffen erlaubt ist.
Das wäre aber sehr unglaubwürdig, oder meinst du, es nimmt ihm jemand ab, dass er dort nur im Kreis fahren wollte? Zudem hat er ja bezahlt, was er nicht müsste, wenn er beispielsweise nur umparken wollte.
FAZIT: Wenn sich das Auto bewegt hat, ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass der Parkplatz auch verlassen werden sollte; alles andere sind Schutzbehauptungen.

Wie das an dem dortigen Parkplatz mit dem Bezahlen abläuft, ist mir auch noch nicht klar, daher hatte ich ja schon nachgefragt, ob man dann nicht sofort wegfahren muss.

Ob betrunken fahren auf diesem Privatgelände erlaubt ist, möchte ich so pauschal auch bezweifeln. Wir wissen ja noch gar nicht, ob es z.B. Schranken gibt (Stichwort: öffentlicher Verkehrsraum, öffentliche Widmung, etc.).
Und in jedem Fall würde ich das nicht einräumen, denn damit ist das Trennungsvermögen schon mal dahin.
Imho muss der TE ein gutes Bild von sich präsentieren, und dabei sieht es halt schlecht aus, wenn er:
- argumentiert, dass man auf Privatgrundstücken autofahren darf und (jetzt kommts) das auch volltrunken noch kann (er war also der Meinung: Ich kann noch fahren, nur die blöde StVO verbietet es mir).
- schon Mittags 1,9 Promille hat (oder noch hat - sprich Restalkohol - was ja auf noch mehr Konsum am Abend und/oder in der Nacht schließen läßt)

@Karimos: Bezieh bitte nicht alles auf dich persönlich, wir spekulieren immer ein wenig. Es könnte aber durchaus sein, dass dir ähnliches vorgehalten wird.

MfG Stefan



von reckoner am 22.11.2010 10:43
Status: Unsterblich (2896 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
Wenn tatsächlich nur der Motor lief stellt dies kein Verstoß gegen 316 StGB dar.

Früher hätte dies allerdings zur Strafbarkeit ausgereicht.

Was Sie tatsächlich mit dem Fahrzeug machen wollten ist irrelevant. Selbst wenn Sie nachdem Pizzaessen losfahren wollten ändert das also nichts.

Wenn sich die Räder nicht bewegt haben, haben Sie sich auch nicht strafbar gemacht.



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von Stefan 5 am 22.11.2010 14:12
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
quote:
Strafbar ist es aber nicht den Motor in besoffenem Zustand zu starten. Um eine Straftat gem. 316 StGB begehen zu können ist es schon erforderlich das Fahrzeug im besoffenen Zustand zu führen. Wenige cm reichen dafür theoretisch schon aus.

Ist es nicht so, daß das Starten nach aktueller Rechtsprechung zum "Führen" genügt?
Ansonsten kommen dann doch auch wieder die anderen und meckern, wenn die Polizei wartet, ob man wirklich losfährt, weil das ja "unverantwortlich" sei und "die Straftat erst ermöglicht" habe...

quote:
hat die Polizei die Motortemperatur überprüft/protokolliert?

Wenn das Starten zum Führen genügt, war das völlig unnötig. Im übrigen gibt es da ja nun viel zu viele Variablen; etwa auch die Frage, wie lange der Wagen davor schon gestanden hat etc.

quote:
ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass der Parkplatz auch verlassen werden sollte; alles andere sind Schutzbehauptungen

Das wäre aber irrelevant, denn eine bloß geplante Tat wäre noch nicht strafbar. Wenn ich mir eine Bombe kaufe, kann man mich auch nicht wegen Mordes verurteilen mit der Begründung, es wäre schon sehr unglaubwürdig, daß ich die Bombe nur zu Dekorationszwecken verwenden wollte.



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von Snoop Pooper Scoop am 22.11.2010 14:16
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
Hey@llll,

erstmal viele Merci, das Ihr euch die Mühe gemacht habt und den ewig langen Text bis zum ende durchgelesen habt.
Vorab, natürlich ist das superdämlich was ich da gemacht habe. Keine Frage.
Dem Parkwächter seiner Zivil-Courage kann ich auch überhaupt keinen Vorwurf machen und der Polizei auch nicht. Fakt ist aber, es war kalt, ich war total Besoffen und hungrig und müde. Stellen wir uns eine Strasse vor, die 600mtr lang ist und im Prinzip alles auf dem Weg liegt. Im Süden die Kneipe, im Norden der Imbiss und Nordwestlich mein Auto. Imbiss und Auto 2 min von einander entfernt. Gegenüber ca. 1 min entfernt, der Taxistand. Also ich habe keine Umwege gemacht oder sonstiges. Der Motor war warm, klar, das wollte ich ja so. Der Motor lief aber nicht, als die Polizei kam. Was aber irrelevant ist, da man zum rausfahren 5 mtr braucht u in 2,5sek ist kein Motor annähernd Warm, was wiederrum dazu führt, das der Motor länger gelaufen sein muss, weils *******EKALT war. Klar wäre der Beifahrersitz besser gewesen, oder die Rückbank, aber im nachhinein ist man immer schlauer.
Habe eben einen Anwalt beauftragt. Er wollte noch nichts sagen, da er erst die Unterlagen der Staatsanwaltschaft einsehen will. Erst dann, kann er was sagen.
Und jetzt ist sitzen auf glühenden Kohlen angesagt.

Danke für eure Komments

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von Karimos am 22.11.2010 19:20
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
@Reckoner:
Danke für den Wetterbericht. Ist bei Euch ja wirklich ziemlich kalt geworden.

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quote:
Ist es nicht so, daß das Starten nach aktueller Rechtsprechung zum "Führen" genügt?
Nein.

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quote:
Habe eben einen Anwalt beauftragt.
Hätte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt, und unter der Voraussetzung dass sich die Geschichte wirklich wie geschildert zugetragen hat,wie bereits oben geschrieben, nicht getan. Denn dann wäre das Verfahren schon kurzfristig einzustellen und der Führerschein wieder auszuhändigen. Darauf sollte die Staatsanwaltschaft ohnehin alleine, ohne das Zutun Deines Anwalts, und noch bevor dieser überhaupt Akteneinsicht erhält, kommen. Den Anwalt zahlst Du dann trotzdem. Aber gut, mein Geld ist es nicht.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."


von Freudenfeuer am 23.11.2010 06:22
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Parkplatz Promille Dilemma
"Ist es nicht so, daß das Starten nach aktueller Rechtsprechung zum "Führen" genügt?
Ansonsten kommen dann doch auch wieder die anderen und meckern, wenn die Polizei wartet, ob man wirklich losfährt, weil das ja "unverantwortlich" sei und "die Straftat erst ermöglicht" habe..."


Genau umgekehrt. Früher langte das Starten des Motors.

Irgenwann hat man dann "eingesehen", dass Räder die sich nicht bewegen sich nicht unter Führen eines Fahrzeugs subsumieren lässt.



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von Stefan 5 am 23.11.2010 20:47
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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