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Parken vor eigener Garageneinfahrt?

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Parken vor eigener Garageneinfahrt?

Meine Eltern besitzen 2 Mehrfamilienhäuser nebeneinander. Hinten rum ist ein Privatgrundstück, wo die Einfahrt zu den zwei Garagen meiner Eltern auch sind. Seitlich neben der ersten Garage hat mein Vater noch einen Stellplatz für ein weiteres Fahrzeug angemietet. Seitlich neben der zweiten Garage haben die Nachbarn der anderen Häuser noch drei Stellplätze. Die Garageneinfahrten stehen frei. Nach Absprache mit meinem Vater hat dieser mir erlaubt, mich vor seinen Garagen zu stellen. Ich blockiere keine Einfahrt anderer, keinen Wendekreis und keinen Stellplatz.
Ich habe heute allerdings mit dem Nachbarn meiner Eltern richtig stress gehabt. Er meint, er würde jedesmal mit seinem Wagen an die Hecke kommen, wenn er ein- und ausparkt, weil ich da stehe, allerdings stelle ich keine Behinderung für ihn da. Im gegenteil blockiert er regelmäßig mit seinem Auto, was er nicht korrekt in seine Parklücke stellt, die Garageneinfahrt meiner Eltern.
Er und seine Frau haben mir heute angeordnet, meinen Wagen nicht vor die Garage zu stellen, andernfalls würden sie die Behörden einschalten. Daraufhin habe ich gesagt, dass sie das ruhig sollen, da ich lediglich die Garageneinfahrt meiner Eltern mit ihrer Einverständnis blockiere und es sich um ein Privatgrundstück handelt, also nicht von Passanten benutzt wird und ich somit nicht §12 der Staßenverkehrsordnung verletzte.
Jetzt zu meiner Frage: Darf ich mich nun davor stellen, oder nicht? Darf der Nachbar meines Vaters mir anordnen, meinen Wagen in die Garage zu stellen und nicht davor - wobei ich wie gesagt nur mit Erlaubnis meines Vaters seine Garagen zuparke?


von faith1981 am 05.04.2008 13:25
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Wenn Sie ihn zuparken, ist das Nötigung, auch wenn das auf Privatgrund passiert und dieser Ihnen gehört.


von Mareike123 am 05.04.2008 15:11
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Nein. Zuparken tue ich ihn nicht. Er steht regelmäßig so, dass er, wenn man Vater auf sein Recht bestehen würde, uns behindert. Jedesmal steht er so, dass er die Einfahrt zur 2. Garage mit dem Frontteil teils zuparkt. Ich stehe lediglich vor seitlich vor den zwei Garagen und der Herr oder die Dame kann ohne weiteres ein- und ausparken. Uns stört es nicht, dass er immer zum Teil auf vor der zweiten Garage steht. Wir haben w./ Nachbarschaft allein uns noch nie beschwert.
Die Nachbarn haben sogar eine durch Flastersteine dunkler markierte Fläche auf dem Boden, dass die nicht überschreiten dürfen, damit die Einfahrt zur Garage nicht verhindert wird, aber die Nachbarn parken immer beinahe zur helfte davor, worauf ich die beiden heute auch aufmerksam gemacht habe, was dehnen nicht gepasst hat.


von faith1981 am 05.04.2008 17:09
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Kleine Zwischenfrage: Was hat das mit Vertragsrecht zu tun?



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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 05.04.2008 22:02
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 06.04.2008 05:54
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Das gehört zum Nachbarschaftsrecht und hängt mit den Grundstücksverhältnisse zusammen.
Oder gibt es einen Wegenutzungsvertrag?

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"


von Mr.Cool am 07.04.2008 22:28
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Nein, einen Wegenutzungsvertrag gibt es laut meines wissens nicht.
Übrigens habe ich extra nochmal nach den Schildern geschaut, die angebracht sind: Privatgrundstück und nicht berechtigte werden abgeschleppt - also das typische, aber nichts von: hier gilt die StVO, oder so ...

... also kann der mir nichts? ... auch wenn er zu den Behörden gehen sollte, zu den er wollte?


von faith1981 am 08.04.2008 19:44
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Hallo faith1981,

die STVO gilt auf allen öffentlich zugänglichen Flächen, also wahrscheinlich auch hier.

Die Flächen vor den Garagen sind Gemeinschaftseigentum. Parkraum ist es imho nicht. Jeder Mieter/Eigentümer einer Garage hat das Recht auf freien Zugang (bzw. Zufahrt), nicht mehr.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 09.04.2008 00:43:33


von reckoner am 09.04.2008 00:42
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 09.04.2008 13:52
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Hallo hanibal,

was ist daran Unsinn ? Deine Antwort (ohne Begründung) ist Unsinn, denn sie bringt uns nicht weiter.

MfG Stefan



von reckoner am 09.04.2008 14:29
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>Parken vor eigener Garageneinfahrt?
Hallo,
die Zufahrt zum Garagentor ist laut Vorgabe ein Privatgrundstück. Der Fragesteller darf dort parken, bis der Vater das nicht mehr möchte.
Nach meiner Einschätzung können die zwei *Beleidigten* hingehen, wo sie wollen. Am besten gleich >> dort wo der Pfeffer waechst, dann ist Ruhe.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 10.04.2008 05:04
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