>Parken vor eigener Garage erlaubt oder nicht ?
Abgesehen davon, dass dies in WEG-Recht gehört: hier sind eine Menge Fehler drin.
Zu den Fragen, die bisher weitgehend falsch beantwortet wurden:
1. Hat er doch wohl nicht wirklich das Recht, so etwas alleine zu entscheiden
Nur weil andere es auch so machen ergibt sich kein Recht daraus, das eigene Auto vor der Garage zu parken. Und der Miteigentümer hat ja nicht darüber entschieden, sondern hat das Parken auf Grund bestehender Regelung das Parken untersagt. Und das zu Recht!
2. Es gibt keine Hausordnung und keine Vereinbarung was das Parken vor der eigenen Garage betrifft. Nun soll es wohl aber ein Gesetz geben, was dieses verbietet.
Wenn es keine explizite Regelung (Hausordnung, Teilungserklärung, sonstige rechtswuirksame Vereinbarungen) gibt, die das Parken vor der Garage erlaubt, dann gilt das Wohnungseigentumsgesetz und demzufolge ist es untersagt.
Wie, das steht da so nicht drin? Richtig erkannt, aber: Gemeinschaftseigentum steht ALLEN (!) Eigentümern zur gleichberechtigten Nutzung zu. Und zwar zur zweckbestimmten Nutzung. Der Hof wurde mangels expliziter Bestimmung nicht zum Parken freigegeben. Parkt einer sein Auto auf dem Hof, hält er diesen Parkplatz den anderen Miteigentümer zur Nutzung (z.B. Befahren) vor, und genau das ist nicht zulässig!
Im übrigen gibt es bereits sehr umfangreiche Rechtssprechung zu diesem Thema, auch wenn es da vielleicht um Schuhschränke im Treppenhaus und Möbel im Trockenraum und Hometrainer im Fahrradraum geht, das Prinzip ist das gleiche.
lg R.M.
von R.M. am 31.10.2008 12:47
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