Parken vor Hofeinfahrt - Mehrfamilienhaus

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
PetraHerbst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken vor Hofeinfahrt - Mehrfamilienhaus

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem:
ich wohne in einem drei-Familienhaus in einer sehr engen Straße mit gekennzeichneten Parkflächen. Meine Nachbarn gegenüber parken vor ihren Hofeinfahrten, gegenüber unserer Hofeinfahrt, außerhalb gekennzeichneter Parkflächen, womit sie immer "Parkplätze" haben, weil "man" sich ja da nicht hinstellt. Ich/wir kommen nur mit Mühe (mind. 3mal vor und zurückfahren) rechts - oder links über einen 3km Umweg aus unserer Hofeinfahrt.
Bisherige Maßnahmen von mir (teilweise auch von Hausbewohnern):
- seit 5 Jahren regelmäßige Bitte, doch unsere Einfahrt frei zu lassen
- mind. 10 mal mit Ordnungsbeamten der Gemeinde gesprochen, diese gebeten darauf hin zu weisen, gebeten Strafzettel zu verteilen (einmal wurden Strafzettel verteilt - in 5 Jahren).
- den Bürgermeister gebeten mit den Bewohnern zu sprechen.
Fazit:
- ich solle Fotos machen und Anzeige erstatten, man könne ja nicht "ständig" da kontrollieren. (Die Gemeinde/Ordnungsbeamte sitzen 100 m von dem "Ort des Übels" weg.
Ergebnis:
Ich habe Fotobeweise mit Datum und Uhrzeit gemacht und Anzeige erstattet - täglich mehrfach- über 3 Monate; Anhörung der FZ-Halter ergab deren Widerspruch mit der Begründung: sie würden nur zum Ein- und Ausladen dort stehen. Nun haben mich die Ordnungsbeamten gebeten, da dies (Anzeige und Fotos und Widerspruch - da stünde Aussage gegen Aussage) ja nicht wirke, ich solle "vor Gericht" gehen, müsste da aber mehr als "nur Fotobeweise" vorlegen. Das würde nicht ausreichen.
Ich habe mich jahrelang zurück gehalten, weil der Herr gegenüber für seine Ausbrüche bekannt ist.
Vor einer Woche machte er um 21:30 Uhr seinen Rollladen auf als ich heim kam und beschimpfte mich aufs Übelste: u.a. "wenn ich Krieg wolle, kann ich den haben..."
Vor Gericht zu gehen (wenn das überhaupt Sinn machen würde) finde ich 1. reichlich überzogen, 2. wird die Situation noch mehr eskalieren.
Natürlich kann ich mein Auto täglich weiter mühsam quälen, Angst haben, ich zerkratze doch mal sein Auto und mich täglich ärgern...oder ich kann weg ziehen.
Dennoch denke ich, das darf es doch nicht geben, dass ein Mann sich so verhalten darf - ohne Konsequenzen.
Kann es noch eine Lösung geben?
Danke für Ideen und Rückmeldungen,
Petra

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Zitat (von PetraHerbst):
Ich/wir kommen nur mit Mühe (mind. 3mal vor und zurückfahren)


das ist durchaus zumutbar.

Zitat (von PetraHerbst):
...oder links über einen 3km Umweg aus unserer Hofeinfahrt.


wo ist nun das Problem?

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#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Zitat (von PetraHerbst):
Ich/wir kommen nur mit Mühe (mind. 3mal vor und zurückfahren)


das ist durchaus zumutbar.

Zitat (von PetraHerbst):
...oder links über einen 3km Umweg aus unserer Hofeinfahrt.


wo ist nun das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von vronik):
wo ist nun das Problem?

Deutlicher Mehrverbrauch von Treibstoff, erhöhter Verschleiß, ... fraglich ob das als "zumutbar" gelten würde...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
PetraHerbst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen - zur Ergänzung:
Die Fahrzeuge parken außerhalb der gekennzeichneten Parkzonen, die Straßenbreite ist an dieser Stelle 2,50m und entsprechend weniger, je nachdem, welches Auto dort parkt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PetraHerbst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkrete Frage:
wäre nicht die Ordnungsbehörde/Vollzugsbeamten zuständig für "SICHERHEIT und Ordnung" zu sorgen und nicht ich, indem mir von den Vollzugsbeamten geraten wird "vor Gericht zu gehen"? Wären die nicht auch außerhalb der Arbeitszeiten von 8-16 Uhr für den ruhenden Verkehr zuständig?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Durchfahrtsbreite muss mindestens 3,05m betragen, damit auch größere Fahrzeuge, wie LKWs da durchkommen. Die Feuerwehr hat z.B. solche Fahrzeuge, so dass das Argument, dass dort keine LKW fahren nicht ziehen würde.

Das Parken außerhalb markierter Parkflächen ist dagegen erlaubt und auch ein 3-faches Rangieren führt noch nicht dazu, dass dort nicht geparkt werden dürfte.

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#7
 Von 
PetraHerbst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es befindet sich die Beschilderung "Parken in markierten Flächen frei" mit Halteverbotszeichen darüber an beiden Anfängen der Straße.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

OK, dann ist natürlich das Parken außerhalb der markierten Flächen verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PetraHerbst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau - es ist verboten dort zu parken. Aber der FZ-Halter schert sich nicht darum, die Gemeinde (Ordnungsbeamten) geben mir die Verantwortung - ich solle halt vor Gericht klagen. Und Fotos mit Datum/Uhrzeit "zählen nicht".
Ich will nicht vor Gericht, sonst wird die Situation für mich nur noch schlimmer.
Was kann ich tun?

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#10
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Drei mal rangieren wird tatsächlich als zumutbar empfunden. Wenn die Fahrbahnbreite aber weniger als 3,05m beträgt darf er dort nicht stehen. Bei deinen Owi-Anzeigen kannst du mit angeben, dass das Fahrzeug da definitiv parkt und nicht nur hält. Dort bist du aber immer auf den Goodwill des Ordnungsamtes angewiesen (Opportunitätsprinzip).
Schwierig da etwas zutun, du könntest aber mal mit der örtlichen Feuerwehr sprechen. Wenn die hören dass deine Straße öfter für deren Einsatzfahrzeuge unpassierbar ist machen sie vielleicht mal eine Testfahrt. Da geht es dann schliesslich auch nicht mehr nur ums "bequeme" ausparken sondern um die Sicherheit.

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