Hallo, ich habe einen Strafzettel über 25 Euro bekommen, weil ich im eingeschränkten Halteverbot geparkt habe direkt vor dem Schild, dass das Ende des eingeschränkten Halteverbots anzeigte. An dem Schild war aber ein Lkw-Schild als Zusatz drunter. Das heißt doch für mich, ich darf da mit meinem Pkw parken, oder? Die Stadt sieht das leider anders trotz meinem Einspruch mit angehängtem Foto von dem Schild mit meinem parkenden Auto davor.
Kann mir da jemand helfen? Das ganze müsste jetzt an die große Bußgeldestelle nach Kassel geschickt werden und ich wüsste gerne, wie hoch die Erfolgsquote ist bzw. wie meine Chancen stehen. Ich kann bei Bedarf gerne die Fotos des Bescheids und des von mir gemachten Fotos von dem Schild +Auto schicken.
-- Editier von fb471190-69 am 26.07.2017 22:33
Parken im eingeschränkten Halteverbot für Lkw als Pkw-Fahrer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Ich kann bei Bedarf gerne die Fotos des Bescheids und des von mir gemachten Fotos von dem Schild +Auto schicken.
Das wird wohl sinnvoll sein.
An wen soll ich die Bilder schicken? Am besten per PN bzw. Email-Adresse.
Hier im Forum kann man leider keine Bilder posten.
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An wen soll ich die Bilder schicken? Am besten per PN bzw. Email-Adresse.
Hier im Forum kann man leider keine Bilder posten.
Bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken...ZitatHier im Forum kann man leider keine Bilder posten. :
Das geht nicht. Ich nutze solche Dienste aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall. Auf diesen Bildern sind sehr sensible Daten drauf und die lädt man nicht einfach mal wo hoch. Bitte eine andere Lösung mir bereitstellen.
-- Editiert von fb471190-69 am 27.07.2017 19:25
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-- Editiert von fb471190-69 am 27.07.2017 19:27
Du kannst doch relevante Daten schwärzen... Oder was ist jetzt das Problem?
Dazu habe ich keine Möglichkeit mit einem Tablet.
ZitatAuf diesen Bildern sind sehr sensible Daten drauf und die lädt man nicht einfach mal wo hoch. :
Aber an eine unbekannte Anzahl von Usern versenden wollen ...
Poste halt nur das Bild vom der Beschilderung und tippe den Tatvorwurf ab.
Ernsthaft???ZitatDas geht nicht. Ich nutze solche Dienste aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall. Auf diesen Bildern sind sehr sensible Daten drauf und die lädt man nicht einfach mal wo hoch. Bitte eine andere Lösung. :
Hallo,
dann sag' uns einfach mal die genaue Bezeichung der Schilder (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2013).
Und am besten auch die Position, also wo stehen die Schilder und wo standest du (und "vor" und "hinter" sind sehr missverständliche Begriffe, bitte etwas genauer).
Stefan
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