Parken gegenüber Einfahrt

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Parken gegenüber Einfahrt

Hallo!

Es handelt sich um eine normale Anwohnerstrasse, also nicht sonderlich breit, ohne Park- und Halteverbot.

Wenn ein Auto gegenüber der Einfahrt parkt kann man zwar ganz gut reinfahren, aber nur sehr schwer rückwärts wieder rausfahren, da links (Fahrerseite) eine Mauer steht und meist rechts die Nachbarin auf ihrem Stellplatz steht, sodaß man nur gerade rausfahren kann.

Wer steht also stets und ständig direkt gegenüber dieser Einfahrt? Der Lebensgefährte meiner Nachbarin oder die Mieterin meiner Nachbarin, obwohl die Strasse durchaus mehr Parkmöglichkeiten bietet, aber natürlich der Weg zum Hauseingang dadurch "weiter" ist...;)

Auf meine Bitte, diesen Bereich frei zu halten (meistens fahre nur ich in die Garage bzw. nutze die Einfahrt) wurde erst verständnisvoll eingegangen, aber nachdem es kleinere Unstimmigkeiten bezüglich anderer Dinge gab, steht wieder einer dieser Fahrzeuge direkt gegenüber der Einfahrt.

Habe ich ein Recht, darauf zu bestehen, dass der Bereich gegenüber der Einfahrt frei zu halten ist?

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Du kannst durch die gemeinde Prüfen lassen, ob da wirklich nicht genug platz ist. Dann wird auf Deine Kosten gegenüber die Fläche als Sperrfläche markiert.

58x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hmmmmmmmmm.... Gute Idee.... Ich habe bisher davon abgesehen, weil die nämlich eigentlich sowieso kommen müssten zum Prüfen, da es vor dem Haus laut Bauplänen eigentlich 3 Stellplätze gibt und nicht nur 2, wobei der Zweite (meiner) nicht zu nutzen ist momentan, weil dort ein Baum steht... Soll die nächsten Wochen gefällt werden, etc.

Wenn also alle 3 Stellplätze verfügbar wären müssten schon mal 2 Autos nicht auf der Strasse parken... :grins:

Danke!

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na da schließe ich mich Lifeguard doch glatt an :grins:

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'aber nur sehr schwer rückwärts wieder rausfahren,'

Zweimaliges Rangieren wird noch zumutbar sein. Wenn Sie mit zweimaligen Rangieren nicht herausfahren können, halte ich ein Parken gegenüber der Einfahrt für unzulässig.

Könnten Sie rückwärts einparken um dann vorwärts auszufahren?

9x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

sieh mal und Nr. 3, Abs. 3, damit habe ich mein Gegenüber auch überzeugen können.


§ 12 StVO
Halten und Parken
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)



(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Beschleunigungsstreifen und auf Verzögerungsstreifen,

4. auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor und

5. auf Bahnübergängen und

6. soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist;

a) Haltverbot (Zeichen 283),

b) eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),

c) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe b, bb),

d) Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297),

e) Grenzmarkierung für Halteverbote (Zeichen 299),

f) rotes Dauerlicht (§ 37 Abs. 3),


7. bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden und

8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,

9. an Taxenständen (Zeichen 229).


(1a) Taxen ist das Halten verboten, wenn sie einen Fahrstreifen benutzen, der ihnen und den Linienomnibussen vorbehalten ist, ausgenommen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen.

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

5. (weggefallen)

6. vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,

b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,


7. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

8. soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

a) Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

b) Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

c) Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

d) Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

e) Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,


15x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, wenn ein Auto direkt gegenüber der Einfahrt parkt kann ich nicht rückwärts in die Garage fahren. Die Einfahrt ist sehr lang, und ich muss zudem etwas schräg in der Garage parken, weil auf meiner Seite die Hauswand etwas abgesetzt anfängt, ich also recht nah an die Mauer links ran fahren muss...

Ich muss mehrmals rangieren, wenn ich rückwärts raus fahre und komme nur haarscharf an dem geparkten Auto vorbei. Es lebe "Park Distance Control"...

"1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten"

Sie parken direkt an der Ecke... :augenroll:

23x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Für Sie relevant ist

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Und hierbei halte ich wie bereits geschildert ein zweimaliges rangieren (also zurück, vor, zurück, vor und dann direkt rückwärts herausfahren) für zumutbar. Sollten Sie mehr rangieren müssen ist das Parken gegenüber der Einfahrt m.E. unzulässig (Fahrbahn dann zu schmal).

Was verstehen Sie unter 'sie parken direkt an der Ecke'?

Zur Querstraße? Einmündung einer Straße?
Sollte dies der Fall sein ist das Parken ohnehin verboten.

13x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn du da Glück hast, und dort ne Kreuzung ist, dann kannst du die Stadt auffordern, ihr jedesmal ein Knöllchen zu verpassen.
Sag einfach, daß du durch das Parkende Fahrzeug nicht genug in den Kreuzungsbereich schauen kannst. Dann kommt hier noch eine "Behinderung" dazu, was sich bei dem Verwarngeld niederschlägt.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Von der Querstrasse parken sie nicht mal einen Meter entfernt, schon gar keine 5 Meter, also erübrigt sich die Frage wie oft ich rangieren muss. Wenn eines der Fahrzeuge direkt gegenüber steht UND auch noch der Stellplatz am Haus belegt ist kann ich nicht einschlagen, daher auch nicht rangieren. Es muss dann einer weg fahren.

Ich muss eh zur Stadt wegen meinem neuen Perso, und dann erwähne ich dieses Ärgernis mal..;)

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Habe meinen Führerschein zwar schon Ewigkeiten, aber das wußte ich noch aus dem Theorieunterricht - das man gegenüber von Einfahrten nur dann parken darf, wenn der ungehindert ausfahren kann.

19x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wer vorwärts gut reinfahren kann, aber rückwärts die gleiche Strecke nicht mehr rausfahren kann, der kann nicht fahren und sollte üben!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

13x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

So ein Unsinn!

Wenn ich vorwärts reinfahre und gegenüber ein Auto parkt habe ich einen völlig anderen Winkel. Rückwärts sieht es anders aus, weil ich wegen der Mauer nicht einschlagen kann.

Meist ist es so, dass kein Auto dort parkt, wenn ich reinfahre, aber wenn ich raus möchte hat sich in der Zwischenzeit einer von denen dort hingestellt. Ich unterstelle dabei nicht mal Absicht, nur Gedankenlosigkeit.

19x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ob vorwärts oder rückwärts: Der Lenkradeinschlag ist immer derselbe, kein Winkel verändert sich, eine Fahrspur gleicht der anderen, vorausgesetzt, auf der Straße hat sich durch parkende Autos nichts verändert.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

15x Hilfreiche Antwort

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