Ich bin 50 % Behindert und habe Bewegungsprobleme durch meine Behinderung. Ich parkte auf einen Behindertenparkplatz mit meinem Behindertenausweis am Fenster.
Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.
IST DAS RECHTENS?
Parken auf einen Behindertenparkplatz
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ist es: http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html
Hallo,
Selbst eine solche Kennzeichnung hätte nicht gereicht.Zitat:Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.
Und 50% ist jetzt ein Witz, oder? Wieso solltest du mit so einer Kleinigkeit auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen? Die sind regelmäßig für Rollstuhlfahrer, und da hat man wohl so gut wie immer 100%.
Stefan
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heißt de facto "nicht berechtigt"ZitatNun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin. :
jaZitatIST DAS RECHTENS? :
Zitat50 % Behindert :
50% Behinderung ist leider heute so gut wie nix wert... (Außer vielleicht beim Autokauf.. Da gibt's durchaus satte Rabatte )
Zitatparkte auf einen Behindertenparkplatz :
Wie war die Beschilderung an dem entsprechenden Parkplatz?
Ich empfehle mich.
ZitatHallo, :
Zitat:Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.Selbst eine solche Kennzeichnung hätte nicht gereicht.
Und 50% ist jetzt ein Witz, oder? Wieso solltest du mit so einer Kleinigkeit auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen? Die sind regelmäßig für Rollstuhlfahrer, und da hat man wohl so gut wie immer 100%.
Stefan
Du bist nicht behindert oder? Sei dankbar
Diese Parkplätze sind für z.B. schwer gehbehinderte Personen. Du gehörst nicht zu diesen, sonst hättest du einen entsprechenden Ausweis.
Du hast also verbotenerweise dort geparkt.
-- Editiert von micbu am 20.05.2016 16:11
Die Parkplätze sind ausschließlich für den Personenkreis, die vom Amt den blauen EU-Parkausweis erhalten haben.
Es ist NICHT ausreichend, einen Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzscheibe zu legen - das kann zum abschleppen des Fahrzeuges führen.
Leider ist der Irrtum sehr verbreitet, das man mit einen Schwerbehindertenausweis auf ausgeschilderte Rollstuhlfahrerplätze stehen darf.
Einen Behindertenausweis erhalten ja heutzutage schon welche, die nur kurz husten oder zucken... - bevor eine Lawine losgetreten wird - ja, ich habe selbst solch einen zweifarbigen Ausweis mit 80 % einigen Merkzeichen drauf. Jedoch keinen Parkausweis und daher nutze ich die ganz stinknormalen Parkplätze.
Und jetzt?
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