Parken auf einen Behindertenparkplatz

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
wolfganghessmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken auf einen Behindertenparkplatz

Ich bin 50 % Behindert und habe Bewegungsprobleme durch meine Behinderung. Ich parkte auf einen Behindertenparkplatz mit meinem Behindertenausweis am Fenster.
Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.
IST DAS RECHTENS?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist es: http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.
Selbst eine solche Kennzeichnung hätte nicht gereicht.

Und 50% ist jetzt ein Witz, oder? Wieso solltest du mit so einer Kleinigkeit auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen? Die sind regelmäßig für Rollstuhlfahrer, und da hat man wohl so gut wie immer 100%.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von wolfganghessmann):
Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.
heißt de facto "nicht berechtigt"

Zitat (von wolfganghessmann):
IST DAS RECHTENS?
ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von wolfganghessmann):
50 % Behindert


50% Behinderung ist leider heute so gut wie nix wert... (Außer vielleicht beim Autokauf.. Da gibt's durchaus satte Rabatte :) )

Zitat (von wolfganghessmann):
parkte auf einen Behindertenparkplatz

Wie war die Beschilderung an dem entsprechenden Parkplatz?

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolfganghessmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:Nun bekam ich eine Knölle weil ich nicht gesondert als Gehbehindert in diesem Ausweis gekennzeichnet bin.Selbst eine solche Kennzeichnung hätte nicht gereicht.
Und 50% ist jetzt ein Witz, oder? Wieso solltest du mit so einer Kleinigkeit auf Behindertenparkplätzen stehen dürfen? Die sind regelmäßig für Rollstuhlfahrer, und da hat man wohl so gut wie immer 100%.
Stefan

Du bist nicht behindert oder? Sei dankbar

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Diese Parkplätze sind für z.B. schwer gehbehinderte Personen. Du gehörst nicht zu diesen, sonst hättest du einen entsprechenden Ausweis.
Du hast also verbotenerweise dort geparkt.

-- Editiert von micbu am 20.05.2016 16:11

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
aheka
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Parkplätze sind ausschließlich für den Personenkreis, die vom Amt den blauen EU-Parkausweis erhalten haben.
Es ist NICHT ausreichend, einen Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzscheibe zu legen - das kann zum abschleppen des Fahrzeuges führen.
Leider ist der Irrtum sehr verbreitet, das man mit einen Schwerbehindertenausweis auf ausgeschilderte Rollstuhlfahrerplätze stehen darf.
Einen Behindertenausweis erhalten ja heutzutage schon welche, die nur kurz husten oder zucken... - bevor eine Lawine losgetreten wird - ja, ich habe selbst solch einen zweifarbigen Ausweis mit 80 % einigen Merkzeichen drauf. Jedoch keinen Parkausweis und daher nutze ich die ganz stinknormalen Parkplätze.

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