Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Bei uns in der Strasse sind auf der einen Seite auf der Fahrbahn Parktaschen aufgemalt.
Auf der anderen Seite ein verbreiterter Gehweg, auf dem schon seit Jahren Autos parken.
Auch vor dem Haus nebenan ist solch ein verbreiterter Bürgersteig mit Platz für 2 Autos.
Das Haus selbst hat einen Vorgarten und ist eingezäumt. Es wird also keine Einfahrt oder so behindert.
Nun sind neue Eigentümer eingezogen und behaupten, das Grundstück einschl. Bürgersteig würde zu dem Grundstück gehören und wir dürften da nicht mehr parken.
Es ist aber nicht ersichtlich, dass der Bürgersteig Privateigentum ist.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ein Anruf beim Ordnungsamt hat nur die Info gebracht, dass öffentliche Parkplätze gekennzeichnet sein müssen...
Danke und Grüße!
-----------------
""
Parken auf breitem Gehweg ohne Kennzeichnung
16. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2014 | 15:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf breitem Gehweg ohne Kennzeichnung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. April 2014 | 15:31
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
quote:
Auf der anderen Seite ein verbreiterter Gehweg, auf dem schon seit Jahren Autos parken.
Man geht hier von einem allgemein bekannten Irrtum aus.
Wenn das Parken auf dem Gehweg nicht ausdrücklich durch Beschilderung erlaubt ist, so ist es grundsätzlich verboten, egal wie breit der Gehweg ist und auch egal, ob dort seit vielen Jahren verbotswidrig geparkt wird.
Zitat:Nun sind neue Eigentümer eingezogen und behaupten, das Grundstück einschl. Bürgersteig würde zu dem Grundstück gehören und wir dürften da nicht mehr parken.
Es ist aber nicht ersichtlich, dass der Bürgersteig Privateigentum ist.
Wie ist hier die Rechtslage?
Das kann man auch nicht erkennen, ersichtlich ist dies nur, wenn man Einsicht in die Katasterunterlagen beim Katasteramt nimmt und sich dort die Grundstücksgrenzen ansieht.
-----------------
""
-- Editiert meri am 16.04.2014 15:34
Und jetzt?
Schon
268.318
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten