Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364975
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » WEG » Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage

Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

600 Aufrufe

Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage

hab hier ja schon einen Beitrag laufen zwecks Rolltor.....eine weitere Sache:

wir haben in unserer TG 14 Stellplätze, drei davon sind ohne Dach....und sind sehr sehr eng, einer davon gehört mir....auf der linken Seite hat unsere Nachbarin, die unter anderem ein illegales Rolltor an ihrem Einzelstellplatz hat, ebenfalls ihren Parkplatz, dieser ist 3,40 m breit. Seit letztem Jahr habe ich mit meinem Auto hinter meinem Aussenstellplatz geparkt, ganz eng an der Wand, damit die beiden anderen, die auf die Außenstellplätze fahren, aussteigen können. Denn wenn wir alle drei auf den Außenstellplatz fahren, kann keiner mehr aussteigen und wir haben wirklich keine großen Autos. Ich stand seit letztem Jahr August so, bis sich nun die Nachbarin darüber beklagt hat, sie könne nicht in Ihre Garage einparken....Fakt ist, die gute Frau hat selbst, wenn ich mit meinem Auto hinter meinem Stellplatz an der Wand stehe, noch 6 Meter Platz zum rangieren, wir anderen haben alle weniger. Mein Mann ist dann vor ein paar Wochen mal mit in die TG, weil wir erst mit der Nachbarin vereinbarten, dass ich mich anders hinstelle. Ich bin dann weiter vorgefahren. Die Nachbarin kam auch in ihren Stellplatz rein und dann war das Thema erst erledigt. Zwei Wochen später ging es dann los, sie würde doch nicht in ihren Stellplatz kommen bzw. müsste 4-5 mal einschlagen (wir anderen müssen das auch). Die Garage hat sie unter anderem mit Holz zugemüllt, sodass sie ihren Stellplatz um gut 1 Meter verengt.....Wir hatten letztes Wochenende einen Termin mit der Hausverwaltung und allen beteiligten, die ALLE nicht verstehen können, dass unsere Nachbarin nicht in den Stellplatz reinkommt....Da die Nachbarin aber mit sich nicht reden lässt und drauf plädiert, dass auf der Fahrfläche niemand parken darf, hat unsere Hausverwalterin das auch gleich bestätigt.....Wir haben uns nun alle im Internet erkundigt, da wir so alle drei nicht parken können und es für keinen ersichtlich ist, dass wir die Nachbarin behindern, wenn ich hinter meinem Stellplatz an der Wand parke....wir haben im Internet nun dirverse Urteile gelesen, dass ein Parken auf Gemeinschaftseigentum durchaus zulässig ist. In unserer Teilungserklärung ist auch keine Sonderregelung drin........Da die Hausverwalterin aber hinter der Nachbarin steht, weil diese auch die Kasse für unser WEG macht, verbietet sie mir nun das Parken hinter meinem Stellplatz und meinte noch , dass das unser Problem sei, wenn wir nicht aussteigen können. Wir alle sehen dass aber ein bisschen anders. Zudem meinte die Hausverwalterin dann, weil alle einstimmig sagten, dass wir hier klagen, dass wir hier auch nicht klagen brauchen, da hier jeder Richter gegen das Parken auf der Gemeinschaftsfläche wäre und das wäre rausgeschmissenes Geld....Wie sieht das aber aus? ich habe nun auch im Internet schon Urteile gelesen, wo es um das selbe ging wie bei uns jetzt und die Personen, die auf der Gemeinschaftsfläche parkten, auch gerichtlich dort stehen bleiben durften. Unsere Nachbarin ist zu keinem Kompromiss bereit, gilt auch in der Nachbarschaft als sehr unbeliebt. Und wir können jetzt nicht mehr parken, obwohl jeder nunmal auch auf seinen Parkplatz möchte. Ein anderer Nachbar hat sie vor kurzem einparken sehen, als ich noch mit meinem Auto unter dem Dach hinter meinem Stellplatz stand, und das hat wohl ohne große Schwierigkeiten geklappt....würde sie ihre Garage nicht mit ihrer Holzlagerung verengen, hätte sie es noch leichter...

Alle Eigentümer sind zudem dafür, dass ich dort weiterhin stehe, nur die Nachbarin eben nicht. Die Hausverwalterin meinte auch, dass hier alle dafür sein müssten, dass ich das durchkriege, sobald eine Person dagegen ist, hab ich Pech gehabt.


-- Editiert Kaja0704 am 29.06.2012 10:13

-- Editiert Kaja0704 am 29.06.2012 10:20


von Kaja0704 am 29.06.2012 09:51
Status: Praktikant (19 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage
Hallo
Das ist eine verzwickte Situation.
Die Gemeinschaftsfläche gehört allen.
Vielleicht wird die Fläche zum rangieren dann größer wenn der Holzberg nicht mehr vorhanden ist.

-----------------
"Besserwisserei zerstört jede Diskussion"


von ichweissnich am 29.06.2012 19:10
Status: Legende (408 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage
Ich bin mir nicht sicher, ob das Holzlagern in einer Tiefgarage erlaubt ist,wegen der Brandgefahr?

-----------------
" "


von sonyman am 30.06.2012 10:02
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage
Kaminkehrer fragen.

-----------------
""


von werner_r am 30.06.2012 11:13
Status: Unsterblich (1918 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 68 User(n) bewertet)

>Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage
Hallo,
habt Ihr denn keine Garagenordnung? Wenn nein, einfach eine mit einfacher Mehrheit beschließen und da rein, was in der Garage lagern darf, auf jeden Fall mit Sicherheit keine Holzvorräte. Zwecks Gemeinschaftsfläche muß ich der HV recht geben.

-----------------
""


von yunglo am 30.06.2012 14:21
Status: Senior (185 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Parken auf Gemeinschaftsfläche in Tiefgarage
Das Holzthema wurde hierhttp://www.123recht.net/Rolltor-Tiefgarage-__f371067.html schon erschöpfend behandelt, genau wie das illegale Rolltor am Einzelstellplatz.



Parken kannst du auf deinem Stellplatz.

Auf der Gemeinschaftsfläche zu parken ohne das es irgendwo (Parkordnung, etc) erlaubt wäre, ist nicht durchsetzbar.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.06.2012 19:37
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Parken   Gemeinschaftsfläche   Tiefgarage  
Ähnliche Themen im www.123recht.net Leserforum:

123recht.net ist Rechtspartner von:

364975
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110046
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online