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Pariser Gericht erlaubt Armenspeisung mit Schweinefleisch-Suppe - 1/1
AFP vom 03.01.2007   |   2644 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Pariser Gericht erlaubt Armenspeisung mit Schweinefleisch-Suppe

Bürgermeister fordert Berufung gegen rechtsextreme Aktion

In Paris hat ein Verwaltungsgericht Armenspeisungen rechtsextremer Gruppen mit Schweinefleisch-Suppe erlaubt. Der Pariser Bürgermeister Bertrand Delanoë zeigte sich am Dienstagabend empört über die Entscheidung, die bereits am 22. Dezember gefallen sei. Die Aktion verfolge mit der Ausgrenzung von Juden und Moslems ein "klar diskriminierendes Ziel", weil diese aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen dürfen. Die Initiative trage damit einen "fremdenfeindlichem Geruch". Delanoë forderte den Polizeipräfekten von Paris auf, gegen das Urteil vor dem Staatsrat als höchstem Verwaltungsgericht in Berufung zu gehen.

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Armenspeisung   Suppe   Schweinefleisch   rechtsextrem  

Delanoë zeigte sich zuversichtlich, dass der Staatsrat wie Verwaltungsgerichte in anderen Städten "eine andere Interpretation der republikanischen Grundsätze" geben werde. "Jede Form der Diskriminierung, des Rassismus und des Antisemitismus muss bekämpft werden", sagte der sozialistische Politiker. Die Pariser Polizeipräfektur hatte im Februar 2006 eine Ausgabe von Schweinefleisch-Suppe einer rechtsextremen Gruppe verboten; diese hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen. Im Januar war auch ein Straßburg eine ähnliche Aktion der Gruppe "Elsass Solidarität" von der Polizei unterbunden worden.

3. Januar 2007 - 10.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007



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