Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 
Papier: Verfassungsgericht erschwert Terrorabwehr nicht - 1/1
AFP vom 24.12.2008   |   1560 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Papier: Verfassungsgericht erschwert Terrorabwehr nicht

Gerichtspräsident für Schutz der Freiheitsrechte

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Karlsruher Richter erschwerten einen wirksamen Schutz vor terroristischen Anschlägen. "Ich glaube nicht, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber das notwendige Instrumentarium zur wirksamen Terrorbekämpfung genommen hat", sagte Papier dem "Hamburger Abendblatt". Bei schwerwiegenden Gefährdungen dürfe der Staat handeln und Grundrechte beschränken. "Allerdings ist es der gesetzliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, zu prüfen, ob Sicherheitsgesetze etwa die Menschenwürde verletzen."

Mehr zum Thema:
Terror   Terrorabwehr   Bundesverfassungsgericht  

Die Richter hätten auch zu prüfen, ob Eingriffe des Gesetzgebers in die Freiheitssphäre des Bürgers verhältnismäßig seien, sagte Papier. "Man darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Man darf auch nicht ins Blaue hinein ermitteln und dabei in Grundrechte vieler Unbeteiligter eingreifen."

Der Präsident erinnerte daran, dass Karlsruhe "in letzter Zeit wichtige sicherheitspolitische Regelungen für verfassungswidrig erklärt" habe. "Insbesondere haben wir aus dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit den grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet." Das Grundgesetz garantiere auch in diesem Zusammenhang "einen Kernbereich privater Lebensgestaltung".

24. Dezember 2008 - 11.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94186
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Anton Brummer
Brummer
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Vertragsrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal