
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Karlsruher Richter erschwerten einen wirksamen Schutz vor terroristischen Anschlägen. "Ich glaube nicht, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber das notwendige Instrumentarium zur wirksamen Terrorbekämpfung genommen hat", sagte Papier dem "Hamburger Abendblatt". Bei schwerwiegenden Gefährdungen dürfe der Staat handeln und Grundrechte beschränken. "Allerdings ist es der gesetzliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, zu prüfen, ob Sicherheitsgesetze etwa die Menschenwürde verletzen."
Die Richter hätten auch zu prüfen, ob Eingriffe des Gesetzgebers in die Freiheitssphäre des Bürgers verhältnismäßig seien, sagte Papier. "Man darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Man darf auch nicht ins Blaue hinein ermitteln und dabei in Grundrechte vieler Unbeteiligter eingreifen."
Der Präsident erinnerte daran, dass Karlsruhe "in letzter Zeit wichtige sicherheitspolitische Regelungen für verfassungswidrig erklärt" habe. "Insbesondere haben wir aus dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit den grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet." Das Grundgesetz garantiere auch in diesem Zusammenhang "einen Kernbereich privater Lebensgestaltung".
24. Dezember 2008 - 11.25 Uhr
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