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Paketinhalt

Hallo,

wir haben über das Internet eine PSP verkauft.
Diese wurde als Paket verschickt und ist heute dem Käufer zugestellt worden.

Jetzt sagt mir der Käufer per Email das zwar ein Paket angekommen ist aber der Inhalt keine PSP war sondern etwas ganz anderes.

Jetzt meine Frage:
Bin ich als Verkäufer und Absender noch in der Nachweispflicht was ich in das Paket gepackt habe und wenn ja wie sollte ich das überhaupt beweisen?

Befürchte das mich da eher jemand übers Ohr ziehen möchte und das Geld zurück will und die PSP zusätzliche.
Denn vertauscht wurde von mir der Inhalt definitiv nicht.

Wer ist da wie im Recht und Nachweispflicht?

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet wie das rechtlich aussieht.
Vielen Dank!



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von Maunzerle0815 am 05.07.2011 13:47
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Paketinhalt
Hallo,

also als Versender musst du auch schon irgendwie belegen können, dass du die Sachen eingepackt hast. Interessant wäre mal das Gewicht des Paketes bei Übergabe an Empfänger zum Vergleich zum Absenden, auf deinem Sendebeleg steht das Gewicht. Bei einem Nachforschungsauftrag kann auch nachgesehen werden, welches Gewicht das Paket bei den Ganzen Scans noch hatte.

Teile das evtl mal deinem Kufer mit und sage ihm, dass du im gleichen Zuge auch Anzeige gegen unbekannt erstatten wirs. Und dann schau mal auf dessen Reaktion! Und du kannst ihm auch noch sagen, bei Privatverkäufen trägt der Empfänger das Versandrisiko...

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von lesen-denken-handeln am 05.07.2011 16:14
Status: Unsterblich (1238 Beiträge)
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>Paketinhalt
quote:
Bin ich als Verkäufer und Absender noch in der Nachweispflicht was ich in das Paket gepackt habe

Ja.

quote:
und wenn ja wie sollte ich das überhaupt beweisen?

Etwa durch einen Zeugen beim Verpacken und Aufgeben.

quote:
bei Privatverkäufen trägt der Empfänger das Versandrisiko

Wenn der VK beweisen kann, genau den Inhalt auf die Reise geschickt zu haben, ist der Rest das Problem des K.

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von Snoop Pooper Scoop am 06.07.2011 14:24
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Paketinhalt bei Tranport verloren
Hey,
ich hab da mal ne Frage. Ich hab in den Staaten ein Päckchen für 2000euro bestellt. Nun kam das Paket an un über die hälfte des Inhaltes hat gefehlt (wert von ca 1500euro) weill das Paket an der Seite aufging und vom Paketdienst ganz Oberflächlich wieder zugeklebt wurde...
Nun kommt heut jemand von dem Paketunternehmen und holt das beschädigte Paket ab um es zu untersuchen...
Meine frage wer haftet dafür?


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von MoniMops am 28.12.2011 09:56
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Paketinhalt
quote:
wer haftet dafür?

Zunächst mal müßte man prüfen, welches Recht hier zur Anwendung kommt - deutsches Kaufrecht oder US-amerikanisches.

Beim deutschen Kaufrecht wäre - ich gehe mal davon aus, du meinst, du hast bei einem Gewerblichen bestellt - der VK komplett verantwortlich.

Nutzt dir natürlich in der Praxis wieder wenig, wenn der VK sich stur stellt - willst du in den USA klagen?

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von PerryRhodan am 28.12.2011 10:47
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Paketinhalt
quote:
Meine frage wer haftet dafür?

Mit etwas Glück der Verkäufer oder der Paketdienst freiwillig.
Mit etwas Pech niemand.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.12.2011 22:33
Status: Tao (17168 Beiträge)
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