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Paketdienst

Hallo,
folgendes ist passiert: Ein Subunternehmer des Paketdienstes DPD hat mir zwei Autoreifen geliefert.
Dies tat er, indem er die beiden Reifen über unser Einfahrtstor warf. Die beiden Reifen rollten unsere Einfahrt herunter und machten dabei eine von 4 Gartenlampen kaputt.
Der Chef des Subunternehmers verwies auf den Fahrer und nahm sich der Sache nicht an. Morgen will der Fahrer zu mir kommen und die Sache "klären", was immer das auch heißen mag...

Unsere Nachbarin sah das alles. Bei seinem Chef gab der Fahrer an, dass unsere Nachbarn für das Paket unterschrieben hätten, was allerdings meine Nachbarn verneinen.

1. Muss der Fahrer, obwohl nur die eine Lampe kaputt ist, nun alle vier Gartenlampen ersetzen, da sie alle von der gleichen Art sind und auch nicht mehr wieder zu beschaffen sind?

2. Muss nicht der Chef/der Subunternehmer für so etwas eine Versicherung haben?

3. Ist der DPD als Lieferant dafür zuständig?

Über Antworten würde ich mich freuen!

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-- Editiert am 25.05.2011 22:38


von Benno79 am 25.05.2011 22:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Paketdienst
quote:
Muss der Fahrer, obwohl nur die eine Lampe kaputt ist, nun alle vier Gartenlampen ersetzen, da sie alle von der gleichen Art sind und auch nicht mehr wieder zu beschaffen sind?

Fraglich. Es kommt darauf an, wie wichtig man im Einzelfall den "optischen Eindruck" wertet.

Ich sage ja immer, wenn der Horst ein Fenster von Schloß Boughthington Castle beschädigt und wegen der Optik müssen nun alle 378 Fenster ausgetauscht werden, könnte schon mal jemand sagen, das sei unverhältnismäßig.

quote:
Muss nicht der Chef/der Subunternehmer für so etwas eine Versicherung haben?

Nein, eine Versicherungspflicht gibt es da nicht. Wenn der Unternehmer keine hat, muß er halt selbst zahlen.

quote:
Ist der DPD als Lieferant dafür zuständig?

Grundsätzlich haftet ein Unternehmer für seine Erfüllungsgehilfen. Deswegen kann dir ja auch die Werkstatt nicht sagen "Sorry, der Lehrling hat Ihren Maybach geschrottet, leider hat er kein Geld, Ihr Problem".

Anders kann es aussehen, wenn der Erfüllungsgehilfe vorsätzlich gehandelt hat; davon ist hier aber ja nicht auszugehen.

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von Snoop Pooper Scoop am 26.05.2011 12:39
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