Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
katja274
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt

Hallo

Habe eine Frage.
Habe zum erstenmal in den USA etwas bestellt.Mir wurde gesagt das es sich um Originale handelt ( Handtasche bekannter Markenfirma). Jetzt sehe ich anhand der Sendungsnummer das mein Packet aus China gekommen ist und vom Zoll in Frankfurt beschlagnahmt wurde.
Habe daraufhin mich im Internet umgeschaut und bin nun zu dem Schluß gekommen das es wohl doch eine Fälschung ist. Jetzt hab ich das Problem.
Hätte ich vorher gewust das es eine Fälschung ist hätte ich es nicht bestellt. Jetzt habe ich die Totale Panik das ich mich strafbar gemacht habe. Klar weiß ich da unwissenheit keine Entschuldigung ist aber ich habe noch nie irgendetwas verbotenes getan.
Was kann mir passieren? Kann ich das Packet zurückschicken lassen ? Haben die das Packet aufgemacht ?
Ich weiß nicht weiter.



-- Editiert von Moderator am 24.07.2014 15:11

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8 Antworten
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#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Erst einmal: Immer langsam - Wenn ihre Angaben so stimmen, stehen Sie noch nicht mit einem Bein im Gefängnis (auch sonst nicht). :sweat:

Zitat: Mir wurde gesagt das es sich um Originale handelt ( Handtasche bekannter Markenfirma).

Vielleicht haben Sie noch Ausdrucke der Bestellung bzw. des Angebotes. Dann könnten Sie das ja belegen.

Zitat: Was kann mir passieren? Kann ich das Packet zurückschicken lassen ? Haben die das Packet aufgemacht ?

Wenn Sie über den Artikelstandort getäuscht wurden und wirklich Originale kaufen wollten, passiert vermutlich wenig. Insbesondere wenn Sie dies belegen können.
Das Paket wurde vermutlich noch nicht kontrolliert. Die Sendungsverfolgung dürfte Ihnen nur gesagt haben, dass das Paket beim Zoll liegt. Das ist, da es sich um eine Einfuhr aus einem Drittland handelt, normal. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass in der elektronischen Sendungsverfolgung ein Vermerk "Beschlagnahmt vom Zoll" steht. Lesen Sie doch bitte noch einmal genau nach.
Allerdings werden Sie in den nächsten Tagen eine Karte vom Zollamt bekommen. Dort werden Sie darüber informiert, dass eine Sendung für Sie bereitliegt. Auch werden Sie aufgefordert werden, alle nötigen Belege wie z.B. Rechnungen, Bestellausdrucke etc, mitzubringen.
Das Paket wird normalerweise erst in Ihrem Beisein geöffnet. Sie haben dann noch die Möglichkeit die Ware vernichten zu lassen oder ggf. zurückzusenden.
Allerdings müssen Sie sich dann selbst um die Rückforderung ihres Geldes kümmern.
Sollte alles in Ordnung sein, müssen Sie lediglich die fälligen Einfuhrabgaben zahlen und können ihre Handtasche mitnehmen.

Auch wenn meine Ausführungen nur auf Erfahrungswerten basieren und keine rechtliche Würdigung darstellen hoffe ich, Ihnen etwas geholfen zu haben.

Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

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"Louis Cypher"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bumopran
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe mir mehrere Artikel ( 2 T-Shirts , 1 Langarmshirt , 2 paar Schuhe und ein anderes Paar Schuhe) in China bei einem Online-Shop bestellt. Die Bestellungen wurden bei 4 verschiedenen Händlern getätigt. Wie (wohl) üblich wurde die gesamte Summe auf das Konto von diesem Online-Shop gebucht (Käuferschutz - Geld wird erst freigegeben wenn ich mit der Ware zufrieden bin). An keinem Paket war außen eine Rechnung vom jeweiligen Verkäufer angebracht(wie ich hinterher bemerkte). Als erstes kam das Paket mit den 2 Paar Schuhen, welches ich natürlich wegen fehlender Rechnung beim Zoll abholen dürfte. Der Zollmann legte das Paket auf den Tisch und meinte ich müsse es öffnen, da außen keine Rechnung dran war. Da ich vorher noch nie dort bestellt hatte (und auch nicht bei einem anderen Online-Shop im Ausland) dachte ich natürlich, dass die Rechnung dann im Paket liegen würde. Während ich vorsichtig das Paket seitlich mit der Schere öffnete, fragte ich den Herren ob denn da nichts drauf stand (denn das Paket lag mit dem Adressenaufkleber von mir abgewandt). Er schaute und meinte : " Nein , nur ihre Adresse". Ich machte also die Verpackung oben ab und öffnete zugleich den Karton. Sofort nahm mir der Zollbeamte das Paket aus den Händen mit der Bemerkung :"Französische Schuhe aus China , na die werden sie wohl nicht bekommen. Die bleiben erstmal hier." Das Paket wurde nicht komplett ausgepackt und ich sah außer dem geöffneten Karton nichts mehr. Er füllte einen Zettel aus den er mir gab (das 2 paar DamenPumps einbehalten wurden) und meinte ich bekomme Post. 2 Tage später kam ein Brief mit der Überschrift : Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung. Was mich aber verwunderte war, dass als erstes bei Verdachtsmoment stand : geschäftlicher Verkehr. Ich suchte mich im Internet durch was man darunter genau verstehe. Da ich diese Artikel für mich privat bestellt habe (sie also in MEINEN Kleiderschrank wandern sollten) und nicht vor hatte diese zu verkaufen - nahm ich an es würde sich um eine Verwechslung handeln. Ich muss noch bemerken, dass es sich bei diesen beiden Paaren in einem Paket um das gleiche Modell handelte (es war aber eine Aktion welche nur 5 Tage lief und eine bestimmte Stückzahl im Angebot). Ich habe aber schon öfter von einem Modell (egal ob T-Shirt, Schuhe oder Tasche) mehr als 1 gekauft, weil ich mich ärgere wenn es ramponiert ist und ich es nicht nachgekauft bekomme. So weiter: da ich nicht sofort Zeit hatte wartete ich zwei Tage und in der Zwischenzeit kamen auch die drei anderen Nachrichten mit Paketnummern. Ich ging also zum Zoll und legte (dieses mal eine Dame)und gab ihr die drei Zettel und meine ausgedruckten Bestellscheine + meine Kartenabrechnung. Erklärte ihr warum nur "eine Summe" und nicht vier abgebucht wurden und gut war. Die Pakete mussten geöffnet werden , sie schaute sich die Teile an und ich musste für einen Artikel Mehrwertsteuern zahlen. Dann zeigte ich ihr meinen Brief und meinte, dass da wohl ein Fehler unterlaufen sei bei der Angabe : geschäftlicher Verkehr. Darauf antwortete sie mir es ginge um die Marke. Ich sagte , dass es doch erst einmal darum ginge zu klären, ob ich im privaten oder im geschäftlichen Verkehr "gehandelt" (im Sinne von etwas tun)hätte. Darauf kam erst 3x wieder die Antwort das es um die Marke ginge und danach von Ihr die Antwort : "Das müssen sie mit dem Herren klären der diesen Fall angefangen hat und der ist nächste Woche wieder da".Ich meinte dann zu ihr: "Soll das jetzt bedeuten, das der Rechtsinhaber dieser Marke angeordnet hat jeden der auch nur ein Teil bestellt egal ob privat oder nicht gleich als "geschäftlich" eingeordnet wird?" und sie meinte : "Nein , ach klären sie das bitte mit dem Herren".
Okay also wartete ich. In der nächsten Woche ging ich sofort gegen Abend zum Zollamt. Ich klopfte an der Tür und der besagte Herr öffnete. Er sagte : "Sie müssen bitte warten ich habe hier jemanden oder sie sagen oben Bescheid." Ich antwortete ihm nett, dass ich letzte Woche schon da war und die Mitarbeiterin meinte ich müsse es mit ihm klären. Er antwortete darauf etwas barscher : "Na das kann ich mir denken" . Ich nehme an er hatte mich gleich erkannt. Ich setzte mich also auf einen Stuhl vor dem Zimmer und wartete. Der Herr war alleine im Zimmer und fertigte für eine Dame mehrere Pakete ab. Es dauerte auch etwas . Kurz bevor die Dame fertig war (was man durch das geöffnete Fenster ja mitbekam) rief er über das Telefon "Verstärkung". Ich wunderte mich etwas , warum er bei mir unbedingt eine Kollegin( welche übrigens auch am ersten Tag bei war) dazu rief und die Dame vor mir alleine abfertigte. Ich ging also nett rein und merkte sofort das der Herr schon etwas aggressiv auf mich reagierte. "Ich habe Post von wegen dem Paket bekommen und um mich zu der Sache zu äußer muss ich erstmal die Sache "Marke, geschäftlicher Verkehr liegt vor" klären". Dann fingen die Diskussionen an : es ginge doch um die Marke und was ich denn von ihm wolle und die Marke die Marke die Marke und was das eine mit dem anderen zu tun hätte. Ich erklärte ihm freundlich, dass ich jetzt eine Woche Intensiv-Internet hinter mir habe und das ich gelesen habe (auch Antworten von Anwälten), das es einen Unterschied gibt zwischen dem privaten Verkehr und dem geschäftlichen Verkehr , dass es sich beim zweiten um Personen handelt, welche die gekaufte Ware wieder veräußern will (also auch mehrere Importe , bzw Stückzahlen) und vor allem der Rechtsweg sich auch unterscheidet. Ich kann doch nicht für zwei Paar Schuhe welche ich für mich privat gekauft habe und bei denen in der Artikelbeschreibung noch nicht einmal der Name der besagten Firma fiel - ich kann doch nicht genau so bestraft werden wie jemand der wöchentlich hunderte von Artikel ordert um sie dann zu verkaufen. Außerdem greift das MarkenG §143 und §145 nur im "geschäftlichen Verkehr" genauso wie die dann folgende Klage und Unterlassungserklärung durch den Rechtsvertreter. Das Markengesetzt bezweckt ja nicht Käufe für den privaten Gebrauch in Strafbarkeit zu ziehen, was auch dadurch zum ausdruck kommt, dass der Zoll bei persönlicher Einfuhr, z.B. Flughafen, eine Ermessensentscheidungtreffen und dem Käufer die Plagiate belassen darf. (Dieses hatte ich hier gelesen und auswendig gelernt, danke an Herrn Wilking der dieses hier mal als Antwort hinterlassen hatte . ich hoffe ich habe es richtig wiedergegeben (und ich hoffe ich dürfte das überhaupt)). Es herschte kurze Zeit Stille,und dann wurde der Herr Zollbeamte noch lauter und pampte mich an :"Wir sind hier bei Postpaketen !" Und die Zolldame lenkte ein (die merkte wohl, dass der Herr langsam erregt war):" Sie haben die Ware von einem Händler gekauft und somit ist es geschäftlicher Verkehr, weil Geld geflossen ist. Es hat doch keiner privat die Dinger hergestellt sondern eine Firma. Wenn ich bei Otto bestelle ist es auch im geschäftlichen Verkehr." Hääää? Ich sagte, dass ja die meisten Dinge nicht privat hergestellt werden würden und dementsprechend ja alles mal von einer Firma/Händler verkauft werden würde. Ich will doch damit nicht handeln, ich will sie für mich ganz persönlich. Dann würden ja alle Menschen die etwas bei einem Händler kaufen im geschäftlichen Verkehr handeln. Das kann doch aber nicht richtig sein. Die Dame meinte : " Doch ! Ein privater Verkehr ist es NUR wenn mir eine Privatperson etwas schenkt. Sobald ich etwas von einem Händler kaufe/bestelle läuft es unter "geschäftlicher Verkehr" egal ob für privat oder nicht.Ich könne aber Widerspruch gegen dieses stellen und am besten ich setzte mich mit dem Anwalt welcher der Rechtsinhaber ist in Verbindung und frage den. Er gab mir dann die Adresse.
Ich fragte dann (immer noch nett) ob denn da nichts im Paket gewesen sei? Ein Zertifikat oder so , denn vielleicht handelte es sich ja um eine Überproduktion oder zweite Wahl - ich weiß ja nicht wo die Dinger produziert werden - rief die Dame von ihrem Schreibtischstuhl : "Gefälscht, alles gefälscht!" und der Zollmann schmiss mir ein lautes Lachen entgegen. Dann schaute ich die Zolldame an und sagte zu ihr : „ Ich weiß das diese Firma auf der „schwarzen Liste" des Zoll`s steht und das es manche Firmen gibt, welche einen extra Antrag gestelltb hätten jedes Plagiat einzuziehen und das es aber auch Firmen gibt, welche eine „stillschweigende dauerhafte Freigrenze" bei privatem Verkehr hätten (hatte ich im Internet gelesen und hoffe es stimmt auch) und es könnte doch sein..... „ . Weiter kam ich nicht, denn (jetzt wurde auch die Zolldame etwas lauter) da viel sie mir in Wort : „ Ach und die Liste haben sie , ja ??? Die können sie garnicht haben !!! Wo haben sie die denn gelesen ?!? Sie glauben wohl alles was im Internet und in irgendwelchen Foren steht !"
Als ich dann (noch die Frechheit besaß) zu fragen, ob ich selber mal in das Paket schauen dürfte, meinte der Herr nein kommen sie morgen wieder. Ich fragte : "Nur um in das Paket zu schauen ? Es ist doch erst 35 nach 19.00 Uhr und bis 20.00 Uhr offen". Er wurde laut und sagte: "Ja meinen sie denn ich habe nicht anderes mehr zu tun ? was wollen sie denn das haben sie doch schon am ersten Tag !" Ich sagte: " Nein , da wurde es mir sofort abgenommen". Seine Antwort : " Na so einfach machen wir es uns ja auch nicht". Die Dame am Schreibtisch meinte dann genervt er solle mir das Paket geben. Tat er nicht - es wurde auf dem Schreibtisch gestellt und sie gab mir einen Schuh.

Meine Frage nun: Wenn ich als Privatperson bei einem Händler 2 Artikel bestelle, läuft das unter "geschäftlicher Verkehr" weil der Verkäufer ein Händler ist ? Bei allem was ich dazu gefunden hatte gingh es immer nur darum, was der Käufer damit vor hat.
Und:
Hätte der Zollmann mir nicht nach öffnen des Paketes eine Annahmeverweigerung anbieten müssen ? Und 3.:
Kann/ darf ich denn überhaupt einer Vernichtung zustimmen ? Ich habe die Schuhe doch noch nicht als empfangen unterschrieben. Der Verkäufer hat sein Geld noch nicht, denn es ist ja noch nicht von mir freigegeben beim Online-Shop. Gehört denn nicht ihm noch die Ware ?

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#4
 Von 
bumopran
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)

1. Entschuldigung, ich wusste nicht ob ich es einfach so als neues Thema anfangen kann. Wie du sehen kannst bin ich neu. Vielleicht könnte es verschoben werden wenn es falsch ist.
2. Ich hatte deshalb ja extra die Fragen nochmals drunter geschrieben.
7. Das ich das Paket nicht mehr bekomme ist mir klar , aber hätte er nicht fragen müssen ob ich die Annahme verweigern will ?

Die Frage ist ja : Ist es vom VERKÄUFER abhängig ob "privater Verkehr" oder " geschäftlicher Verkehr" vorliegt (so wie es der Zollbeamte meinte) ?
Ich nehme ja mal an, dass es sicher unterschiedliche Konsequenzen hat ob eine Person 1x 2 Artikel für den Privatgebrauch bestellt hat oder ob eine Person jede Woche ein Dutzend bestellt. Es könnte doch der Eindruck beim Rechtsinhaber entstehen, dass ich mit Plagiaten "handel" wenn geschäftlich angegeben ist.



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#5
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Ich habe das mal für dich gegoogelt:

quote:

auch beim Kauf eines einzigen gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt.



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"gevierteltes Halbwissen, caveat emptor"

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#6
 Von 
bumopran
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke.
Also ist es IMMER ein geschäftlicher Verkehr , wenn ich etwas von einem Händler kaufe ? Egal ob für privat oder geschäftlich ?
Wer entscheidet denn über das "kann" ?
Aber es müsste doch einen Unterschied geben zwischen einem privaten Käufer und einem privaten Käufer (welcher auch nicht vor hat mit dem Artikel zu handeln.

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#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

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#8
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Man hängt sich nicht an uralte Threads dran Genau - darum ist hier jetzt zu. Sie können aber gern einen neuen Thread eröffnen.

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