Paket nicht zustellbar, Kunde fordert erneuten Versand

10. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steffi711
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket nicht zustellbar, Kunde fordert erneuten Versand

Wir haben einem Kunden die gekaufte Ware zugesendet. Der Kunde hatte per Vorkasse bezahlt, inkl. Versandkosten.
Das Paket kam zurück, weil laut DPD die Adresse falsch sei (nicht auffindbar o. ä. ).

Nun fordert der Kunde, dass wir an dieselbe Adresse noch einmal auf unsere Kosten versenden, weil die Adresse korrekt gewesen sei.
Wir haben dem Kunden angeboten:
Entweder er überweist noch einmal die Versandkosten (9,50 Eur) und wir versenden erneut.
Oder wir erstatten ihm den Kaufpreis ohne die Versandkosten, die er mit überwiesen hat, zurück. Denn diese Versandkosten sind uns schließlich enstanden, das Paket ist ja zuzustellen versucht worden.

Nun meint er, nach angeblicher Rücksprache mit seiner Rechtsabteilung, dass wir verpflichtet seien, das Paket auf unsere Kosten erneut zustellen zu lassen.

Was nun? Das kann ja nicht wirklich korrekt sein. Wir haben einen Beleg dafür, dass der Zustellversuch erfolgt ist, somit haben wir doch die Verantwortung an das Versandunternehemen übergeben.
Weiß jemand, wie es richtig ist und wo ich einen entsprechenden Gesetzestext oder ein Urteil finde?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Da Sie gewerblicher Händler sind geht die Gefahr für die Ware erst auf den Käufer über, wenn dieser die Ware erhalten hat.

--**--**--**-- Entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf den Käufer über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler mit dem Käufer auch nichts anderes vereinbaren. --**--**--**--

Also müssen Sie dem Käufer die Ware erneut auf Ihre Kosten zusenden.

Prüfen Sie unbedingt vorher die Richtigkeit der Adresse (www.telefonbuch.de) und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Ggfs. liegt auch ein Fehler seitens DPD vor. Die Zusteller sind immer sehr im Streß und vielleicht hat er die Adresse nicht finden können und ging davon aus, dass es sie nicht gibt. Können Sie aber nachweisen, dass die Adresse existent ist können Sie m.E. das Paket erneut zu Lasten DPDs zustellen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Mit stößt der Part:
"Das Paket kam zurück, weil laut DPD die Adresse falsch sei (nicht auffindbar o. ä. )."
unangenehm auf.

Ich selber versende oft per DPD und man kann sich eine sehr detaillierte Übersicht unter Angabe der Paketnummer erstellen (lassen), auf der man sieht, wann und wohin wieviele Zustellversuche durchgeführt wurden.

DAS UNBEDINGT MACHEN !

Wenn der DPD unter der richtigen Adresse versucht hat zu liefern und das 2 mal und der Kunde war jeweils nicht zu Hause, geht die Ware zurück ! (so bei mir erlebt!)

Das ist die gelbe Post anders drauf - die lagern und benachrichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffi711
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Adresse war definitiv nicht auffindbar (laut DPD Sendungsverfolgung Delis Track & Order), und somit war das Paket nicht zustellbar. Das heißt ja nicht zwingend, dass es diese Adresse nicht gibt, vielleicht hat der Fahrer sie nur nicht SOFORT gefunden.....
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Zu unserer Überraschung hat der Kunde sich allerdings nun entschuldigt, weil er die falsche Adresse angegeben hatte...
Und dafür brauchte er scheinbar seine Rechtsabteilung! :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Umaber noch einmal auf Ihre Frage am Anfang zurückzukommen :

Als gewerblicher Händler hätten Sie noch mindestens einen Zustellversuch auf Ihre Kosten unternehemen müssen um nach gängiger Rechsprechung den Käufer wirksam in Gläubigerverzug zu setzen .

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen