Wir haben einem Kunden die gekaufte Ware zugesendet. Der Kunde hatte per Vorkasse bezahlt, inkl. Versandkosten.
Das Paket kam zurück, weil laut DPD die Adresse falsch sei (nicht auffindbar o. ä. ).
Nun fordert der Kunde, dass wir an dieselbe Adresse noch einmal auf unsere Kosten versenden, weil die Adresse korrekt gewesen sei.
Wir haben dem Kunden angeboten:
Entweder er überweist noch einmal die Versandkosten (9,50 Eur) und wir versenden erneut.
Oder wir erstatten ihm den Kaufpreis ohne die Versandkosten, die er mit überwiesen hat, zurück. Denn diese Versandkosten sind uns schließlich enstanden, das Paket ist ja zuzustellen versucht worden.
Nun meint er, nach angeblicher Rücksprache mit seiner Rechtsabteilung, dass wir verpflichtet seien, das Paket auf unsere Kosten erneut zustellen zu lassen.
Was nun? Das kann ja nicht wirklich korrekt sein. Wir haben einen Beleg dafür, dass der Zustellversuch erfolgt ist, somit haben wir doch die Verantwortung an das Versandunternehemen übergeben.
Weiß jemand, wie es richtig ist und wo ich einen entsprechenden Gesetzestext oder ein Urteil finde?
Paket nicht zustellbar, Kunde fordert erneuten Versand
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Da Sie gewerblicher Händler sind geht die Gefahr für die Ware erst auf den Käufer über, wenn dieser die Ware erhalten hat.
--**--**--**-- Entsprechend § 446 BGB
die Gefahr erst bei Übergabe auf den Käufer über - und gem. § 475 I BGB
darf der Händler mit dem Käufer auch nichts anderes vereinbaren. --**--**--**--
Also müssen Sie dem Käufer die Ware erneut auf Ihre Kosten zusenden.
Prüfen Sie unbedingt vorher die Richtigkeit der Adresse (www.telefonbuch.de) und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
Ggfs. liegt auch ein Fehler seitens DPD vor. Die Zusteller sind immer sehr im Streß und vielleicht hat er die Adresse nicht finden können und ging davon aus, dass es sie nicht gibt. Können Sie aber nachweisen, dass die Adresse existent ist können Sie m.E. das Paket erneut zu Lasten DPDs zustellen lassen.
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Mit stößt der Part:
"Das Paket kam zurück, weil laut DPD die Adresse falsch sei (nicht auffindbar o. ä. )."
unangenehm auf.
Ich selber versende oft per DPD und man kann sich eine sehr detaillierte Übersicht unter Angabe der Paketnummer erstellen (lassen), auf der man sieht, wann und wohin wieviele Zustellversuche durchgeführt wurden.
DAS UNBEDINGT MACHEN !
Wenn der DPD unter der richtigen Adresse versucht hat zu liefern und das 2 mal und der Kunde war jeweils nicht zu Hause, geht die Ware zurück ! (so bei mir erlebt!)
Das ist die gelbe Post anders drauf - die lagern und benachrichtigen.
Die Adresse war definitiv nicht auffindbar (laut DPD Sendungsverfolgung Delis Track & Order), und somit war das Paket nicht zustellbar. Das heißt ja nicht zwingend, dass es diese Adresse nicht gibt, vielleicht hat der Fahrer sie nur nicht SOFORT gefunden.....
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Zu unserer Überraschung hat der Kunde sich allerdings nun entschuldigt, weil er die falsche Adresse angegeben hatte...
Und dafür brauchte er scheinbar seine Rechtsabteilung!
Umaber noch einmal auf Ihre Frage am Anfang zurückzukommen :
Als gewerblicher Händler hätten Sie noch mindestens einen Zustellversuch auf Ihre Kosten unternehemen müssen um nach gängiger Rechsprechung den Käufer wirksam in Gläubigerverzug zu setzen .
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