Paket gestohlen, VK verweigert DHL Nachforschung

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Paket gestohlen, VK verweigert DHL Nachforschung

Hallo,

ich habe bei eBay ein Handy von Privat gekauft und das Paket wurde auf dem Transportweg aufgebrochen und das Handy geklaut. Zunächst zeigte sich der Verkäufer kooperativ und hat angeblich einen Nachforschungsantrag bei DHL gestellt. Dies ist nun schon über 2 Monate her. DHL wollte dann die IMEI haben, die der Verkäufer nicht hatte, da die original Rechnung im Paket war. Nun weigert sich der Verkäufer plötzlich, den Nachforschungsantrag weiter zu bearbeiten, weil der Käufer das Transportrisiko trägt. Ich habe ihn daraufhin mehrmals aufgefordert, mir die DHL Unterlagen zu schicken, damit ich mich um den Fall kümmern kann. Darauf reagiert der Verkäufer aber nicht. Ich habe bei DHL zwar auch gerade per eMail nachgefragt, wie der Stand ist, aber noch keine Antwort bekommen. Ich weiß auch nicht genau, ob die mir überhaupt antworten dürfen, da ich ja nicht den Nachforschungsantrag gestellt habe und der Verkäufer sich selbst als Begünstigten angegeben hat. Der Verkäufer hat zuletzt geschrieben, dass der Fall für ihn erledigt ist und er sich um nichts mehr kümmert.

Was kann ich jetzt tun, um den Schaden ersetzt zu bekommen?

Danke für Die Hilfe,
Herodot

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Laut Gesetz trägt der Käufer das Transportrisiko, sofern der private Verkäufer nicht erklärt hat bis zur Übergabe an den Käufer haften zu wollen.

War die Sendung versichert ist er nicht verpflichtet sich um die Abwicklung zu kümmern.
Er ist jedoch dann aus einer vertraglichen Nebenpflicht gehalten sämtliche Ansprüche gegen den Transporteur vollumfänglich an den Käufer abzutreten.


Verweigert er die Abtretung bliebe nur den Verkäufer diesbezüglich in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur entsprechenden ordnungsgemäßen Erklärung der Abtretung auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 15-18 Tage).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.


Weigert sich der Verkäufer auch nach dieser Fristsetzung weiterhin, sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen.
Sind Fristen bei der Versicherung durch die Weigerung des Verkäufers abgelaufen, kann er sogar wieder vollumfänglich in Haftung genommen werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort. Eigentlich wollte ich warten, bis DHL auf meine Anfrage geantwortet hat, aber das kann sich anscheinend ganz schön hinziehen. Ich werde dem Verkäufer nun per Einschreiben auffordern, mir den Einlieferungsbeleg, den Schriftverkehr mit DHL und eine Abtretungserklärung zu schicken. Kann ich nicht auch keine kürze Frist setzen, z.B. eine Woche? Ich hatte den Verkäufer ja schon mehr per eMail aufgefordert.

Weiß zufällig jemand, ob es eine Frist gibt, wie lange man einen Nachforschungsantrag stellen kann? Nur für den Fall, dass der Verkäufer dies doch noch nicht getan hat...

-- Editiert am 03.02.2011 21:08

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Die ständige gängige Rechtssprechung geht von 14 Tagen aus für eine angemessene Frist. Eine kürzere Frist würde ich daher nicht anraten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was willst du mit "Nachforschungen" wenn das Paket aufgebrochen wurde. Hier geht es um Schadenersatz durch DHL. Den wird er wohl schon lange haben..._)

Verlange das Geld zurück oder die Abtretung der Ansprüche gegen DHL.

Ich würde Strafanzeige wegen Betrug erstatten und vermuten das nichts davon stimmt.

Uwe

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#5
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Man muss immer einen Nachforschungsauftrag stellen, auch wenn man das Ergebnis schon kennt. Den ersten Fehler hat der Paketbote gemacht. Er hat meiner Frau, die das Paket in Empfang genommen hat, vorgeschlagen, die Annahme zu verweigern, statt eine Schadensmeldung zu schreiben. Bei einer Schadensmeldung wäre es wahrscheinlich alles besser für mich gelaufen...

Ich habe heute bereits ein Einschreiben an den Verkäufer geschickt, in dem ich das Geld oder eine Abtretung der Ansprüche fordere.

Sollte sich herausstellen, dass der VK schon einen Schadensersatz erhalten hat, wäre eine Anzeige wegen Unterschlagung wahrscheinlich passender als wegen Betrug, oder?

-- Editiert am 04.02.2011 15:56

-- Editiert am 04.02.2011 15:58

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Man muss immer einen Nachforschungsauftrag


Nach dem Gesetz kleiner Postschalterbeamter ?

quote:
Sollte sich herausstellen, dass der VK schon einen Schadensersatz erhalten hat, wäre eine Anzeige wegen Unterschlagung wahrscheinlich passender als Betrug, oder?


Ist das denn so schwer: Du hast keine Ware bekommen hast, ist die einzige Sache die du sicher wissen kannst. Daher wäre es immer die Anzeige wegen Betrug: Weil du glaubst das es nie eine Ware gab.

Alles andere macht der Staatsanwalt.

Es geht bei der Anzeige nur darum das die Polizei den "Täter" nach der Ware fragt. Ehrliche bekommen Angst und bemühen sich sehr schnell

Uwe


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#7
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich zeige den Verkäufer bestimmt nicht wegen Betrugs an nur um Druck zu machen, wenn ich nicht glaube, dass es stimmt. Das Paket wurde eindeutig aufgerissen... Es könnte höchstens sein, dass er keinen Nachforschungsauftrag gestellt hat oder er das Geld schon bekommen hat.

-- Editiert am 04.02.2011 16:07

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#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Betrug?
Diebstahl!
Du hast das Handy bezahlt, es wurde aus deinem Paket entwendet.

Um wieviel Euro geht es denn?

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#9
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Anzeige wegen Diebstahls könnte ich gegen Unbekannt machen, aber was soll das bringen? Es geht um 240,-

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#10
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Da ich gerade die Online-Wache entdeckt habe, habe ich doch eine Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt eingeleitet. Hat nur 10 Minuten gedauert und kann ja nicht schaden...

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#11
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Update: Ich habe heute eine Mail vom Verkäufer bekommen, dass ich den Kaufvertrag nicht mit der bei eBay angegeben Person eingegangen bin, sondern mit ihm und er hat mir seine Anschrift mitgeteilt. Bei eBay ist eine Frau mit selben Nachnamen unter einer anderen Anschrift angegeben. Muss ich mich jetzt nochmal an ihn wenden, oder ist nur die bei eBay hinterlegte Person für mich relevant?

Die Frist ist jetzt fast abgelaufen und der Verkäufer hat geschrieben, dass er sich auf meinen Anwalt freut. Ich werde also höchst wahrscheinlich keine Abtretungserklärung von ihm bekommen. Muss der Verkäufer (oder die angegebene Dame) jetzt für die Anwaltskosten aufkommen, oder muss ich die selbst zahlen?

Von DHL habe ich mittlerweile ein Aktenzeichen bekommen. Sie haben aber auch geschrieben, dass ich keine Auskunft zum Stand der Nachforschung bekomme, solange der Absender keine Abtretungserklärung abgibt.



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-- Editiert am 14.02.2011 11:45

-- Editiert am 14.02.2011 11:58

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss der Verkäufer (oder die angegebene Dame) jetzt für die Anwaltskosten aufkommen, oder muss ich die selbst zahlen? <hr size=1 noshade>


Dein Vertragspartner/VK ist derjenige, der sich hinter dem ebay-Nick verbirgt, dessen Klardaten dir mit der "Herzlichen Glückwunsch" Mail von ebay mitgeteilt wurden.

Denjenigen musst du in Verzug setzen. Du hast einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf, dass dir die Ansprüche gegen DHL abgetreten werden, § 285 BGB .

Deine Anwaltskosten wären erst erstattungsfähig, wenn der "richtige" VK damit nachweislich in Verzug geraten ist.

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#13
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe die in der Glückwunschmail angegebene Dame angeschrieben, da ich davon ausgegangen bin, dass das für mich entscheidend ist. Auch wenn die gesamte Kommunikation mit ihrem (Ex-)mann, Bruder, Sohn, Onkel oder was auch immer abgelaufen ist. Demnach habe ich es ja richtig gemacht...

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Demnach habe ich es ja richtig gemacht...




Ja, mir ist bloß völlig unveständlich, weshalb man dir die Ansprüche gegen DHL nicht abtritt.

Das macht schlicht keinen Sinn, schicke doch die DHL-Stellungnahme und bitte noch mal unter Androhung, dass du sonst einen RA einschalten musst, um die Abtretung.

Ich weiss nicht, ob du schon bewertet hast, damit kannst du mit Fug und Recht auch noch drohen.

Das ist ja geradezu lächerlich.

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#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wieso: Der beschei..t die Leute mit dem alten Account seiner Frau, liefert vermutlich nur Schrott oder gar nichts. Da DHL erstattet hat, hat er zweimal kassiert.

Dein Ansprechpartner ist der Ebay Account Inhaber

Lies die Daten aus kopiere alles was du brauchst, dann reiche die Email an Ebay weiter - schwubs ist der Account geschlossen.

Danach würde ich Strafanzeige erstatten und meinen Verdacht äußern das es die Ware gar nicht gab.
Das kostet erst mal nichts.

Uwe



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum der Verkäufer seine Ansprüche nicht abtritt ist mir auch noch völlig unklar. Mit dem Anwalt habe ich schon im Einschreiben gedroht und für eine Bewertung ist es leider zu spät. Ich habe eBay aber gerade mitgeteilt, dass der angegebene Verkäufer nicht stimmt.

Nachdem ich mir gerade noch einmal die Nachricht von DHL durchgelesen habe, bin ich mir gar nicht sicher, ob es den Nachforschungsauftrag schon gab, oder ob der erst nach meiner Nachricht eingeleitet wurde. Das ist leider aus der Formulierung nicht ganz ersichtlich. Ich frag nochmal nach...

Eine Diebstalsanzeige läuft bereits und ich werde morgen als Zeuge aussagen. Ich denke, der Verkäufer bzw. die angegebene Dame wird ebenfalls befragt. Wenn sich beweisen lassen sollte, dass der Verkäufer mich betrügen wollte, wird das so sicher auch heraus kommen.


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#17
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Haben Sie in der Bewertung auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass die Ware auf dem Postweg abhanden gekommen ist? Falls nicht, sollten Sie dies (falls möglich) Mit einem Ergänzungskommentar nachholen.

Wer weiß - vielleicht melden sich dann plötzlich andere Käufer bei Ihnen bei denen auch Inhalte verschwunden sind.

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#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... der Verkäufer bzw. die angegebene Dame ...



Noch mal: Rechtlich betrachtet hast du mit dem Inhaber des ebay-Nicks einen KV. Das ist wichtig, Verzug, Abtretung etc. pp.

Gegen den "Verkäufer" hättest du nur mit Winkelzügen irgendwelche Ansprüche, gegen deinen ebay-Partner unmittelbar, ohne Probleme.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Herodot
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

wollte nur nochmal eine kurze Rückmeldung geben, wie es ausgegangen ist. Mein Anwalt hat sich doch direkt an den Absender und nicht an den Account-Inhaber gewandt. Mittlerweile hat dieser das Geld plus 50 Euro Anwaltskosten gezahlt und mich hat dieser Fall außer Nerven nichts gekostet...

Danke für Eure Hilfe.

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