Ich habe vor einigen Wochen ein Paket von e-plus für meinen Nachbarn angenommen. Da ich nie mitbekomme, wann er nach Hause kommt habe ich es ihm dummerweise vor die Wohnungstür gelegt. Er wohnt ganz oben, so dass außer ihm und dem älteren Ehepaar nebenan keiner dahin kommt. Das Paket ist verschwunden und ich bekomme von e-plus eine gesalzene Rechnung. Muss ich das wirklich zahlen? Übernimmt so eine Forderung evtl. die Haftpflichtversicherung?
Bedauerlicherweise haben Sie ab dem Moment, wo Sie das Paket entgegengenommen haben, eine Pflicht der Aufsicht übrt dieses.
Das Paket unbeaufsichtigt auf der Treppe eines Mehrfamilienhaus abzustellen, stellt eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Aus dieser Pflichtverletztung haftet die dritte Person ( vgl. § 677 BGB )
Ich befürchte, Sie bzw. Ihre Versicherung (sehen Sie sich die AGBs an) wird für den Schaden aufkommen müssen