Paket erhalten, Absender unbekannt, keine Rechnung

5. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Balu1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Paket erhalten, Absender unbekannt, keine Rechnung

Hallo,

ich habe heute ein Paket mit unbekannten Absender und ohne Rechnung erhalten. Weder auf, noch in dem Paket.

Fakt ist folgender: ich habe vor ca. 1 Monat eine Ware bei Ebay ersteigert. Das war zu Pfingsten und die Lieferung hat sehr lang auf sich warten lassen, so daß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag gestellt hat. 3 Tage später habe ich die Ware erhalten. Alles war ok, super...

Heute habe ich, wie gesagt, ein Paket erhalten, mit eben derselben Ware, die im Nachforschungsantrag beschrieben wurde. Aus dem gleichen Versandstützpunkt, über den mein Paket gelaufen ist. Unter den Aufklebern kann man den Vermerk "Einlagern" erkennen (ebenfalls ein Aufkleber), sämtliche alten Paketaufkleber wurden entfernt, es ist kein Rückschluß auf den Absender möglich...

Frage daher: wie lange ist die Aufbewahrungsfrist (sofern eine besteht) und mache ich mich strafbar, wenn ich die Ware selbst weiter veräußere?

MfG

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-- Editiert Balu1977 am 05.07.2014 12:07

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14 Antworten
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nach §§241a II, 812 I BGB hat der Absender einen Herausgabeanspruch gegen dich. Der verjährt in 3 Jahren zum Jahresende, also am 31.12.2017.

Strafbar machst du dich mit einer Weiterveräußerung nicht, es bleibt aber der Schadensersatzanspruch des Absenders, wenn die Herausgabe unmöglich geworden ist, §280 I BGB i.V.m. §241a II BGB .

Du bist zwar nicht verpflichtet, den Absender über seinen Irrtum aufzuklären. Allerdings verlängert sich dann die Frist von oben, da Verjährung erst mit Kenntnis zu laufen beginnt. Endgültig verjährt wäre der Anspruch erst nach 30 Jahren, §197 I (2) BGB .


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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Zusendung ist offenbar die Folge des Nachforschungsauftrages. Also wird früher oder später eine Benachrichtigung des Absenders erfolgen. Melde Dich besser per Ebay-Nachricht und bitte um Abholung. Dann beginnt die Frist zu laufen und die ist gegenüber 3-30 Jahren deutlich zu verkürzen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Balu1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Das Problem ist aber, daß der Absender gänzlich unbekannt ist. Mein Verkäufer hat von DHL eine Nachricht erhalten, daß aufgrund der Inhaltsbeschreibung ein entsprechendes Paket im Fundbüro gefunden und mir zugeschickt worden ist. Für DHL ist der Vorgang (lt. Schreiben) damit abgeschlossen. Das Schreiben habe ich als Foto vorliegen.

Das Paket stammte also auf dem Fundus und ich kann nrigends erkennen, wo es ursprünglich hin sollte...

Für mich sieht die Sachlage aktuell so aus, daß seitens DHL niemand auf mich zukommen wird und auch ein "Absender" nicht. Liege ich damit richtig?

MfG

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

DIe Warscheinlichkeit mit der eine Rückfoderung kommt, kann man nur schwer einschätzen.


Eventuell erfährt der Absender davon, weil sein Antrag auf Erstattung abgelehnt wird ("Wir haben gefunden und zugestellt").
Ob er dann an Dich herantritt, kann man nicht vorhersehen.


Bei kleinpreisigen Artikeln eventuell eher weniger, bei Mittel- und Hochpreisigen sicherlich mit höherer Warscheinlichkeit.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das Problem ist aber, daß der Absender gänzlich unbekannt ist.
Wieso ist der unbekannt? Es gibt doch den Ebaykontakt, was ist denn so schwierig daran, den Verkäufer zu informieren?

quote:
Das Paket stammte also auf dem Fundus und ich kann nrigends erkennen, wo es ursprünglich hin sollte...
Erstens war das Fundbüro nicht der Eigentümer, der war vermutlich immer noch der Verkäufer (Gewerblichkeit mal vorausgesetzt, 2 identische Waren deuten jedenfalls darauf hin). Und zweitens ist auch klar wo die Sendung hin sollte, nämlich zu dir. Du hast es doch auch bekommen, also klebte sicher auch eine Adresse drauf.

Man muss schon sagen, dass das, was du offenbar versuchst, leider nicht strafbar ist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Balu1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Wieso ist der unbekannt? Es gibt doch den Ebaykontakt, was ist denn so schwierig daran, den Verkäufer zu informieren?


Ganz einfach:

1. das Paket stammt NICHT von meinem Verkäufer, das Paket von ihm habe ich bereits

2. steht auf dem DHL-Adressaufkleber (nur Strichcode mit DHL-Logo) mein Name und unter Absender: unbekannt.
Als Zusatz steht noch "Nachbearbeitet von Deutsche Post AG, Zentrale Paketermittlung, usw."






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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
1. das Paket stammt NICHT von meinem Verkäufer, das Paket von ihm habe ich bereits
Das ist doch jetzt Blödsinn, denn es ist doch genau die Ware die du bestellt hast, von wem soll es denn sonst sein?
Juristen bezeichnen das als 'Schutzbehauptung'. Wenn es strafbar wäre, kämst du mit dem Argument "ich habe nicht gedacht, dass es die selbe Bestellung war" sicher nicht um eine Verurteilung herum.

Und wenn es zufällig doch die Sendung an jemand anderen ist (wobei das Versandunternehmen dann die Fundsache und die Verlustanzeige falsch zugeordnet haben müsste, ergo gleich zwei Pakete mit identischem Inhalt verloren gegangen sein müssen), bleibt es doch höchstwahrscheinlich der selbe Absender.

quote:
2. steht auf dem DHL-Adressaufkleber (nur Strichcode mit DHL-Logo) mein Name und unter Absender: unbekannt.
Na und, dann ist vermutlich der ursprüngliche Adressaufkleber abgegangen. Du weißt trotzdem, woher das Paket kommt.

Du hast die Ware jetzt zweimal, aber nur einmal bezahlt, fair ist das nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Balu1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Das ist doch jetzt Blödsinn, denn es ist doch genau die Ware die du bestellt hast, von wem soll es denn sonst sein?
Juristen bezeichnen das als 'Schutzbehauptung'. Wenn es strafbar wäre, kämst du mit dem Argument "ich habe nicht gedacht, dass es die selbe Bestellung war" sicher nicht um eine Verurteilung herum.


Wie ich oben bereits schon geschrieben habe hatte der Absender für das erste Paket einen Nachforschungsauftrag gestartet. Dieses Paket erreichte mich nach Auftragserteilung 3 Tage später. Aber das es irgendwie ermittelt wurde, davon war seitens DHL keine Rede.
2 Wochen später kam selbige Ware nochmal. Allerdings falsch zu geordnet und eben NICHT vom selben Absender. Erstmal ist er ein Privatverkäufer und zum Anderen hat er besagte Ware auch nur einmal verkaufen können.

quote:
Na und, dann ist vermutlich der ursprüngliche Adressaufkleber abgegangen. Du weißt trotzdem, woher das Paket kommt.


Schonmal was von umlabeln gehört? Ich weiß das Paket von der DHL kommt, MEHR aber auch nicht!

Zur Sache mit der Fairness: was bitte kann ich dafür, wenn ein Versandunternehmen seine Arbeitsabläufe nicht unter Kontrolle hat und einen Nachforschungsantrag, der eigentlich abgeschlossen ist, weiter verfolgt? Und mir dann fälschlicherweise die gleiche Ware nochmal zusendet die eben (wie das Schreiben auch belegt) aus deren Fundbüro stammt?

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#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zur Sache mit der Fairness: was bitte kann ich dafür, wenn ein Versandunternehmen seine Arbeitsabläufe nicht unter Kontrolle hat und einen Nachforschungsantrag, der eigentlich abgeschlossen ist, weiter verfolgt? Und mir dann fälschlicherweise die gleiche Ware nochmal zusendet die eben (wie das Schreiben auch belegt) aus deren Fundbüro stammt? <hr size=1 noshade>



Das ist ja nun müßig, du weisst doch ganz genau, dass du die Ware nicht bezahlt hast und dass sie dir nicht "gehört".

§ 241a BGB ist erst am 13.06.2014 ergänzt worden:

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Strafrechtlich muss man sich in diesen Fällen mit § 246 StGB beschäftigen:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich ... rechtswidrig zueignet, wird ... bestraft, ...

"Sich zueignen", d.h. Verkauf bei ebay, selber nutzen wäre keine so gute Idee.

Ob da noch was nachkommt, oder ob das ganze Chaos das verhindert weiss ich auch nicht, aber formal ist das so wie oben geschrieben.

Ein Recht zum Behaltendürfen gibt es hier nicht.

Wie wäre das denn, wenn dir mal eine Sendung abhanden kommt? Der eigentliche Empfänger moniert vielleicht die ausstehende, bezahlte Ware und sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt: Die Sendung ist zugestellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Erstmal ist er ein Privatverkäufer und zum Anderen hat er besagte Ware auch nur einmal verkaufen können.
Das es ein Privatverkäufer ist hören wir hier glaube ich zum ersten mal (und bei doppelter Lieferung der gleichen Ware bin ich - und vermutlich auch andere - natürlich davon ausgegangen, dass es ein gewerblicher Verkäufer ist). Außerdem, woher weißt du denn, dass er den Artikel nur einmal verkaufen könnte? Kann man die Ware nicht doppelt haben oder nachkaufen?

quote:
Dieses Paket erreichte mich nach Auftragserteilung 3 Tage später.
Für mich bleibt es immer noch sehr unwahrscheinlich, dass zeitgleich zwei Pakete mit gleichem Inhalt verschwinden, daher tippe ich eher darauf, dass der Verkäufer es nochmal geschickt hat (beispielsweise weil er sich nicht sicher war, ob er bereits versendet hat - so was soll es geben).

Oder war es ein austauschbares Massenprodukt wie etwa ein Buch oder eine DVD? Dann kann ich mir nämlich auch vorstellen, dass ein Nachforschungsauftrag erteilt wurde (DVD xy), dann zufällig diese DVD im Fundbüro lag und somit an dich geschickt wurde; während das richtige Paket einfach noch auf der - etwas längeren - Reise war.

Mittlerweile würde ich aber auch erstmal nichts unternehmen und auf eine Rückforderung warten (von wem auch immer). Denn wenn du nun etwa den Verkäufer fragst, ob er doppelt verschickt hat, könnte der dich auch einfach belügen und du würdest ihm die Ware unberechtigterweise zurücksenden. Später kommt dann doch noch irgendwer und will sein Paket zurück - was für ein Chaos.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Balu1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Oder war es ein austauschbares Massenprodukt wie etwa ein Buch oder eine DVD? Dann kann ich mir nämlich auch vorstellen, dass ein Nachforschungsauftrag erteilt wurde (DVD xy), dann zufällig diese DVD im Fundbüro lag und somit an dich geschickt wurde; während das richtige Paket einfach noch auf der - etwas längeren - Reise war.


Nein, keine Massenware sondern ein gebrauchtes, elektronisches Gerät. Das irrtümlich falsch zugeschickte Gerät ist ebenfalls gebraucht.

Ich stand mit dem Verkäufer deswegen in Kommunikation und er hat tatsächlich nur ein Gerät gehabt und auch nur dieses an mich veräußert.

Wie lange gilt die Rückforderungsfrist?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie lange gilt die Rückforderungsfrist?
Wie schon hier im Thread gesagt: 3 Jahre ab Kenntniserlangung, maximal 30 Jahre (jeweils zum Jahresende).

Ob das dann in jedem Fall durchsetzbar ist - gemeint sind die 30 Jahre - möchte ich nicht beurteilen, das hängt vom Einzelfall ab, etwa Wert, Art der Ware, Anlass etc. (die Herausgabe eines in Studentenzeiten verliehenen Buches könnte vielleicht verwirkt sein, die Rückzahlung eines Darlehens aber eher nicht).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie lange gilt die Rückforderungsfrist?




Der Herausgabenspruch des Eigentümers wird am 31.12.2017 verjähren.

Du kannst das Teil aber auch einfach dem Paketboten bei nächster Gelegenheit als Irrläufer wieder mitgeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Das Scheint mir eines dieser typischen "Geisterpakete" zu sein.

Die entstehen wenn sich der Versandaufkleber aus irgend einem Grund ablöst.
Normalerweise wird das Paket dann geöffnet um im Inneren Hinweise auf Versender/Empfänger zu finden und es doch noch zu stellen zu können.

Ist kein Hinweis auf Versender/Empfänger zu finden, wird der Inhalt in einer Datenbank erfasst, das Paket zwischengelagert und eine gewisse Zeit gewartet bis eine "Vermisstmeldung" hereinkommt die mit dem Inhalt übereinstimmt.



quote:<hr size=1 noshade>Wie lange gilt die Rückforderungsfrist? <hr size=1 noshade>

Die regelmäßige Frist (für Geld oder Ware) würde am 31.12.2017 um 23:59:59 enden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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