Pächter von Wochenendgrundstück zahlen Pacht nicht mehr

9. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fresdorfer
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)
Pächter von Wochenendgrundstück zahlen Pacht nicht mehr

Im Jahr 2012 habe ich für fünf Jahre einen Pachtvertrag für ein Wochenendgrundstück mit zwei beheizten Bungalows abgeschlossen, die ich bis dahin selbst genutzt hatte. Gepachtet hat ein Ehepaar, das seine Stadtwohnung in Berlin an den Sohn übergeben hat und dann ganz auf mein Grundstück gezogen ist, obwohl es sich im Pachtvertraga ausdrücklich verpflichtet hat, das Gelände nur bestimmungegemäß zu nutzen. Die Baugenehmigung (jahrelanger Streit mit der Baubehörde) lag dem Pachtvertrag bei und ist Bestandteil dessen.
Ich habe erfahren, dass die beiden mittlerweile in der Gemeinde angemeldet sind.

Die Frau erkrankte vor einiger Zeit an Krebs und der Mann hat offensichtlich seine Arbeitszeit reduziert. Er sagt mir, der Arbeitgeber erlaube es ihm, zur Pflege jederzeit frei zu nehmen. In der Konsequenz scheint jetzt das Geld auszugehen, denn die Pacht wird seit August nicht mehr gezahlt und ich werde bei jedem Gespräch vertröstet, das Geld sei überwiesen, die Bank habe Mist gebaut usw. Ausnahmslos lande ich auf dem Anrufbeantworter und im Mail-Postfach und werde in den seltensten Fällen zurückgerufen.

Ich selbst habe nun für das Grundstück finanzielle Verpflichtungen, die ein ganzes Stück die über die Pachtzahlungen hinausgehen. Das bringt mich in Bedrängnis. Ich ich kann das Grundstück aufgrund der Spekulatiosfrist nicht einfach so verkaufen. Seinerzeit habe ich den Kaufpreis noch einmal in Umbaumaßnahmen und den behördlich vorgeschriebenen Teilabriss gesteckt und müsste bis 2017 den "Gewinn" komplett versteuern, was auch auf einen sechsstelligen finanziellen Schaden hinausliefe.
Meine Frage jetzt: habe ich eine Chance, das Grundstück schnell frei zu bekommen, so dass ich einen zahlungswilligen Pächter finden kann, der das Grundstück übernimmt?
Es handelt sich um ein Wochenendgrundstück, um einen Pacht-, nicht um einen Wohnungsmietvertrag.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage jetzt: habe ich eine Chance, das Grundstück schnell frei zu bekommen, so dass ich einen zahlungswilligen Pächter finden kann, der das Grundstück übernimmt?

Erst mal dne ganze Vorgan gstarten, dazu muss dann erst mal eine frsitlose Kündigung zugehen.
Für eine Räumungsklage nach fristablauf kann man zwischen 6-18 Monate rechnen je nach Region. Dann gibt es noch das Problem das hier wegen der Erkrankung und Pflege eine "unzumubarkeit" ins Feld geführt werden kann.



Ist die Immobilie denn überhaupt für dauerhaftes Wohnen zugelassen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fresdorfer
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, das ist es ja, die Immobilie ist gerade NICHT zum Dauerwohnen zugelassen, deshalb habe ich beim Abschluss des Vertrages versucht, mit durch den Bezug auf die Baugenehmigung abzusichern. Die Gemeinde prüft das bei der Anmeldung nicht.
Kündigungsgründe laut Vertrag:

Der Verpächter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist per Einschreiben zu
beenden, wenn
4.1. der Pächter mit der Entrichtung des Pachtzinses und der Nebenkosten mehr als zwei Monate im
Verzug ist
4.2. der Pächter die Zahlungen einstellt
4.3. der Pächter insolvent wird
4.4. der Pächter gegen den Pachtgegenstand betreffende gesetzliche Regelungen oder behördliche Auf-
lagen verstößt
4.5. der Pächter ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verpächters den Pachtgegenstand ganz
oder teilweise unterverpachtet
4.6. der Pächter den Pachtgegenstand nicht bestimmungsgemäß nutzt.

-- Editiert von fresdorfer am 09.09.2015 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat:
deshalb habe ich beim Abschluss des Vertrages versucht, mit durch den Bezug auf die Baugenehmigung abzusichern.

Ob das in der Form überhaupt rechtskonform war, sollte ein Anwalt prüfen.

In übrigen kann auch de Gemeinde aktiv werden bei illegalem Dauerwohnen.


Hier würde ich empfehlen einen Anwalt zu konzultieren der die erfolgversprechendste Strategie austüftelt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fresdorfer
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, mir schwante schon, dass das eine langfristige und teure Angelegenheit wird...
Schönen Abend noch.

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